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zurück  Der Selbstbehalt in der Krankenversicherung wird Wirkung zeigen

Keine Angst vor mehr Mitspracherechten der Patienten / Eine Entgegnung von Horst Seehofer (CSU) auf Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD)

Nach seiner Ansicht soll künftig jeder Versicherte den Leistungsumfang und Tarif seiner Krankenversicherung selbst bestimmen können: Horst Seehofer (CSU), Sozialexperte im Kompetenzteam von Kanzlerkandidat Edmund Stoiber, plädiert für ein flexibles Modell, bei dem zwischen bisherigem Versorgungsumfang, höherer Eigenbeteiligung für mehr Leistungen und geringeren Beiträgen mit Selbstbehalt oder Eigenvorsorge-Verpflichtung gewählt werden könnte. Wir dokumentieren Seehofers Replik auf Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die in der FR vom 6. September Unions-Pläne als Systemwechsel und Aushebelung des Solidarprinzips verworfen hatte.

Die Diskussionen der letzten Jahre und die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Gesundheitspolitik - wie alle sozialen Sicherungssysteme - vor gewaltigen Aufgaben steht. Die Probleme haben sich unter Rot-Grün noch deutlich verschärft. Der Gesetzgeber hat einen Zick-Zack-Kurs vollzogen, der zu immer kurzatmigeren und widersprüchlicheren Auswirkungen geführt hat. Wir sind gut beraten, in aller Öffentlichkeit über diese Probleme zu sprechen und über nachhaltige praktikable und gerechte Lösungen nachzudenken. Denn unser Gesundheitswesen bleibt nur dann überlebensfähig, wenn man es nicht als Monument, als Dogma versteht, an dem weder Punkt noch Komma verändert werden darf. Das ist es seiner ganzen Konstruktion und mit Sicherheit auch dem Willen seiner Gründer nach ganz sicher nicht. Wer diesem Gesundheitswesen in einer sich völlig veränderten Umwelt dennoch die Umgestaltung verweigert, verweigert den Menschen ein Stück Zukunftssicherheit. Veränderungen waren und sind auch weiter notwendig, weil das Maß des finanziell Möglichen, das über Arbeitskosten finanziert wird, in der Krankenversicherung an eine Grenze gelangt ist - aus einer ganzen Reihe von Gründen:

  • Durch die steigende Lebenserwartung und die gleichzeitig anhaltend niedrige Geburtenrate verändert sich der gesamte Altersaufbau der Gesellschaft. Für unser Solidarsystem heißt das: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Leistungsempfänger aufkommen. Das kann nicht ohne Auswirkungen auf die finanzielle Leistungskraft der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

  • Die zweite Herausforderung ist der medizinische Fortschritt, dessen Kosten schneller wachsen als die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen durch Beiträge. Von diesem Fortschritt sollten wir uns jedoch schon aus humanitären Gründen nicht verabschieden. Es ist ein Markenzeichen unseres Gesundheitswesens, dass die Ergebnisse des medizinischen Fortschritts allen Patienten zugute kommen. Dabei soll es bleiben. Das setzt aber auch eine Finanzierung voraus, die den Fortschritt bezahlbar macht. Wenn uns das nicht gelingt, wird er zum Privileg für jene Menschen, die ihn sich privat leisten können. Fest steht: Mit den Mitteln der Vergangenheit können wir medizinischen Fortschritt nicht bezahlen.

  • In der Aufzählung der Ursachen für weitere Reformen darf auch ein Aspekt nicht fehlen, der viel zu wenig beachtet wird. Nämlich die sozialen Veränderungen in unserem Land. Die Lebensvorstellungen haben sich geändert. Die früher klar getrennten Lebensphasen Schule, Arbeit und Rente greifen immer stärker ineinander. An die Stelle einer lebenslangen Arbeit bei wenigen Arbeitgebern ist der flexible Arbeitseinsatz mit phasenweiser Arbeitslosigkeit getreten. Es gibt im Arbeitsleben eine ganze Reihe von Varianten mit Beschäftigungs-, Unterbrechungs- und Auszeiten, mit Ganz- und Halbtagsbeschäftigung. Hinzu kommt die wachsende Zahl Alleinstehender. Das, was wir als klassische Familie verstehen, ist in Großstädten längst gesprengt. Wo familiäre Bindungen und nachbarschaftliche Hilfen aber nicht mehr existieren, wird erwartet, dass der Staat einspringt - je älter die Menschen werden, desto mehr.

Bewusstsein ist stehen geblieben

All diese veränderten Lebensbedingungen haben aber ganz offensichtlich nicht im selben Tempo und im selben Ausmaß auch zu einem veränderten Bewusstsein geführt. Das Bewusstsein dafür, wie alle sozialen Sicherungssysteme angesichts dieser Veränderungen erhalten werden können, ist bei vielen auf dem Stand von gestern stehen geblieben. Dabei ist doch offenkundig, dass zum Beispiel Freizeit statt Lohn auch heißt: weniger Einnahmen. Dennoch wird die soziale Absicherung unverändert an das Arbeitsmodell von gestern geknüpft.

Wer angesichts solcher Veränderungen nicht rechtzeitig handelt, wird über kurz oder lang keine Möglichkeiten mehr haben, das zu verhindern, was niemand will: Krasse Einschnitte in das Leistungsniveau, die den Marsch in die Zwei-Klassen-Medizin vorprogrammieren.

Und genau dahin geht der Weg nach vier Jahren rot-grüner Bundesregierung. Sie hat unser Gesundheitswesen in ein Fiasko geführt. Rekordwerte für Krankenversicherungsbeiträge und Kassendefizite auf der einen Seite, Mangelverwaltung bei der medizinischen Versorgung der Patienten auf der anderen Seite sind das Resultat einer völlig verkorksten Politik.

Es liegt auf der Hand, dass dieser Weg nicht weiter beschritten werden kann. Dies hat selbst der Bundeskanzler erkannt. In einem Beitrag für die Frankfurter Hefte hat er deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht "ein Gesundheitswesen ohne finanzielle, geistige und in diesem Fall buchstäblich körperliche Selbstbeteiligung der Versicherten nicht mehr vorstellbar ist." In einem Strategiepapier des Bundeskanzleramtes vom letzten Jahr werden ganz offen Grund- und Wahlleistungen, Selbstbehalte und Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung als Reformoptionen genannt. Und auch Herr Fischer ("Außen Minister - innen grün") ist am 11. Juli 2002 in der Wochenzeitung Die Zeit für mehr Eigenbeteiligung im Gesundheitswesen, auch gegen den Widerstand der Gewerkschaften, eingetreten. Diese Erkenntnisse aus der Regierungszentrale sind aber noch nicht bis ins Bundesgesundheitsministerium gedrungen.

Offenbar hegt die Bundesgesundheitsministerin eine große Furcht vor der Selbstbestimmung der Patienten. Alles soll vom Staat, den Behörden und den Krankenkassen vorgegeben werden. Der informierte und mündige Patient kommt in diesen Überlegungen nicht vor. Dabei hätte Frau Schmidt nur beim Bundeskanzler nachlesen müssen. Dieser schreibt: "Eine der großen Illusionen, vor allem der sozialdemokratischen Gesellschaftspolitik, ist die Vorstellung, mehr Staat sei das beste Mittel, um mehr Gerechtigkeit zu erreichen." Aber in einer Gesellschaft, "in der das Bewegen so wichtig geworden ist wie das Ordnen" (Alain Touraine) wollen die Bürger sich nicht mehr alles vorschreiben lassen, sondern eigene Verantwortung wahrnehmen.

Das Ziel einer Gesundheitsreform muss die Sicherstellung einer exzellenten medizinischen Versorgung aller Bürger sein. Und dies unabhängig vom Alter, Einkommen, Geschlecht oder gesundheitlichen Zustand. Ein solidarisch, sozial gerechtes und fortschrittliches Gesundheitswesen ist eben kein Selbstzweck, sondern muss den Patienten in den Mittelpunkt aller Handlungen stellen. Dieser Grundgedanke muss der Maßstab und der "rote Faden" in der Gesundheitspolitik sein.

Das zentrale gesundheitspolitische Anliegen der Union ist deshalb die Stärkung der Rolle der Patienten. Neben der Beibehaltung der freien Arzt- und Krankenhauswahl müssen die Entscheidungsfreiheiten auch bei der Vertragsgestaltung mit den Krankenkassen verbessert werden. Nur wenn verschiedene Versorgungsangebote und verschiedene medizinische Methoden miteinander konkurrieren haben die Patienten eine Auswahl und können sich für die aus ihrer Sicht beste Versorgungsform entscheiden. Staatliche Planung und Reglementierung kann dies nicht leisten. Ein Vertragswettbewerb innerhalb klarer sozialpolitischer Spielregeln ist eher geeignet, die Strukturdefizite des Gesundheitswesens zu beseitigen, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.

Dabei muss klar sein, dass die "Gesundheit" kein Bereich ist, der einem marktwirtschaftlichen Wettbewerb im herkömmlichen Sinn ausgesetzt werden kann. Wir treten daher für einen sozial geordneten Wettbewerb ein, der innerhalb klarer sozialpolitischer Spielregeln den Beteiligten möglichst viele Freiheiten und eigene Entscheidungsspielräume schafft. Diesen Anspruch erfüllen weder das Einkaufsmodell der Krankenkassen noch die Verpflichtung für den Patienten, Preisverhandlungen erst in der Arztpraxis oder auf dem Zahnarztstuhl führen zu müssen.

Geordneter Wettbewerb

Eine Voraussetzung für einen verbesserten Wettbewerb und größere Wahlfreiheiten ist, dass die Patienten künftig besser über die Kosten und die Qualität der medizinischen Leistungen informiert sind. Unser Gesundheitswesen muss deshalb transparenter werden. Der Patient soll wissen, was seine Behandlung kostet und welche Leistungen z. B. der Arzt oder das Krankenhaus mit der Krankenkasse abrechnet. Der Patient soll auch mehr Informationen über die Qualifikationen der behandelnden Ärzte erhalten.

Patienten haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wie häufig beispielsweise eine Operation an einem Krankenhaus erbracht wird und wie hoch die Komplikationsrate bei der gewünschten Operation in diesem Krankenhaus ist. Nur ein informierter Patient kann ein mündiger Patient sein. Deshalb müssen die Leistungserbringer im Gesundheitswesen nicht nur die Möglichkeit erhalten, sondern vielmehr verpflichtet werden, Informationen über ihre Qualifikationen offen zu legen.

Eine weitere Voraussetzung für die Stärkung der Selbstbestimmung der Versicherten ist ein verbessertes Gesundheitsbewusstsein der Menschen. Dazu bedarf es einerseits einer umfassenderen Aufklärung über Gesundheitsrisiken und andererseits finanzieller Anreize. Schutz, Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sind eine zugleich gesellschaftliche wie individuelle Aufgabe. Kein Gesundheitswesen in der Welt kann darauf verzichten, dass sich jeder Versicherte auch selbst um seine Gesundheit kümmert. Großes Gewicht kommt daher der Verhaltensprävention zu. Neben dem Zugewinn an Gesundheit müssen auch finanzielle Anreize gesetzt werden, die ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten fördern und belohnen.

Eine im Frühjahr 2002 im Auftrag der Berlin-Kölnischen Versicherung durchgeführte Umfrage des Emnid-Instituts hat ergeben, dass die Mehrheit der Deutschen mehr Sport treiben, sich gesünder ernähren und mehr ärztliche Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen würde, wenn dies von der Krankenkasse belohnt werden würde. Dieses Ergebnis verdeutlicht: Ein durchgängig angelegtes Anreizsystem verspricht eine positive Beeinflussung von individuellen Einstellungen und Lebensgewohnheiten und ist die Grundvoraussetzung für einen funktionierenden verhaltenspräventiven Ansatz. Als finanzielle Anreize kommen vornehmlich die Ermäßigung von Zuzahlungen in bestimmten Leistungsbereichen, die Ermäßigung des Beitragssatzes oder die Beitragsrückgewähr in Betracht.

Es kommt also für die Politik darauf an, die Eigenverantwortung und Entscheidungskompetenz der Menschen zu verbessern. Dazu bedarf es mehr Transparenz im Leistungsgeschehen der gesetzlichen Krankenversicherung, einer besseren Aufklärung über Gesundheitsrisiken und präventive Maßnahmen und letztlich auch mehr finanzieller Anreize, die gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen.

Auf dieser Grundlage werden die Menschen überhaupt erst in die Lage versetzt, mehr Wahlmöglichkeiten, wie sie sich ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend versichern möchten, wahrzunehmen. Dies garantiert, dass der Versicherte als dritter Beteiligter, neben Leistungserbringern und Krankenkassen als echter Marktteilnehmer deutlich mehr Informationen, Mitwirkungsrechte und Entscheidungsfreiheiten erhält.

Nach meiner Auffassung soll künftig jeder selbst entscheiden können, ob er den bisherigen Versorgungsumfang beibehalten, zusätzliche Leistungen (z. B. Akupunktur, besondere Naturheilverfahren, aufwendiger Zahnersatz etc.) haben oder bei gleichzeitiger Beitragsermäßigung einen Selbstbehalt übernehmen will. Die Versicherten können wählen zwischen folgenden Varianten:

  • Der Beibehaltung des bisherigen Leistungsumfangs bei gleichem Krankenversicherungsbeitrag,

  • einem größeren Leistungsumfang mit höherer Eigenbeteiligung,

  • einer unterschiedlichen Zusammensetzung des Leistungskatalogs bei gleichem Krankenversicherungsbeitrag und

  • einem geringeren Krankenversicherungsbeitrag mit Selbstbehalt oder einer Verpflichtung zur Eigenvorsorge.

Warum sollen wir den Menschen diese Kompetenz zur freien Entscheidung über den versicherten Leistungsumfang nicht zugestehen?

In der Schweiz ist dieses Modell seit längerem Realität und hat sich durchaus bewährt. Die beiden Wissenschaftler des Institutes für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie in Magdeburg, Prof. Stefan Felder und Andreas Werblow, haben vor kurzem am Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung der Schweiz eindrucksvoll dargelegt, dass eine Selbstbeteiligung der Versicherten ein geeignetes Instrument zur Kostensenkung im Gesundheitswesen ist. Dies wirke sich positiv auf die Prävention aus und stärke das Kostenbewusstsein der Versicherten. Ein Selbstbehalt, dies zeigen eine Vielzahl empirischer Studien, löst dadurch eine Verhaltensänderung der Versicherten aus, die wesentlich zur Ausgabenreduktion beiträgt.

Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass die Bertelsmann-Stiftung im März 2000 auf Empfehlung einer Arbeitskommission, bei der neben mir auch Rudolf Dreßler, SPD und der damalige Abteilungsleiter des Bundesministeriums für Gesundheit, Schulte-Sasse, beteiligt waren, das Schweizer Krankenversicherungsgesetz mit einem Preis ausgezeichnet hat. In der von den beiden Repräsentanten der SPD bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit gebilligten Begründung dazu heißt es: "Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz ist beispielhaft für eine Gesetzesinitiative, die Rahmenbedingungen für hohe soziale Sicherheit und gleichzeitig regulierten Wettbewerb im Gesundheitswesen herzustellen versucht. Die erhöhten Wahlmöglichkeiten für die Versicherten (z.B. Selbstbehalte) entsprechen den gestiegenen Ansprüchen nach individueller Angebotserstellung im digitalen Zeitalter."

Wahlfreiheit oder Mogelpackung?

Der Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit wies darauf hin, dass die Förderung individueller Suchprozesse im Gesundheitswesen der Schweiz mit dem deutschen Ansatz der (rot-grünen) Gesundheitsreform 2000 kompatibel sei. Das einhellige Votum der Arbeitskommission war, das Gesundheitswesen der Schweiz schaffe wettbewerbliche Strukturen und fördere die Innovationsfähigkeit des Systems. Es stelle somit "einen ausgezeichneten Weg dar, um herausragende Ergebnisse im Umfeld eines sozialverträglichen Wettbewerbs zu erreichen." Was damals von Dreßler und dem Bundesministerium für Gesundheit ausgezeichnet wurde, wird jetzt von der amtierenden Gesundheitsministerin als "Volksverdummung" bezeichnet. Dies zeugt von mangelnder Bereitschaft, sich auf innovative Ansätze einzulassen.

Auch die Behauptung, Wahlfreiheiten gefährdeten die Solidarität der Krankenversicherten, sticht nicht. Es wurde vielmehr wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Solidarität zwischen den unterschiedlichen Risikogruppen auch beim Schweizer Modell durchaus funktioniert. Zahlen des Schweizer Bundesamtes für Sozialversicherung belegen, dass die Versicherten mit höherer Selbstbeteiligung mit ihren Prämien die anderen Versicherten mitfinanzieren. Das Argument der SPD von der Aushöhlung der Solidarität trifft also überhaupt nicht zu.

Eine Aushöhlung der Solidarität findet vielmehr durch die rot-grüne Gesundheitspolitik statt. Umfragen in den letzten Monaten haben deutlich gezeigt, dass ein großer Teil der Bevölkerung von einer bestehenden Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland ausgeht. Selbst die Bundesgesundheitsministerin bekräftigt immer wieder, dass die Hälfte der chronisch Kranken in Deutschland medizinisch unzureichend versorgt werden. Bei einer Emnid-Umfrage vom August 2001 und bei einer Allensbach-Umfrage vom April 2002 haben dies 70 Prozent der Befragten geäußert. Mehr als die Hälfte der Befragten hat das Vertrauen in das bestehende System der gesetzlichen Krankenversicherung verloren. Eine große Mehrheit sieht Reformbedarf.

Eine Bevölkerungsstudie von Janssen-Cilag ergab eine Mehrheit bei den Befragten, die sich für mehr Transparenz, für mehr Wahlfreiheiten und für einen ungehinderten Zugang zu innovativen Therapieformen aussprechen. Die weit überwiegende Mehrheit spricht sich gegen Budgetierungen und einseitige Kostendämpfungspolitik aus.

Scheu vor den Patientenwünschen

Wenn wir das Vertrauen in das System der gesetzlichen Krankenversicherung und in das Solidarprinzip wieder stärken wollen, dann müssen wir den Versicherten mehr Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten einräumen und den Selbsthilfegruppen der chronisch Kranken Einfluss bei Entscheidungen geben. Mittelfristig brauchen wir eine solche Neuausrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich stärker als bisher an der Selbstbestimmung der Versicherten orientiert.

Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat sich in seinem Sondergutachten 1995 für mehr Wahlmöglichkeiten der Versicherten beim Leistungsumfang ausgesprochen. Den Kassen solle - so der Sachverständigenrat - "die Möglichkeit eröffnet werden, den Versicherten bei einem gegebenen Leistungsumfang gegen einen höheren Beitragssatz Leistungen zur Zuwahl anzubieten, für andere Leistungen dagegen bei gleichzeitiger Beitragssatzsenkung die Abwahl zu ermöglichen." Und in dem Gutachten heißt es weiter: "Der Rat ermutigt Befragungen durch die Kassen, um eine stärkere Orientierung an den Wünschen der Versicherten zu erreichen. Hierbei sollte den Vorstellungen und Wünschen auch der älteren Bürger größere Aufmerksamkeit eingeräumt werden."

Genau davor scheut sich aber die Bundesgesundheitsministerin. Sie will überhaupt nicht herausfinden, was die Versicherten wünschen. Sie glaubt es schon zu wissen und will dies von Staats wegen vorschreiben. Die Zeiten, als der Staat noch als Vormund der Menschen fungierte, sind aber längst vorbei. Lassen wir doch die einzelnen Versicherten entscheiden, was sie wollen.

So halte ich es für sinnvoll, wenn wir den Versicherten in den nächsten Jahren die Möglichkeit einräumen, sich bei Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für einen Selbstbehalt in einer bestimmten Bandbreite zu entscheiden. Dieser freiwillige Selbstbehalt könnte sukzessive ausgebaut werden, wobei eine Höchstgrenze zu beachten wäre. Gleichzeitig könnten die Versicherten, die sich für einen Selbstbehalt entscheiden, mit einem geringeren Krankenkassenbeitrag rechnen. Es liegt auf der Hand, dass ein solches Konzept sozial verträglich ausgestaltet werden muss. Ebenso wird man dies nicht von heute auf morgen umsetzen. Deshalb sollte die Einführung von Selbstbehalten stufenweise über mehrere Jahre hinweg erfolgen.

Die häufig genannten Beispiele von Krebskranken oder Unfallgeschädigten mit extremen Behandlungskosten würde im Übrigen bei unserem Modell nicht zu der befürchteten finanziellen Überforderung führen. Dies wird dadurch vermieden, dass eine Obergrenze für einen möglichen Selbstbehalt vorgegeben wird, die eine finanzielle Überlastung ausschließt. Der Patient trägt nur die Kosten bis zu einem bestimmten (dreistelligen) Betrag, alle weitergehenden Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen. Dieses Modell hat sich - wie bereits ausgeführt - in der Schweiz bewährt. Und niemand kann behaupten, dass die Menschen dort im Krankheitsfall schlecht versorgt würden.

Unser Konzept darf im Übrigen nicht verwechselt werden mit Grund- und Wahlleistungen. Dieser immer wieder vorgetragene Vorwurf geht ins Leere. Die von uns geplante Wahlmöglichkeit unterscheidet sich von einem vom Gesetzgeber in Umfang und Differenzierung festgelegten Regel- und Wahlleistungskatalog. Der Gesetzgeber würde dabei den Inhalt eines Grundsicherungskatalog definieren, der in jedem Fall von der Krankenversicherung abgesichert würde. Alle anderen Leistungen müssten von den Versicherten gegebenenfalls hinzugewählt werden.

D. h. ein Versicherter, der nichts unternähme, wäre lediglich im Hinblick auf die Grundleistungen abgesichert. Er müsste weitere Leistungen aktiv hinzuwählen und diese privat oder zu einem höheren Beitragssatz absichern. Dies wollen wir nicht. Der gesetzlich definierte Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung soll in vollem Umfang bestehen bleiben. D. h. ein Versicherter, der von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch machen würde, hätte unverändert Anspruch auf alle Leistungen im bisherigen Umfang.

Seriöse Wissenschaftler prognostizieren für die gesetzliche Krankenversicherung eine Verdoppelung der Beitragslast bis zum Jahr 2030. Wer angesichts dieser Veränderungen, die durch die demografische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt zu erwarten sind, nicht rechtzeitig handelt, wird über kurz oder lang keine Möglichkeiten mehr haben, das zu verhindern, was niemand will: Krasse Einschnitte in das Leistungsniveau, die den Marsch in die Zwei-Klassen-Medizin vorprogrammieren. Wenn wir vor die Alternative gestellt werden, bestimmte medizinische Leistungen wegen der Geldnot der Krankenkassen nicht mehr zu erhalten oder stattdessen durch eine moderate und sozial verträgliche Eigenverantwortung die Finanzierbarkeit der medizinischen Versorgung sicherzustellen, dann wird eine Entscheidung nicht schwer fallen. Die Union wird jedenfalls alles tun, damit auch künftig allen Patienten eine hochwertige medizinische Versorgung in Deutschland gewährt wird.

Wir müssen jetzt eine grundlegende und nachhaltige Reform entwickeln, denn jedes weitere Abwarten wird die Probleme verschärfen. Deshalb ist es unverantwortlich, dass die Bundesgesundheitsministerin sich von vornherein allen konstruktiven Reformvorschlägen verschließt und nur ein "Weiter so" predigt.

 

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Arbeitnehmerkammer Bremen - Autor: Johannes Steffen - Aktualisierung: 10.06.2010