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Der Selbstbehalt in der Krankenversicherung wird
Wirkung zeigen
Keine Angst vor mehr
Mitspracherechten der Patienten / Eine Entgegnung von Horst
Seehofer (CSU) auf Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD)
Nach seiner Ansicht soll künftig
jeder Versicherte den Leistungsumfang und Tarif seiner
Krankenversicherung selbst bestimmen können: Horst Seehofer
(CSU), Sozialexperte im Kompetenzteam von Kanzlerkandidat Edmund
Stoiber, plädiert für ein flexibles Modell, bei dem zwischen
bisherigem Versorgungsumfang, höherer Eigenbeteiligung für
mehr Leistungen und geringeren Beiträgen mit Selbstbehalt oder
Eigenvorsorge-Verpflichtung gewählt werden könnte. Wir
dokumentieren Seehofers Replik auf Gesundheitsministerin Ulla
Schmidt (SPD), die in der FR vom 6. September Unions-Pläne als
Systemwechsel und Aushebelung des Solidarprinzips verworfen
hatte.
Die Diskussionen der letzten
Jahre und die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die
Gesundheitspolitik - wie alle sozialen Sicherungssysteme - vor
gewaltigen Aufgaben steht. Die Probleme haben sich unter Rot-Grün
noch deutlich verschärft. Der Gesetzgeber hat einen
Zick-Zack-Kurs vollzogen, der zu immer kurzatmigeren und
widersprüchlicheren Auswirkungen geführt hat. Wir sind gut
beraten, in aller Öffentlichkeit über diese Probleme zu
sprechen und über nachhaltige praktikable und gerechte Lösungen
nachzudenken. Denn unser Gesundheitswesen bleibt nur dann überlebensfähig,
wenn man es nicht als Monument, als Dogma versteht, an dem weder
Punkt noch Komma verändert werden darf. Das ist es seiner
ganzen Konstruktion und mit Sicherheit auch dem Willen seiner Gründer
nach ganz sicher nicht. Wer diesem Gesundheitswesen in einer
sich völlig veränderten Umwelt dennoch die Umgestaltung
verweigert, verweigert den Menschen ein Stück
Zukunftssicherheit. Veränderungen waren und sind auch weiter
notwendig, weil das Maß des finanziell Möglichen, das über
Arbeitskosten finanziert wird, in der Krankenversicherung an
eine Grenze gelangt ist - aus einer ganzen Reihe von Gründen:
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Durch die steigende
Lebenserwartung und die gleichzeitig anhaltend niedrige
Geburtenrate verändert sich der gesamte Altersaufbau der
Gesellschaft. Für unser Solidarsystem heißt das: Immer
weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Leistungsempfänger
aufkommen. Das kann nicht ohne Auswirkungen auf die
finanzielle Leistungskraft der gesetzlichen
Krankenversicherung bleiben.
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Die zweite Herausforderung
ist der medizinische Fortschritt, dessen Kosten schneller
wachsen als die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen
durch Beiträge. Von diesem Fortschritt sollten wir uns
jedoch schon aus humanitären Gründen nicht verabschieden.
Es ist ein Markenzeichen unseres Gesundheitswesens, dass die
Ergebnisse des medizinischen Fortschritts allen Patienten
zugute kommen. Dabei soll es bleiben. Das setzt aber auch
eine Finanzierung voraus, die den Fortschritt bezahlbar
macht. Wenn uns das nicht gelingt, wird er zum Privileg für
jene Menschen, die ihn sich privat leisten können. Fest
steht: Mit den Mitteln der Vergangenheit können wir
medizinischen Fortschritt nicht bezahlen.
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In der Aufzählung der
Ursachen für weitere Reformen darf auch ein Aspekt nicht
fehlen, der viel zu wenig beachtet wird. Nämlich die
sozialen Veränderungen in unserem Land. Die
Lebensvorstellungen haben sich geändert. Die früher klar
getrennten Lebensphasen Schule, Arbeit und Rente greifen
immer stärker ineinander. An die Stelle einer lebenslangen
Arbeit bei wenigen Arbeitgebern ist der flexible
Arbeitseinsatz mit phasenweiser Arbeitslosigkeit getreten.
Es gibt im Arbeitsleben eine ganze Reihe von Varianten mit
Beschäftigungs-, Unterbrechungs- und Auszeiten, mit Ganz-
und Halbtagsbeschäftigung. Hinzu kommt die wachsende Zahl
Alleinstehender. Das, was wir als klassische Familie
verstehen, ist in Großstädten längst gesprengt. Wo familiäre
Bindungen und nachbarschaftliche Hilfen aber nicht mehr
existieren, wird erwartet, dass der Staat einspringt - je älter
die Menschen werden, desto mehr.
Bewusstsein ist stehen
geblieben
All diese veränderten
Lebensbedingungen haben aber ganz offensichtlich nicht im selben
Tempo und im selben Ausmaß auch zu einem veränderten
Bewusstsein geführt. Das Bewusstsein dafür, wie alle sozialen
Sicherungssysteme angesichts dieser Veränderungen erhalten
werden können, ist bei vielen auf dem Stand von gestern stehen
geblieben. Dabei ist doch offenkundig, dass zum Beispiel
Freizeit statt Lohn auch heißt: weniger Einnahmen. Dennoch wird
die soziale Absicherung unverändert an das Arbeitsmodell von
gestern geknüpft.
Wer angesichts solcher Veränderungen
nicht rechtzeitig handelt, wird über kurz oder lang keine Möglichkeiten
mehr haben, das zu verhindern, was niemand will: Krasse
Einschnitte in das Leistungsniveau, die den Marsch in die
Zwei-Klassen-Medizin vorprogrammieren.
Und genau dahin geht der Weg
nach vier Jahren rot-grüner Bundesregierung. Sie hat unser
Gesundheitswesen in ein Fiasko geführt. Rekordwerte für
Krankenversicherungsbeiträge und Kassendefizite auf der einen
Seite, Mangelverwaltung bei der medizinischen Versorgung der
Patienten auf der anderen Seite sind das Resultat einer völlig
verkorksten Politik.
Es liegt auf der Hand, dass
dieser Weg nicht weiter beschritten werden kann. Dies hat selbst
der Bundeskanzler erkannt. In einem Beitrag für die Frankfurter
Hefte hat er deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht
"ein Gesundheitswesen ohne finanzielle, geistige und in
diesem Fall buchstäblich körperliche Selbstbeteiligung der
Versicherten nicht mehr vorstellbar ist." In einem
Strategiepapier des Bundeskanzleramtes vom letzten Jahr werden
ganz offen Grund- und Wahlleistungen, Selbstbehalte und
Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung als
Reformoptionen genannt. Und auch Herr Fischer ("Außen
Minister - innen grün") ist am 11. Juli 2002 in der
Wochenzeitung Die Zeit für mehr Eigenbeteiligung im
Gesundheitswesen, auch gegen den Widerstand der Gewerkschaften,
eingetreten. Diese Erkenntnisse aus der Regierungszentrale sind
aber noch nicht bis ins Bundesgesundheitsministerium gedrungen.
Offenbar hegt die
Bundesgesundheitsministerin eine große Furcht vor der
Selbstbestimmung der Patienten. Alles soll vom Staat, den Behörden
und den Krankenkassen vorgegeben werden. Der informierte und mündige
Patient kommt in diesen Überlegungen nicht vor. Dabei hätte
Frau Schmidt nur beim Bundeskanzler nachlesen müssen. Dieser
schreibt: "Eine der großen Illusionen, vor allem der
sozialdemokratischen Gesellschaftspolitik, ist die Vorstellung,
mehr Staat sei das beste Mittel, um mehr Gerechtigkeit zu
erreichen." Aber in einer Gesellschaft, "in der das
Bewegen so wichtig geworden ist wie das Ordnen" (Alain
Touraine) wollen die Bürger sich nicht mehr alles vorschreiben
lassen, sondern eigene Verantwortung wahrnehmen.
Das Ziel einer
Gesundheitsreform muss die Sicherstellung einer exzellenten
medizinischen Versorgung aller Bürger sein. Und dies unabhängig
vom Alter, Einkommen, Geschlecht oder gesundheitlichen Zustand.
Ein solidarisch, sozial gerechtes und fortschrittliches
Gesundheitswesen ist eben kein Selbstzweck, sondern muss den
Patienten in den Mittelpunkt aller Handlungen stellen. Dieser
Grundgedanke muss der Maßstab und der "rote Faden" in
der Gesundheitspolitik sein.
Das zentrale
gesundheitspolitische Anliegen der Union ist deshalb die Stärkung
der Rolle der Patienten. Neben der Beibehaltung der freien Arzt-
und Krankenhauswahl müssen die Entscheidungsfreiheiten auch bei
der Vertragsgestaltung mit den Krankenkassen verbessert werden.
Nur wenn verschiedene Versorgungsangebote und verschiedene
medizinische Methoden miteinander konkurrieren haben die
Patienten eine Auswahl und können sich für die aus ihrer Sicht
beste Versorgungsform entscheiden. Staatliche Planung und
Reglementierung kann dies nicht leisten. Ein Vertragswettbewerb
innerhalb klarer sozialpolitischer Spielregeln ist eher
geeignet, die Strukturdefizite des Gesundheitswesens zu
beseitigen, die Qualität der medizinischen Versorgung zu
verbessern und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
Dabei muss klar sein, dass die
"Gesundheit" kein Bereich ist, der einem
marktwirtschaftlichen Wettbewerb im herkömmlichen Sinn
ausgesetzt werden kann. Wir treten daher für einen sozial
geordneten Wettbewerb ein, der innerhalb klarer
sozialpolitischer Spielregeln den Beteiligten möglichst viele
Freiheiten und eigene Entscheidungsspielräume schafft. Diesen
Anspruch erfüllen weder das Einkaufsmodell der Krankenkassen
noch die Verpflichtung für den Patienten, Preisverhandlungen
erst in der Arztpraxis oder auf dem Zahnarztstuhl führen zu müssen.
Geordneter Wettbewerb
Eine Voraussetzung für einen
verbesserten Wettbewerb und größere Wahlfreiheiten ist, dass
die Patienten künftig besser über die Kosten und die Qualität
der medizinischen Leistungen informiert sind. Unser
Gesundheitswesen muss deshalb transparenter werden. Der Patient
soll wissen, was seine Behandlung kostet und welche Leistungen
z. B. der Arzt oder das Krankenhaus mit der Krankenkasse
abrechnet. Der Patient soll auch mehr Informationen über die
Qualifikationen der behandelnden Ärzte erhalten.
Patienten haben einen Anspruch
darauf zu erfahren, wie häufig beispielsweise eine Operation an
einem Krankenhaus erbracht wird und wie hoch die
Komplikationsrate bei der gewünschten Operation in diesem
Krankenhaus ist. Nur ein informierter Patient kann ein mündiger
Patient sein. Deshalb müssen die Leistungserbringer im
Gesundheitswesen nicht nur die Möglichkeit erhalten, sondern
vielmehr verpflichtet werden, Informationen über ihre
Qualifikationen offen zu legen.
Eine weitere Voraussetzung für
die Stärkung der Selbstbestimmung der Versicherten ist ein
verbessertes Gesundheitsbewusstsein der Menschen. Dazu bedarf es
einerseits einer umfassenderen Aufklärung über
Gesundheitsrisiken und andererseits finanzieller Anreize.
Schutz, Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der
Gesundheit sind eine zugleich gesellschaftliche wie individuelle
Aufgabe. Kein Gesundheitswesen in der Welt kann darauf
verzichten, dass sich jeder Versicherte auch selbst um seine
Gesundheit kümmert. Großes Gewicht kommt daher der
Verhaltensprävention zu. Neben dem Zugewinn an Gesundheit müssen
auch finanzielle Anreize gesetzt werden, die ein
gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten fördern und
belohnen.
Eine im Frühjahr 2002 im
Auftrag der Berlin-Kölnischen Versicherung durchgeführte
Umfrage des Emnid-Instituts hat ergeben, dass die Mehrheit der
Deutschen mehr Sport treiben, sich gesünder ernähren und mehr
ärztliche Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen würde, wenn
dies von der Krankenkasse belohnt werden würde. Dieses Ergebnis
verdeutlicht: Ein durchgängig angelegtes Anreizsystem
verspricht eine positive Beeinflussung von individuellen
Einstellungen und Lebensgewohnheiten und ist die
Grundvoraussetzung für einen funktionierenden verhaltenspräventiven
Ansatz. Als finanzielle Anreize kommen vornehmlich die Ermäßigung
von Zuzahlungen in bestimmten Leistungsbereichen, die Ermäßigung
des Beitragssatzes oder die Beitragsrückgewähr in Betracht.
Es kommt also für die Politik
darauf an, die Eigenverantwortung und Entscheidungskompetenz der
Menschen zu verbessern. Dazu bedarf es mehr Transparenz im
Leistungsgeschehen der gesetzlichen Krankenversicherung, einer
besseren Aufklärung über Gesundheitsrisiken und präventive Maßnahmen
und letztlich auch mehr finanzieller Anreize, die
gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen.
Auf dieser Grundlage werden
die Menschen überhaupt erst in die Lage versetzt, mehr Wahlmöglichkeiten,
wie sie sich ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend
versichern möchten, wahrzunehmen. Dies garantiert, dass der
Versicherte als dritter Beteiligter, neben Leistungserbringern
und Krankenkassen als echter Marktteilnehmer deutlich mehr
Informationen, Mitwirkungsrechte und Entscheidungsfreiheiten erhält.
Nach meiner Auffassung soll künftig
jeder selbst entscheiden können, ob er den bisherigen
Versorgungsumfang beibehalten, zusätzliche Leistungen (z. B.
Akupunktur, besondere Naturheilverfahren, aufwendiger Zahnersatz
etc.) haben oder bei gleichzeitiger Beitragsermäßigung einen
Selbstbehalt übernehmen will. Die Versicherten können wählen
zwischen folgenden Varianten:
-
Der Beibehaltung des
bisherigen Leistungsumfangs bei gleichem
Krankenversicherungsbeitrag,
-
einem größeren
Leistungsumfang mit höherer Eigenbeteiligung,
-
einer unterschiedlichen
Zusammensetzung des Leistungskatalogs bei gleichem
Krankenversicherungsbeitrag und
-
einem geringeren
Krankenversicherungsbeitrag mit Selbstbehalt oder einer
Verpflichtung zur Eigenvorsorge.
Warum sollen wir den Menschen
diese Kompetenz zur freien Entscheidung über den versicherten
Leistungsumfang nicht zugestehen?
In der Schweiz ist dieses
Modell seit längerem Realität und hat sich durchaus bewährt.
Die beiden Wissenschaftler des Institutes für Sozialmedizin und
Gesundheitsökonomie in Magdeburg, Prof. Stefan Felder und
Andreas Werblow, haben vor kurzem am Beispiel der gesetzlichen
Krankenversicherung der Schweiz eindrucksvoll dargelegt, dass
eine Selbstbeteiligung der Versicherten ein geeignetes
Instrument zur Kostensenkung im Gesundheitswesen ist. Dies wirke
sich positiv auf die Prävention aus und stärke das
Kostenbewusstsein der Versicherten. Ein Selbstbehalt, dies
zeigen eine Vielzahl empirischer Studien, löst dadurch eine
Verhaltensänderung der Versicherten aus, die wesentlich zur
Ausgabenreduktion beiträgt.
Ich möchte an dieser Stelle
daran erinnern, dass die Bertelsmann-Stiftung im März 2000 auf
Empfehlung einer Arbeitskommission, bei der neben mir auch
Rudolf Dreßler, SPD und der damalige Abteilungsleiter des
Bundesministeriums für Gesundheit, Schulte-Sasse, beteiligt
waren, das Schweizer Krankenversicherungsgesetz mit einem Preis
ausgezeichnet hat. In der von den beiden Repräsentanten der SPD
bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit gebilligten Begründung
dazu heißt es: "Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz
ist beispielhaft für eine Gesetzesinitiative, die
Rahmenbedingungen für hohe soziale Sicherheit und gleichzeitig
regulierten Wettbewerb im Gesundheitswesen herzustellen
versucht. Die erhöhten Wahlmöglichkeiten für die Versicherten
(z.B. Selbstbehalte) entsprechen den gestiegenen Ansprüchen
nach individueller Angebotserstellung im digitalen
Zeitalter."
Wahlfreiheit oder
Mogelpackung?
Der Vertreter des
Bundesministeriums für Gesundheit wies darauf hin, dass die Förderung
individueller Suchprozesse im Gesundheitswesen der Schweiz mit
dem deutschen Ansatz der (rot-grünen) Gesundheitsreform 2000
kompatibel sei. Das einhellige Votum der Arbeitskommission war,
das Gesundheitswesen der Schweiz schaffe wettbewerbliche
Strukturen und fördere die Innovationsfähigkeit des Systems.
Es stelle somit "einen ausgezeichneten Weg dar, um
herausragende Ergebnisse im Umfeld eines sozialverträglichen
Wettbewerbs zu erreichen." Was damals von Dreßler und dem
Bundesministerium für Gesundheit ausgezeichnet wurde, wird
jetzt von der amtierenden Gesundheitsministerin als
"Volksverdummung" bezeichnet. Dies zeugt von
mangelnder Bereitschaft, sich auf innovative Ansätze
einzulassen.
Auch die Behauptung,
Wahlfreiheiten gefährdeten die Solidarität der
Krankenversicherten, sticht nicht. Es wurde vielmehr
wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Solidarität zwischen
den unterschiedlichen Risikogruppen auch beim Schweizer Modell
durchaus funktioniert. Zahlen des Schweizer Bundesamtes für
Sozialversicherung belegen, dass die Versicherten mit höherer
Selbstbeteiligung mit ihren Prämien die anderen Versicherten
mitfinanzieren. Das Argument der SPD von der Aushöhlung der
Solidarität trifft also überhaupt nicht zu.
Eine Aushöhlung der Solidarität
findet vielmehr durch die rot-grüne Gesundheitspolitik statt.
Umfragen in den letzten Monaten haben deutlich gezeigt, dass ein
großer Teil der Bevölkerung von einer bestehenden
Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland ausgeht. Selbst die
Bundesgesundheitsministerin bekräftigt immer wieder, dass die Hälfte
der chronisch Kranken in Deutschland medizinisch unzureichend
versorgt werden. Bei einer Emnid-Umfrage vom August 2001 und bei
einer Allensbach-Umfrage vom April 2002 haben dies 70 Prozent
der Befragten geäußert. Mehr als die Hälfte der Befragten hat
das Vertrauen in das bestehende System der gesetzlichen
Krankenversicherung verloren. Eine große Mehrheit sieht
Reformbedarf.
Eine Bevölkerungsstudie von
Janssen-Cilag ergab eine Mehrheit bei den Befragten, die sich für
mehr Transparenz, für mehr Wahlfreiheiten und für einen
ungehinderten Zugang zu innovativen Therapieformen aussprechen.
Die weit überwiegende Mehrheit spricht sich gegen
Budgetierungen und einseitige Kostendämpfungspolitik aus.
Scheu vor den Patientenwünschen
Wenn wir das Vertrauen in das
System der gesetzlichen Krankenversicherung und in das
Solidarprinzip wieder stärken wollen, dann müssen wir den
Versicherten mehr Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten
einräumen und den Selbsthilfegruppen der chronisch Kranken
Einfluss bei Entscheidungen geben. Mittelfristig brauchen wir
eine solche Neuausrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung,
die sich stärker als bisher an der Selbstbestimmung der
Versicherten orientiert.
Der Sachverständigenrat für
die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat sich in seinem
Sondergutachten 1995 für mehr Wahlmöglichkeiten der
Versicherten beim Leistungsumfang ausgesprochen. Den Kassen
solle - so der Sachverständigenrat - "die Möglichkeit eröffnet
werden, den Versicherten bei einem gegebenen Leistungsumfang
gegen einen höheren Beitragssatz Leistungen zur Zuwahl
anzubieten, für andere Leistungen dagegen bei gleichzeitiger
Beitragssatzsenkung die Abwahl zu ermöglichen." Und in dem
Gutachten heißt es weiter: "Der Rat ermutigt Befragungen
durch die Kassen, um eine stärkere Orientierung an den Wünschen
der Versicherten zu erreichen. Hierbei sollte den Vorstellungen
und Wünschen auch der älteren Bürger größere Aufmerksamkeit
eingeräumt werden."
Genau davor scheut sich aber
die Bundesgesundheitsministerin. Sie will überhaupt nicht
herausfinden, was die Versicherten wünschen. Sie glaubt es
schon zu wissen und will dies von Staats wegen vorschreiben. Die
Zeiten, als der Staat noch als Vormund der Menschen fungierte,
sind aber längst vorbei. Lassen wir doch die einzelnen
Versicherten entscheiden, was sie wollen.
So halte ich es für sinnvoll,
wenn wir den Versicherten in den nächsten Jahren die Möglichkeit
einräumen, sich bei Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung für einen Selbstbehalt in einer bestimmten
Bandbreite zu entscheiden. Dieser freiwillige Selbstbehalt könnte
sukzessive ausgebaut werden, wobei eine Höchstgrenze zu
beachten wäre. Gleichzeitig könnten die Versicherten, die sich
für einen Selbstbehalt entscheiden, mit einem geringeren
Krankenkassenbeitrag rechnen. Es liegt auf der Hand, dass ein
solches Konzept sozial verträglich ausgestaltet werden muss.
Ebenso wird man dies nicht von heute auf morgen umsetzen.
Deshalb sollte die Einführung von Selbstbehalten stufenweise über
mehrere Jahre hinweg erfolgen.
Die häufig genannten
Beispiele von Krebskranken oder Unfallgeschädigten mit extremen
Behandlungskosten würde im Übrigen bei unserem Modell nicht zu
der befürchteten finanziellen Überforderung führen. Dies wird
dadurch vermieden, dass eine Obergrenze für einen möglichen
Selbstbehalt vorgegeben wird, die eine finanzielle Überlastung
ausschließt. Der Patient trägt nur die Kosten bis zu einem
bestimmten (dreistelligen) Betrag, alle weitergehenden Kosten
werden von der Krankenversicherung übernommen. Dieses Modell
hat sich - wie bereits ausgeführt - in der Schweiz bewährt.
Und niemand kann behaupten, dass die Menschen dort im
Krankheitsfall schlecht versorgt würden.
Unser Konzept darf im Übrigen
nicht verwechselt werden mit Grund- und Wahlleistungen. Dieser
immer wieder vorgetragene Vorwurf geht ins Leere. Die von uns
geplante Wahlmöglichkeit unterscheidet sich von einem vom
Gesetzgeber in Umfang und Differenzierung festgelegten Regel-
und Wahlleistungskatalog. Der Gesetzgeber würde dabei den
Inhalt eines Grundsicherungskatalog definieren, der in jedem
Fall von der Krankenversicherung abgesichert würde. Alle
anderen Leistungen müssten von den Versicherten gegebenenfalls
hinzugewählt werden.
D. h. ein Versicherter, der
nichts unternähme, wäre lediglich im Hinblick auf die
Grundleistungen abgesichert. Er müsste weitere Leistungen aktiv
hinzuwählen und diese privat oder zu einem höheren
Beitragssatz absichern. Dies wollen wir nicht. Der gesetzlich
definierte Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
soll in vollem Umfang bestehen bleiben. D. h. ein Versicherter,
der von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch machen würde, hätte
unverändert Anspruch auf alle Leistungen im bisherigen Umfang.
Seriöse Wissenschaftler
prognostizieren für die gesetzliche Krankenversicherung eine
Verdoppelung der Beitragslast bis zum Jahr 2030. Wer angesichts
dieser Veränderungen, die durch die demografische Entwicklung
und den medizinischen Fortschritt zu erwarten sind, nicht
rechtzeitig handelt, wird über kurz oder lang keine Möglichkeiten
mehr haben, das zu verhindern, was niemand will: Krasse
Einschnitte in das Leistungsniveau, die den Marsch in die
Zwei-Klassen-Medizin vorprogrammieren. Wenn wir vor die
Alternative gestellt werden, bestimmte medizinische Leistungen
wegen der Geldnot der Krankenkassen nicht mehr zu erhalten oder
stattdessen durch eine moderate und sozial verträgliche
Eigenverantwortung die Finanzierbarkeit der medizinischen
Versorgung sicherzustellen, dann wird eine Entscheidung nicht
schwer fallen. Die Union wird jedenfalls alles tun, damit auch künftig
allen Patienten eine hochwertige medizinische Versorgung in
Deutschland gewährt wird.
Wir müssen jetzt eine
grundlegende und nachhaltige Reform entwickeln, denn jedes
weitere Abwarten wird die Probleme verschärfen. Deshalb ist es
unverantwortlich, dass die Bundesgesundheitsministerin sich von
vornherein allen konstruktiven Reformvorschlägen verschließt
und nur ein "Weiter so" predigt.
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