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Bedarfsdeckende
Bruttoarbeitsentgelte 
Arbeitspapier zur erforderlichen
Höhe der den SGB II-Bedarf deckenden Bruttoarbeitsentgelte [Mai 2006]
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Ab 2005: »Alg II«
Bedürftige
Erwerbsfähige - das sind Arbeitslose und Niedriglöhner - und ihre
Angehörigen erhalten ab 2005 ausschließlich Fürsorgeleistungen nach SGB II.
Neben einem Überblick über das neue Leistungssystem finden Sie erste
Einschätzungen und Bewertungen 
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Von A
bis Z - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eine in weiten
Bereichen noch vorläufige und damit auch zum Teil strittige
Online-Einführung in die Begriffswelt des neuen SGB II mit
vielen Fall- und Rechenbeispielen
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Pflichtarbeit
statt Recht auf Arbeit
»Wer
steuerfinanzierte Transferleistungen bezieht - also Arbeits-
losenhilfe, bald Arbeitslosengeld II -, dem ist auch zuzumuten,
etwas für die Allgemeinheit zu tun.«
[Gerhard Schröder]
Nicht Hilfe zur
Arbeit, sondern sanktionsbewehrte Gegenleistung für staatliche
Armenfürsorge - unter diesem Paradigmenwechsel soll offenbar
die flächendeckende Umsetzung eines
Arbeitsdienstes neuen Typs vorangetrieben werden
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Alg
II-Freibetrag für Erwerbstätige
Für Bruttoeinkommen bis rund 1 000 €
greift seit 2005 eine drastische Senkung des Einkommensfreibetrages für
erwerbstätige Hilfebedürftige (§ 30 SGB II) gegenüber der
bis Ende 2004 geltenden Regelung bei der Arbeitslosenhilfe Platz. Hier einige Folien
zur Erläuterung
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Das
Clement/Laumann-Modell
Eine Kurzdarstellung
des Clement/Laumann-Modells vom 15.04.2005 zur Erhöhung der
Hinzuverdienstgrenzen
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Alg II-Anträge - Online-Version
Die Alg II-Anträge in einer am Bildschirm ausfüllbaren Version
sowie Ausfüllhinweise auf den Seiten der BA 
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ALG
II-Antrag - Klippen umschiffen
Eine umfassende Ausfüllhilfe
von Guido Grüner aus »quer«
vom Oktober 2004, die keine Frage auslässt auf den Seiten von
tacheles e.V.
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Hinweise
zum Antragsvordruck
Wie kann ein
Antragsteller bei der Beantragung von ALG II seine
Datenschutzrechte wahren? - Hinweise der Bürgerbeauftragten für
Soziale Angelegenheiten und des Unabhängigen Landeszentrums für
Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
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Arbeitslose
mit Kind
in der »Agenda-Falle«
Arbeitslose,
die aus der Versicherungs-
leistung »Arbeitslosengeld«
in das neue »Alg
II«
fallen, erhalten einen auf zwei Jahre befristeten und degressiv ausgestalteten
Zuschlag.
Bei Arbeitslosen mit Kind wird dieser Zuschlag häufig durch den ebenfalls
neuen - aber in der Regel niedrigeren - Kinderzuschlag des Bundeskindergeld-
gesetzes ausgehebelt. Denn bei dem Kinderzuschlag nach BKGG handelt es sich um
einen gegenüber der Fürsorge-
leistung »Alg
II« vorrangigen
Sozialtransfer  |
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