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Übrig blieben am Schluss dann nur noch die
"schlechten Risiken"
Ulla Schmidt (SPD) verwirft
die gesundheitspolitischen Vorstellungen von CDU/CSU und
verteidigt die solidarische Krankenversicherung
Nichts weniger als das Ende
der solidarischen Krankenversicherung sieht
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in den Absichten von
CDU/CSU zum Umbau dieses Sozialsystems. Wir dokumentieren
Schmidts Text in einer gekürzten Fassung. Die Langfassung
erscheint in der Septemberausgabe der Fachzeitschrift Sozialer
Fortschritt, Duncker & Humblot, Berlin. In der nächsten
Woche antwortet Horst Seehofer (CSU), Sozialexperte im
Kompetenzteam von Kanzlerkandidat Edmund Stoiber, der
Ministerin.
In ihrem Wahlprogramm bekennen
sich CDU und CSU dazu, den solidarischen Ausgleich zwischen
jungen und alten, gesunden und kranken Menschen, Beziehern
niedriger und höherer Einkommen als "tragendes Element der
sozialen Krankenversicherung" zu erhalten. Die konkreten
Vorschläge zur Weiterentwicklung der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV), die im Anschluss an dieses Bekenntnis
gemacht werden, weisen jedoch in eine ganz andere Richtung.
Offenbar wollen CDU und CSU das fortsetzen, was sie in den
letzten Jahren ihrer Regierungszeit mit der FDP eingeleitet
haben: den Einstieg in den Ausstieg aus der sozialen
Krankenversicherung.
Die Requisiten für diese
Inszenierung finden sich im Wahlprogramm von CDU/CSU wieder. Es
sind die altbekannten Elemente aus dem Arsenal der Privaten
Krankenversicherung (PKV), die die Propagandisten eines
Systemwechsels in der Gesetzlichen Krankenversicherung seit
Jahrzehnten einführen wollen: Kostenerstattungsprinzip und
Wahltarife mit Selbstbehalt oder Beitragsermäßigung.
Scheinbar geht es nur um
Dinge, gegen die niemand etwas haben kann. Das
CDU/CSU-Wahlprogramm spricht von "Wahlfreiheit" der
Versicherten und "Gestaltungsfreiheit" der
Krankenkassen. Die Versicherten sollen "größere
Wahlfreiheit über den Umfang ihres Versicherungsschutzes"
erhalten; sie sollen "selbst entscheiden können, ob sie
den bisherigen Versorgungsumfang beibehalten, zusätzliche
Leistungen erhalten oder ... Leistungen abwählen". Wenn
die Versicherten Leistungen abwählen oder einen Selbstbehalt übernehmen,
d. h. einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen, sollen sie
dafür eine entsprechende Beitragsermäßigung erhalten.
Außerdem soll eine Wahlmöglichkeit
zwischen dem in der Gesetzlichen Krankenversicherung üblichen
Sachleistungsprinzip und dem in der Privaten Krankenversicherung
praktizierten Kostenerstattungsprinzip eingeführt werden.
Die CDU/CSU/FDP-Koalition hat
in ihrer Regierungszeit eine Reihe von Regelungen beschlossen,
die sich auf die Übertragung von Elementen der PKV auf die
Gesetzliche Krankenversicherung richteten. Vor diesem
Hintergrund verlieren die Formulierungen im Wahlprogramm von
CDU/CSU ihre scheinbare Harmlosigkeit.
Besonders erhellend ist es,
wenn man sich noch einmal die Gesetzesinitiativen anschaut, die
CDU/CSU und FDP in der Endphase ihrer Regierungszeit unter dem
Logo "3. Stufe der Gesundheitsreform" auf den Weg
gebracht und in wesentlichen Teilen auch beschlossen haben. Den
Kern dieser "3. Stufe" bildeten das 1. und 2.
GKV-Neuordnungsgesetz von 1997.
Die Art von Reform, der die
GKV in dieser "3. Stufe" unterzogen werden sollte, hat
eine breite und äußerst kontroverse Debatte in der Politik und
in den Medien ausgelöst. Auch innerhalb der CDU/CSU-Fraktion
stießen die von Seehofer und Möllemann offensiv und aggressiv
betriebenen Vorstöße, Elemente der Privaten
Krankenversicherung in die GKV einzuführen und damit
grundlegende Prinzipien der sozialen Krankenversicherung
aufzuweichen oder abzuschaffen, auf harten Widerstand.
Sehr hellsichtig hat Die
Zeit das Konzept der "3. Stufe" als
"Ausverkauf der solidarischen Krankenversicherung"
bewertet und die damit verbundene Strategie beschrieben, die
sich darauf richte, "die Versichertensolidarität mit
Elementen der PKV schrittweise zu zerschlagen" (27. 9.
1996).
Seehofer hat rückblickend
selbst gesagt, dass diese "3. Stufe" der
Gesundheitsreform, die außerdem noch massive Zuzahlungserhöhungen,
insbesondere bei Arzneimitteln, und Leistungskürzungen
beinhaltete, nach seiner Einschätzung wesentlich dazu
beigetragen hat, dass CDU/CSU 1998 die Wahl verloren haben.
Aus diesen Erfahrungen hat
Seehofer offenbar vor allem die Konsequenz gezogen, dass man
seine wahren Absichten nicht allzu offen darlegen darf, wenn dafür
weder bei den Wählern noch im eigenen Lager eine ausreichende
Akzeptanz zu erwarten ist.
Alles spricht dafür, dass
Seehofer immer noch dieselben Ziele verfolgt wie 1996/97; er ist
nur vorsichtiger geworden. Im Wahlprogramm wird Zuckerwatte
angeboten; die schwerer genießbaren Gänge des Menüs werden
nach der Wahl serviert. Im Konflikt mit der CDU, die bei der
Formulierung des gemeinsamen Wahlprogramms von CDU und CSU allzu
offen und unbedarft die Umwandlung der Gesetzlichen
Krankenversicherung in eine Art Grundsicherung mit privater
Zusatzversicherung verkünden wollte, hat er gefälligere
Formulierungen durchgesetzt. Er weiß, nicht zuletzt aus seinen
Erfahrungen mit der "3. Stufe" seiner
Gesundheitsreform, dass eine solche Systemänderung, wenn man
sie mit offenem Visier betreibt, politisch nicht durchsetzbar
ist. Deshalb will er es lieber durch die kalte Küche versuchen.
Seehofer will mit den im Wahlprogramm von CDU/CSU angekündigten
Instrumenten die Gesetzliche Krankenversicherung auf einen Weg
bringen, an dessen Ende ein anderes Krankenversicherungssystem
steht. Und dieses System dürfte der Privaten
Krankenversicherung sehr ähnlich sein und mit der sozialen
Krankenversicherung, wie wir sie heute noch kennen, nicht mehr
viel zu tun haben. (...)
Wahltarife und
Kostenerstattung sind für CDU/CSU der Einstieg in den Ausstieg
aus der sozialen Krankenversicherung:
a) Wahltarife
Die Erläuterungen, mit denen
Seehofer und andere Politiker der CDU und der CSU derzeit in den
Medien Sinn und Zweck des Programmpunktes "Wahlfreiheit der
Versicherten über den Umfang ihres Versicherungsschutzes"
begründen, erfüllt auch bei wohlwollender Betrachtung den
Tatbestand der vorsätzlichen Volksverdummung. Die von der CDU
in der Diskussion mit der CSU über das gemeinsame Wahlprogramm
vertretene Position, die Gesetzliche Krankenversicherung auf
Grundleistungen zu reduzieren und darüber hinausgehende
Leistungen als Wahlleistungen - unter nicht näher erläuterten
Bedingungen - zu ermöglichen, ist noch in Erinnerung. Nunmehr
scheint es laut Seehofer & Co. von größter
gesundheitspolitischer Bedeutung zu sein, der GKV endlich das
Geschäft mit Zusatzversicherungen im Luxusbereich zu ermöglichen.
Die Wahltarife sollen, wenn
man Seehofers Interviewäußerungen ernst nimmt, vor allem dazu
dienen, die Bereiche zu erschließen, "wo die Versicherten
gerne Zusatzleistungen hätten", etwa
"Einbettzimmer" im Krankenhaus, "luxuriösen
Zahnersatz" oder auch "alternative Heilmethoden".
Manch einer wird nun erkennen, dass er die Probleme der
Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ganz falsch
eingeschätzt hat - etwa die Wissenschaftler, die dem deutschen
Gesundheitssystem ein durchaus verbesserungsfähiges Leistungs-
und Qualitätsniveau - Stichwort "Unter-, Über-,
Fehlversorgung" - bei relativ hohen Kosten bescheinigt
haben.
Der dringende Wunsch vieler
Versicherter, im Fall der Fälle metallkeramische Verblendungen
auch bei der Überkronung ihrer Weisheitszähne in Anspruch
nehmen zu können, bleibt dabei unbeachtet. Leider musste
Seehofer bisher noch nicht auf die Frage antworten, warum man
diese Zusatzversicherungen nicht wie bisher der Privaten
Krankenversicherung überlassen soll. Und weshalb man ohne
erkennbare Notwendigkeit den für die Gesetzliche
Krankenversicherung seit jeher geltenden Grundsatz über Bord
werfen soll, dass dieses aus Solidarbeiträgen finanzierte
Sicherungssystem im Krankheitsfall die medizinisch notwendigen
Leistungen bereitstellen soll - nicht weniger, aber auch nicht
mehr.
Vorteil nur für Gesunde
In der Gesetzlichen
Krankenversicherung gibt es viele Probleme, die gelöst werden müssen.
Die Eröffnung neuer Geschäftsfelder im Bereich der
Luxusversorgung gehört nicht dazu. Das wird vermutlich auch in
der CDU und in der CSU nicht anders gesehen, aber wenn man schon
nicht erklären kann - besser: aus wahltaktischen Motiven nicht
erklären will - worum es bei der Einführung von Wahltarifen in
Wahrheit geht, muss man den Versicherten eben rhetorische
Zuckerwatte anbieten.
Das von CDU/CSU verfolgte
Konzept der Wahltarife kann kein einziges Problem der
Gesetzlichen Krankenversicherung lösen, aber - und das ist die
politische Strategie, die diesem Konzept zu Grunde liegt - es würde
viele Probleme schaffen, deren Lösung das GKV-System in die von
CDU/CSU gewünschte Richtung bewegen würde. Man kann das
Konzept mit einem Computer-Virus vergleichen, der, wenn er
einmal eingeschleust ist, die auf der Festplatte gespeicherten
Programme irreversibel verändert oder zerstört.
Über den Verlauf dieses
Prozesses braucht man nicht zu spekulieren, obwohl es bisher
keine konkreten Erfahrungen gibt. Wissenschaftler haben sich im
Rahmen von Simulationsstudien mit den Konsequenzen einer Einführung
von Wahltarifen in die Gesetzliche Krankenversicherung befasst.
Die kompakteste Darstellung findet sich in einer Studie aus dem
Jahr 2000 (Prof. Dr. O. Winkelhake, Dr. J. John, "Probleme
der Einführung von Wahltarifen, Beitragsrückerstattungs- und
Selbstbehaltstarifen in die Gesetzliche
Krankenversicherung"; in: Sozialer Fortschritt 4/2000).
Die für eine politische Beurteilung der CDU/CSU-Vorschläge
wichtigsten Ergebnisse sollen im Folgenden stichwortartig
skizziert werden:
Das zeigt zum einen die Realität
der Privaten Krankenversicherung: Bei fast allen untersuchten
Tarifen der PKV mit Selbstbehalt war der Beitragsunterschied zum
Tarif ohne Selbstbehalt niedriger als der Selbstbehalt; d. h.
nur solche Versicherten, die nie oder extrem selten einen Arzt
aufsuchen, können vom Selbstbehalt-Tarif profitieren. Diese
Tarifgestaltung der privaten Krankenversicherungsunternehmen ist
kein Zufall und nicht das Ergebnis von Unwirtschaftlichkeit,
sondern Ausdruck der Tatsache, dass Beitragsermäßigungen bzw.
-rückerstattungen für ohnehin gesunde Versicherte
Mitnahmeeffekte darstellen, die von anderen Versicherten
finanziert werden müssen.
Dieser Prozess beginnt mit der
Abwanderung "guter Risiken", d. h. von Versicherten
mit gutem Gesundheitszustand oder/und höherem Einkommen (und
damit höherer Beitragsbelastung) aus dem GKV-Volltarif in einen
GKV-Basistarif. Der Wechsel rechnet sich für diese
Versicherten, die ggf. die abgewählten Leistungen durch
Zusatzversicherungen bei der PKV abdecken können. Im Volltarif
der GKV bleiben am Ende nur die "schlechten Risiken" -
ein Prozess, der für diese Versicherten - chronisch Kranke mit
geringem Einkommen - zu "exorbitanten Beiträgen" führt.
Am Ende wird "der solidarisch finanzierte Volltarif
komplett ausgestorben" sein. Die Wahlfreiheit ist somit nur
temporär, es kommt "de facto wieder zu einem
Einheitstarif, diesmal nur auf niedrigerem
Versorgungsniveau".
Das Fazit der Wissenschaftler
zu diesem Teil ihrer Analyse liest sich heute wie ein
ahnungsvoller Kommentar zum Wahlprogramm von CDU/CSU:
"Politisch kann man die Einführung von Selbstbehalten oder
abgesenkten Leistungsniveaus wollen, sollte es dann aber
benennen und nicht unter dem Mantel der Wahlfreiheit, die nur
kurzfristig existieren wird, verstecken."
Die GKV wird nach dem so
genannten Umlageverfahren finanziert, d. h. die
Beitragseinnahmen eines Jahres werden direkt zur Finanzierung
der in diesem Jahr erbrachten Leistungen verwendet. Im
Unterschied dazu bildet die PKV für ihre Versicherten Rücklagen,
mit denen die höheren Ausgaben im Alter gedeckt werden können.
Das Umlageverfahren der GKV funktioniert nur so lange, wie
jeweils eine junge Generation von Beitragszahlern in den
Generationenvertrag eintritt. Dafür gibt es bei Wahltarifen
jedoch keine Garantie: "Bei Wahltarifen, deren Merkmal die
freiwillige Mitgliedschaft ist, ist die Existenz einer
Nachfolgegeneration aber keineswegs gegeben." Die absehbare
demographische Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten könnte
dazu führen, dass Versicherte in Wahltarifen im Alter die
erwarteten Leistungen nicht mehr erhalten, weil es keine nachrückenden
Versicherten mehr gibt, die bereit sind, die hohen Beiträge in
den Wahltarifen zu zahlen.
In der Gesamtbewertung kommen
die Verfasser der Studie zu dem Ergebnis, dass "ein
funktionierendes Wahl- und Selbstbehaltstarifsystem einen
Sargnagel für die solidarische Finanzierung der GKV darstellen
würde". Sie halten diese Gefahr aber deshalb für nicht so
groß, weil nach ihrer weiteren Analyse Wahltarife in der GKV
ohnehin nicht funktionieren würden, u. a. wegen der Vielzahl
von Regelungen, die nötig wären, um einen Zusammenbruch des
GKV-Systems zu verhindern (lange Anwartschaftszeiten und
Ausgleichszahlungen bei Tarifwechseln u. a.).
Das könnte ein Irrtum sein.
Wenn man wie CDU/CSU und FDP nicht das Ziel verfolgt, die
Funktionsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung zu
verbessern, sondern sie zu Grabe tragen will, ist man für jeden
Sargnagel dankbar. Wenn sich das Konzept der Wahltarife nicht in
das System der GKV einführen lässt, muss man nach dieser
politischen Logik nicht das Wahltarif-Konzept verändern oder
aufgeben, sondern das GKV-System so verändern, dass die
Wahltarife funktionieren.
Verschleierung
Seehofer hat 1996/97 in der
"3. Stufe" der Gesundheitsreform der
CDU/CSU/FDP-Koalition bereits vorexerziert, wie so etwas geht.
Die Verschleierungsrhetorik war ähnlich wie heute. Es ging auch
damals angeblich um erweiterte "Gestaltungsmöglichkeiten"
für die Krankenkassen. Den Kassen sollte vom Gesetzgeber die
Verantwortung für Art und Umfang so genannter
"Gestaltungsleistungen" übertragen werden - die Möglichkeit,
diese Leistungen ganz zu streichen, war ausdrücklich
inbegriffen. Ganze Komplexe der gesetzlichen Regelleistungen der
GKV sollten zur Disposition gestellt werden:
-
häusliche Krankenpflege,
-
Kuren und Teile der
Rehabilitation,
-
Heilmittel (Massagen,
Krankengymnastik, Sprachtherapie u. a.),
-
Fahrkosten
-
Auslandsleistungen.
Die Kassen sollten die Möglichkeit
erhalten, diese Leistungen als freiwillige Satzungsleistungen
anzubieten - allerdings nur unter der perfiden Bedingung, dass
diese Leistungen aus dem so genannten Risikostrukturausgleich
ausgeschlossen werden. Dieses Ausgleichsverfahren soll faire
Wettbewerbsbedingungen für die Krankenkassen schaffen; deshalb
leisten, sehr vereinfacht gesagt, die reichen Kassen mit vielen
gesunden Versicherten Ausgleichszahlungen an die armen Kassen
mit vielen kranken Versicherten. Ohne diesen finanziellen
Lastenausgleich hätten sich die "Gestaltungsmöglichkeiten"
der Kassen mit vielen kranken Versicherten sehr in Grenzen
gehalten. Für viele Kassen wäre ein Anreiz zur Risikoselektion
entstanden: Durch die Streichung von häuslicher Krankenpflege,
Krankengymnastik, Kuren und Fahrkosten hätten die Kassen ihre
Attraktivität für chronisch Kranke drastisch verringern können.
(...)
Das von Seehofer als nett und
harmlos dargestellte Projekt "Wahltarife mit
Selbstbehalt" ist in Wahrheit ein Sprengsatz für die
soziale Krankenversicherung. Seehofer weiß das, und er hat
1996/97 bei seinem Versuch, die o. a.
"Gestaltungsleistungen" durchzusetzen, selbst darauf
hingewiesen:
Im Entwurf des 2.
GKV-Neuordnungsgesetzes vom 12. 11. 1996 wird nachdrücklich
festgestellt, dass eine Krankenkasse, die
"Gestaltungsleistungen" einführen will, diese allen
Versicherten anbieten muss. Die jetzt im CDU/CSU-Wahlprogramm
vorgesehenen Wahltarife, die unterschiedliche, von den einzelnen
Versicherten selbst bestimmte Leistungspakete, verbunden mit
einer dem gewählten Leistungsumfang entsprechenden Beitragshöhe,
beinhalten, wurden mit folgender Begründung ausgeschlossen:
"Eine Krankenkasse muss solche Satzungsleistungen allen
Versicherten anbieten. Eine individuelle Zu- oder Abwahl im
Rahmen des Leistungskatalogs, die ähnlich wie im Bereich der
Privaten Krankenversicherung einzelnen Versicherten spezifische
Leistungs- und Beitragsoptionen ermöglicht, ist hingegen nicht
vorgesehen, weil dies mit einer solidarisch finanzierten
Gesetzlichen Krankenversicherung nicht vereinbar ist." Auch
in einer ein Jahr später vom Bundesgesundheitsministerium
herausgegebenen Erklärung zur "3. Stufe der
Gesundheitsreform" wird diese Erkenntnis bekräftigt. (...)
b) Kostenerstattung
Dieser Begriff beschreibt zunächst
einen simplen Zahlungsvorgang - die Begleichung der von einem
Arzt für die Behandlung eines Patienten erstellten Abrechnung.
An diesem Vorgang wird jedoch seit Jahrzehnten eine ideologisch
geprägte Grundsatzdiskussion über Funktionsprinzipien der
Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten
Krankenversicherung auf der anderen Seite festgemacht:
Sachleistungsprinzip versus Kostenerstattungsprinzip. Der
Unterschied zwischen den mit diesen Begriffen bezeichneten
Funktionsprinzipien der beiden Versicherungssysteme ist in der
Tat gravierend.
Aufgabe der Privaten
Krankenversicherung ist es, finanzielle Kompensation zu leisten
für die im Krankheitsfall eintretenden "Schäden", d.
h. die Kosten der medizinischen Versorgung. Der Versicherte lässt
sich behandeln und reicht die Rechnung des Arztes, des
Krankenhauses, der Apotheke u. a. bei seiner Versicherung zur
"Kostenerstattung" ein. (...)
Die Verantwortung der
Krankenkassen für die Bereitstellung der medizinischen
Versorgung weitete sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte in
quantitativer und qualitativer Hinsicht immer mehr aus. Statt für
10 v. H. der Bevölkerung im vorvergangenen Jahrhundert sind sie
heute für 90 v. H. "zuständig". Ihre Verantwortung
beschränkt sich nicht mehr darauf, sicherzustellen, dass ein
Arzt für ihre Versicherten zur Verfügung steht. Sie müssen
vielmehr komplexe Steuerungsaufgaben erfüllen, um die Qualität,
die Wirtschaftlichkeit und die Finanzierbarkeit der
medizinischen Versorgung zu gewährleisten - nicht nur bei der
ärztlichen Behandlung, sondern bei allen
"Leistungserbringern", d. h. auch bei Zahnärzten,
Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Masseuren, Optikern, Hörgeräteakustikern
u. a. Leistungserbringern.
Diese Steuerungsaufgaben erfüllen
die Krankenkassen bis heute nach dem
"Sachleistungsprinzip", d. h. durch Verträge mit
diesen Leistungserbringern über Art, Umfang und Qualität der
medizinischen Versorgung, über das Verfahren zur Prüfung der
Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen und über die Höhe
und die Modalitäten der Vergütung.
Wer von der Abschaffung des
Sachleistungsprinzips redet, sollte zumindest eine Ahnung davon
haben, dass er letztlich das Verfahren abschaffen will, nach dem
die medizinische Versorgung für 90 v. H. der Bevölkerung
organisiert ist. Und wer, wie Möllemann, forsch die Überwindung
der "Bismarckschen" Sozialversicherung fordert und
sich damit als Modernisierer profilieren will, zeigt nur, dass
er nichts von dem verstanden hat, was die Entwicklung der
Gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten 100 Jahren geprägt
hat.
Ironischerweise sind es gerade
diese "altertümlichen" Elemente des
Sachleistungsprinzips - die direkten Vertragsbeziehungen
zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern - die die
Modernität der deutschen "Bismarckschen"
Krankenversicherung ausmachen und sie für viele Länder immer
noch als wegweisenden und zukunftsfähigen Prototyp erscheinen
lassen.
Kein Allheilmittel
Das wird besonders deutlich am
Beispiel der amerikanischen Health Maintenance Organizations
(HMO), die häufig als Verkörperung einer "modernen",
effizienten Organisationsform der medizinischen Versorgung
dargestellt werden. Im Kern handelt es sich um
Versorgungssysteme, die durch Verträge zwischen einer
Krankenversicherung und Leistungserbringern gebildet werden und
die medizinische Versorgung nach dem
"Sachleistungsprinzip" bereitstellen. Die erste, in
den vierziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts in Kalifornien
gegründete HMO wäre in ihren Grundstrukturen von einer
deutschen Betriebskrankenkasse des vorvergangenen Jahrhunderts
kaum zu unterscheiden gewesen.
Die von CDU/CSU und FDP
verwendeten Argumente für das Kostenerstattungsverfahren beschränken
sich auf die Feststellung, dass der Versicherte dabei eine
Rechnung des Arztes erhält und dadurch zum einen sein
Kostenbewusstsein geschärft und zum anderen eine wirksame
Kontrolle der Abrechnung des Arztes erreicht werde.
Die Gegenargumente werden von
den Befürwortern der Kostenerstattung traditionell nicht zur
Kenntnis genommen, da es ihnen ja gar nicht um eine bessere
Leistungs- und Kostensteuerung in der GKV geht. Sie sollen
trotzdem kurz skizziert werden:
-
In der Privaten
Krankenversicherung ist die Kostenerstattung der normale
Abrechnungsweg. Es gibt jedoch keine tragfähigen Belege,
dass hier die von den Anhängern der Kostenerstattung
erwarteten Wirkungen eintreten. Die Ausgaben der Privaten
Krankenversicherung steigen tendenziell stärker als in der
GKV. Die Unternehmen der PKV klagen über unzureichende Möglichkeiten
der Ausgabensteuerung; sie versuchen, direkte
Vertragsbeziehungen zu den Leistungserbringern zu
entwickeln, um Ansatzpunkte für wirksamere Maßnahmen zur
Ausgabensteuerung zu erhalten. Bei der Vergütung von
Krankenhausleistungen haben große
Krankenversicherungsunternehmen die Kostenerstattung
abgeschafft und rechnen direkt mit den Krankenhäusern ab.
-
Zu der im Wahlprogramm von
CDU/CSU offerierten "Wahlmöglichkeit zwischen
Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip" gibt es
konkrete Erfahrungen, weil die CDU/CSU/FDP-Koalition eine
solche Wahlmöglichkeit bereits im Gesundheits-Reformgesetz
von 1988 im Rahmen von Modellvorhaben der Krankenkassen
eingeführt hatte. In der wissenschaftlichen Auswertung
eines von der Innungskrankenkasse für den Kreis Mettmann
durchgeführten Modellvorhabens wird u. a. Folgendes
festgestellt:
-
Nur wenige Versicherte
- 70 von 25 000 - haben die Möglichkeit,
Kostenerstattung zu wählen, genutzt und an dem
Modellvorhaben teilgenommen.
-
"Eine Änderung
im Inanspruchnahmeverhalten der Teilnehmer im Sinne
einer zurückhaltenden Leistungsinanspruchnahme konnte
nicht beobachtet werden."
-
"Der zusätzliche
Verwaltungsaufwand einer Kasse durch die Einführung von
Kostenerstattung ist in keinem Fall gering."
Horst Seehofer, seinerzeit
Bundesminister für Gesundheit, kommt in seinem Vorwort zu der
1994 veröffentlichten wissenschaftlichen Auswertung des
Modellvorhabens zu folgenden Erkenntnissen: "Wer
Kostenerstattung als Allheilmittel für sparsames Verhalten von
Versicherten und Leistungserbringern in der Gesetzlichen
Krankenversicherung betrachtet, wird eines Besseren belehrt.
Dies zeigt im Übrigen auch die Ausgabenentwicklung im Bereich
der Privaten Krankenversicherung, deren Abrechnung auf dem
Prinzip der Kostenerstattung beruht." (...)
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