|
Eckpunktepapier
zur Weiterentwicklung
der Pflegeversicherung
[Quelle:
Pressemitteilung Nr. 209 des BMGS v. 22.10.2003]
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Familienlastenausgleich in der sozialen Pflegeversicherung
zwingt den Gesetzgeber, bis zum 31.12.2004 Regelungen zu
treffen, die sicherstellen, dass kindererziehende Mitglieder
gegenüber den nicht Kinder erziehenden Mitgliedern bei gleichem
Einkommen beitragsmässig unterschiedlich behandelt werden.
Gefordert wird eine Begünstigung der Kindererziehenden während
der Erziehungsphase.
Zudem laufen Übergangsregelungen über die stationären
Pflegedienstleistungen und die Finanzierung der
Behandlungspflege in Heimen aus, so dass sich die Notwendigkeit
von Anschlussregelungen ergibt.
Wir wollen diesen Handlungsbedarf nutzen für ein
Reformkonzept, dass die Pflegeversicherung zukunftssicher macht.
Ein Konzept, das Nachhaltigkeit in der Finanzierung dieses
Versicherungszweiges sichert, eine Erhöhung der Lohnnebenkosten
verhindert und das gleichzeitig dafür sorgt, dass die sich aus
der demografischen Entwicklung ergebenden Belastungen in der
Pflegeversicherung möglichst gerecht auf die Generationen
verteilt werden.
Eckpunkte dieses Reformkonzepts sind:
-
Die Pflegeversicherung bleibt weiterhin ein
Kern-Sicherungssystem. Dadurch wird notwendige Solidarität und
notwendige Eigenverantwortung und Eigenvorsorge in eine
sozialpolitisch vernünftige Balance gebracht. Zudem wird
gesichert, dass es keinen vollständigen Erbenschutz gibt.
-
Zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
wird bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung, die kein
Kind erziehen, ein einkommensabhängig gestaffelter
Beitragszuschlag erhoben (ggf. 3 Stufen). Dieser Zuschlag wird
gemeinsam mit dem bisher zu zahlenden Pflegeversicherungsbeitrag
in dem dafür üblichen Beitragszahlungsverfahren entrichtet.
-
Die Sachleistungsbeträge für die häusliche und die
stationäre Pflege werden angeglichen.
Mit der Absenkung der stationären Beträge in den beiden
unteren Stufen erfolgt eine Umschichtung zu Gunsten höherer
Beträge in allen Stufen der häuslichen Pflege. Damit wird
entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ die häusliche
Pflege gestärkt.
-
Alle Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 2007
dynamisiert. Dynamisierungsfaktor: 0,25 % oberhalb der allgemeinen
Preissteigerungsrate im Schnitt der letzten 3 Jahre (um Spitzen
auszugleichen).
-
Bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
(insbesondere demenziell Erkrankte) wird bei der Begutachtung
der Pflegebedürftigkeit und der Zuordnung zu den Pflegestufen
zu dem Bereich der Grundpflege festgestellten zeitlichen
Hilfebedarf ein pauschaler Zeitzuschlag von 30 Minuten täglich
hinzuaddiert (Hinweis: Pflegestufe I verlangt einen
grundpflegerischen Hilfsbedarf über 45 Minuten täglich).
Dadurch dürften bis zu 80.000 demenziell erkrankte Menschen
erstmals in den Genuss von Leistungen der PV kommen. Eine noch
größere Zahl Pflegebedürftiger dürfte in höhere
Pflegestufen als bisher eingestuft werden können.
-
Im Rahmen der professionellen Pflege sind personenbezogene
Budgets zu erproben. Die Erprobungsphase ist notwendig, um
Erkenntnisse zu gewinnen, die eine belastbare Grundlage für
eine spätere Verankerung des personenbezogenen Budgets im
Dauerrecht bilden.
-
Es werden Regelungen getroffen für eine bessere
Vernetzung/Verzahnung der Leistungen der Krankenversicherung und
der Pflegeversicherung und zwar
-
zur Entwicklung von Strukturen zum besseren Übergang vom
Krankenhaus in die häusliche Pflege,
-
zur besseren Zusammenarbeit von Ärzten, Therapeuten und
Pflegeheimen,
-
zur besseren Zusammenarbeit zwischen Reha-Einrichtungen und
Pflegeheimen und
-
zur Stärkung des Grundsatzes „Prävention und
Rehabilitation vor Pflege“.
-
Zudem werden die notwendigen Regelungen getroffen zum Übergang
der Finanzierung der Behandlungspflege in vollstationären
Pflegeeinrichtungen auf die GKV ab 2007.
|