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Abfindungen

Abfindungen wegen Beendigung des Beschäftigungs-
verhältnisses

Wegfall der Steuerfreiheit  Abfindungen ab 2006 neu

Wegfall der teilweisen Steuerbefreiung von Abfindungen ab 2006 - Kurzinformation des DGB

Auswirkungen in der Arbeitslosen- und Sozialversicherung sowie auf die Besteuerung weiter

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Hinweis: Im Rahmen von Artikel 9 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29.12.2003 (BGBl. I S. 3076) BGBl I [4,6 MB] wurden die steuerfreien Höchstbeträge für Abfindungen (§ 3 Nr. 9 EStG) ab dem Jahre 2004 
von 8.181 € auf 7.200 €
von 10.226 € auf 9.000 € und
von 12.271 € auf 11.000 €
gekürzt. 
Diese Kürzungen sind im vorliegenden Text sowie in den aufgeführten Rechensbeispielen noch nicht berücksichtigt!

Entscheidungen

BFH-Entscheidung vom 21.01.2004 - XI R 33/02 -  BFH-Entscheidung vom 21.01.2004 - XI R 33/02 -

Wird einem Arbeitnehmer anlässlich der betriebsbedingten Aufhebung seines Arbeitsvertrages eine Erhöhung seiner Entlassungsentschädigung für den Fall zugesagt, dass künftig ein für ihn günstigerer Sozialplan aufgestellt werden sollte, so steht eine solche in einem späteren Veranlagungszeitraum zufließende Nachbesserung der tarifbegünstigten Besteuerung der Haupt-
entschädigung auch dann nicht entgegen, wenn sie 42,3 v.H. der Hauptentschädigung beträgt

BFH-Entscheidung vom 14.08.2001 - XI R 22/00 -  BFH-Entscheidung vom 14.08.2001 - XI R 22/00 -

Eine Entlassungsentschädigung bleibt auch dann steuerbe-
günstigt, wenn in einem späteren Veranlagungszeitraum aus sozialer Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungszusatzleistungen erbracht werden 

BFH-Entscheidung vom 24.01.2002 - XI R 2/01 -  BFH-Entscheidung vom 24.01.2002 - XI R 2/01 -

Ergänzend dazu hat der BFH entschieden, dass solche Leistungen einer ermäßigten Besteuerung dann entgegenstehen, wenn sie die Entlassungsentschädigung nicht nur als Zusatz ergänzen, sondern insgesamt betragsmäßig fast erreichen 

BFH-Entscheidung vom 24.01.2002 - XI R 43/99 -  BFH-Entscheidung vom 24.01.2002 - XI R 43/99 -

Weiterhin hat der BFH entschieden: Leistet ein Arbeitgeber seinem (früheren) Arbeitnehmer wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine einmalige Abfindung und zur Überbrückung der Arbeitslosigkeit monatliche Ausgleichs-
zahlungen, so sind diese Leistungen insgesamt auch dann im Jahr ihrer Zahlung tarifvergünstigt zu besteuern, wenn die Ausgleichzahlungen in einem späteren Veranlagungszeitraum fortgeführt werden 

 

Merkblatt

 

Merkblatt der BA

Zu den Auswirkungen einer Entlassungsent-
schädigung auf die Leistungen des SGB III (Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe) informiert das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit Merkblatt Entlassungsentschädigung

 

 

24. Mai 2004

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädi-
gungen BMF-Schreiben v. 24.05.2004

 

 

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Arbeitnehmerkammer Bremen - Autor: Johannes Steffen - Aktualisierung: 10.06.2010