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zurück Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

[Quelle: Pressemitteilung Nr. 209 des BMGS v. 22.10.2003]

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familienlastenausgleich in der sozialen Pflegeversicherung zwingt den Gesetzgeber, bis zum 31.12.2004 Regelungen zu treffen, die sicherstellen, dass kindererziehende Mitglieder gegenüber den nicht Kinder erziehenden Mitgliedern bei gleichem Einkommen beitragsmässig unterschiedlich behandelt werden. Gefordert wird eine Begünstigung der Kindererziehenden während der Erziehungsphase.

 

Zudem laufen Übergangsregelungen über die stationären Pflegedienstleistungen und die Finanzierung der Behandlungspflege in Heimen aus, so dass sich die Notwendigkeit von Anschlussregelungen ergibt.

 

Wir wollen diesen Handlungsbedarf nutzen für ein Reformkonzept, dass die Pflegeversicherung zukunftssicher macht. Ein Konzept, das Nachhaltigkeit in der Finanzierung dieses Versicherungszweiges sichert, eine Erhöhung der Lohnnebenkosten verhindert und das gleichzeitig dafür sorgt, dass die sich aus der demografischen Entwicklung ergebenden Belastungen in der Pflegeversicherung möglichst gerecht auf die Generationen verteilt werden.

 

Eckpunkte dieses Reformkonzepts sind:

 

  • Die Pflegeversicherung bleibt weiterhin ein Kern-Sicherungssystem. Dadurch wird notwendige Solidarität und notwendige Eigenverantwortung und Eigenvorsorge in eine sozialpolitisch vernünftige Balance gebracht. Zudem wird gesichert, dass es keinen vollständigen Erbenschutz gibt.

  • Zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung, die kein Kind erziehen, ein einkommensabhängig gestaffelter Beitragszuschlag erhoben (ggf. 3 Stufen). Dieser Zuschlag wird gemeinsam mit dem bisher zu zahlenden Pflegeversicherungsbeitrag in dem dafür üblichen Beitragszahlungsverfahren entrichtet.

  • Die Sachleistungsbeträge für die häusliche und die stationäre Pflege werden angeglichen. Mit der Absenkung der stationären Beträge in den beiden unteren Stufen erfolgt eine Umschichtung zu Gunsten höherer Beträge in allen Stufen der häuslichen Pflege. Damit wird entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ die häusliche Pflege gestärkt.

  • Alle Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 2007 dynamisiert. Dynamisierungsfaktor: 0,25 % oberhalb der allgemeinen Preissteigerungsrate im Schnitt der letzten 3 Jahre (um Spitzen auszugleichen).

  • Bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere demenziell Erkrankte) wird bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit und der Zuordnung zu den Pflegestufen zu dem Bereich der Grundpflege festgestellten zeitlichen Hilfebedarf ein pauschaler Zeitzuschlag von 30 Minuten täglich hinzuaddiert (Hinweis: Pflegestufe I verlangt einen grundpflegerischen Hilfsbedarf über 45 Minuten täglich). Dadurch dürften bis zu 80.000 demenziell erkrankte Menschen erstmals in den Genuss von Leistungen der PV kommen. Eine noch größere Zahl Pflegebedürftiger dürfte in höhere Pflegestufen als bisher eingestuft werden können.

  • Im Rahmen der professionellen Pflege sind personenbezogene Budgets zu erproben. Die Erprobungsphase ist notwendig, um Erkenntnisse zu gewinnen, die eine belastbare Grundlage für eine spätere Verankerung des personenbezogenen Budgets im Dauerrecht bilden.

  • Es werden Regelungen getroffen für eine bessere Vernetzung/Verzahnung der Leistungen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung und zwar

    • zur Entwicklung von Strukturen zum besseren Übergang vom Krankenhaus in die häusliche Pflege,

    • zur besseren Zusammenarbeit von Ärzten, Therapeuten und Pflegeheimen,

    • zur besseren Zusammenarbeit zwischen Reha-Einrichtungen und Pflegeheimen und

    • zur Stärkung des Grundsatzes „Prävention und Rehabilitation vor Pflege“.

  • Zudem werden die notwendigen Regelungen getroffen zum Übergang der Finanzierung der Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen auf die GKV ab 2007.

 

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Arbeitnehmerkammer Bremen - Autor: Johannes Steffen - Aktualisierung: 10.06.2010