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zurück Das Volumen zusätzlicher Belastungen und Zuzahlungen zur GKV durch das GMG ab dem Jahre 2004


Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14.11.2003 erhöht das Belastungsvolumen der Versicherten ab dem Jahre 2004 in einem bisher nicht gekannten Ausmaß. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beziffert die zusätzlichen Belastungen (= Entlastung der Krankenkassen bzw. der Arbeitgeber) in den kommenden Jahren wie folgt:

 

Zusätzliche Belastung der Versicherten durch das GMG ab 2004 in Mrd. €

  2004 2005 2006 2007
Leistungsausgrenzungen1

2,50

2,50

2,50

2,50

Zuzahlungen

3,20

3,20

3,20

3,20

Volle Beiträge auf Versorgungsbezüge

1,60

1,60

1,60

1,60

Zahnersatz

-

3,50

3,50

3,50

Sonderbeitrag2

-

-

5,00

5,00

Gesamtbelastung der Versicherten3

7,30

9,05

14,05

14,05

Quelle: Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) - BTDrs. 15/1525 v. 08.09.2003, S. 171 f

 

Anmerkungen:
1 Sterbegeld (0,4 Mrd. €), Entbindungsgeld (0,02), Leistungen bei Sterilisation aus nicht-medizinischen Gründen (0,1), Sehhilfen (0,5), nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (1,0), Fahrkosten zur ambulanten Behandlung (0,5)

2 0,5 Beitragspunkte

3 von den Zahnersatzkosten 1,75 Mrd. € (bisheriger ArbGeb-Anteil)

 

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Arbeitnehmerkammer Bremen - Autor: Johannes Steffen - Aktualisierung: 10.06.2010