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Kulturwende in der Medizin
Zwischen Kommerzialisierung
und Solidarität/ Hans-Ulrich Deppe über die grundlegende
Orientierung von Gesundheitspolitik
Das deutsche
Gesundheitswesen befindet sich im Umbruch und unter dem Druck
verschiedener Gruppenegoismen. Mit anderen Worten: zwischen
Solidarität und Kommerzialisierung. Mit diesem Leitmotiv
befasst sich das von Hans-Ulrich Deppe und Wolfram Burkhardt
herausgegebene Buch Solidarische Gesundheitspolitik, VSA-Verlag,
Hamburg 2002. Wir dokumentieren das von Deppe geschriebene
Kapitel in einer gekürzten Fassung. Der Autor ist Professor am
Institut für Medizinische Soziologie der Goethe-Universität in
Frankfurt am Main.
In vielen Bereichen des öffentlichen
Sektors unserer Gesellschaft finden gegenwärtig Veränderungen
statt, die mit marktwirtschaftlichen Instrumenten gesteuert
werden sollen. Das betrifft auch die Krankenversorgung.
Grundlage der Krankenversorgung sind freilich immer ökonomische
Determinanten. Doch wo sind die ökonomischen Grenzen, wo werden
politische oder ethische Fragen gesellschaftsbestimmend? Die um
sich greifende, bruchlose und unkontrollierte Übertragung ökonomischer
Gesetze und Instrumente auf außerökonomische Sachverhalte und
Probleme wird als Ökonomisierung bezeichnet.
An ihr wird zu Recht
kritisiert, dass die Menschen, die davon betroffen sind, auf das
Konstrukt des Homo oeconomicus reduziert werden. Es geht bei
einer solchen Zuspitzung keineswegs um eine generelle
Verurteilung von Ökonomie, sondern um die Kritik ihres
Allmachtsanspruchs. Zu fragen ist dabei nicht nur nach dem
Zuviel an Ökonomie, sondern auch danach, ob die eingesetzten
Instrumente dem jeweiligen Sachverhalt angemessen sind. Die Ökonomie
unterliegt der Gefahr, ihre Grenzen zu sprengen und zur Norm des
menschlichen Zusammenlebens insgesamt zu werden, wenn sie das
gesellschaftliche Ganze ihren Imperativen direkt subsumiert.
(...)
Gesundheit oder Krankheit kann
als Ganzes nicht den Charakter einer marktfähigen Handelsware
annehmen. Es gibt weltweit kein Gesundheitssystem, das allein
marktwirtschaftlich organisiert ist. Das hängt unter anderem
mit folgenden Besonderheiten zusammen:
-
Bei Gesundheit handelt es
sich um ein lebensnotwendiges Gut (Gebrauchswert). Es ist
ein kollektives und öffentliches Gut, ähnlich wie
Atemluft, Trinkwasser, Bildung, Verkehrs- oder
Rechtssicherheit.
-
Auf Krankheit kann nicht
wie auf Konsumgüter verzichtet werden.
-
Der Patient weiß nicht,
wann und warum er krank wird, an welcher Krankheit er leiden
wird. Er hat in der Regel nicht die Möglichkeit, Art,
Zeitpunkt und Umfang der in Anspruch zu nehmenden Leistungen
selbst zu bestimmen. Krankheit ist ein von den Individuen
kaum steuerbares Ereignis, sondern ein allgemeines
Lebensrisiko.
-
Die Konsumentensouveränität
ist im Gesundheitswesen deutlich eingeschränkt.
-
Der nachfragende Patient
wird mit dem Monopol des ärztlichen Wissens konfrontiert.
Es besteht Anbieterdominanz.
-
Die Nachfrage des
Patienten als Konsument erfolgt zunächst unspezifisch und
wird erst durch die Kompetenz eines medizinischen Experten
definiert und spezifiziert. Es besteht ein erhebliches
Informations- und Kompetenzgefälle zu Gunsten des Arztes.
Dieser wiederum hat auf Grund der begrenzten
Wissenschaftlichkeit der praktischen Medizin einen großen
Ermessensspielraum bei seinem diagnostischen und
therapeutischen Vorgehen (Indikationsstellung,
evidence-based medicine)
-
Der Patient befindet sich
durch sein Kranksein in einer Position der Unsicherheit,
Schwäche, Abhängigkeit und Hilfsbedürftigkeit in
Verbindung mit Angst und Scham.
Schon die Beschreibung des
Verhältnisses von Markt und Patient macht offensichtlich, dass
hier öffentliche Schutzfunktionen wahrgenommen werden müssen.
Es spricht also viel dafür, dass die Versorgung von Krankheit
sich nicht dem Mechanismus von Angebot und Nachfrage unterwerfen
lässt. Das Gesundheitswesen gilt deshalb auch als ein Beispiel
für die Theorie des Marktversagens. (...)
1. Der primäre Ort von
Krankheit ist die Intimsphäre
Der primäre Ort des
gesellschaftlichen Umgangs mit Krankheit ist die Intimsphäre,
die als der abgeschirmte Kern des Privaten beschrieben wird.
Beim Arzt-Patient-Verhältnis handelt es sich um spezifische
soziale Beziehungen, die Menschen miteinander eingehen, welche
nicht in der Öffentlichkeitssphäre der bürgerlichen
Gesellschaft liegen. Und die Merkmale des Intimen widersprechen
der geforderten Transparenz des Marktes konstitutiv.
Gleichwohl können wir
feststellen, dass sich die traditionellen Zuordnungen zu den
einzelnen Sphären der Gesellschaft seit Anfang der 70er Jahre
verändern. Das Intime ist stärker öffentlich geworden. (...)
Parallel zu dieser Entwicklung kommt es auch zu einer Veränderung
des Arzt-Patient-Verhältnisses. Seiner Herkunft nach ist es
paternalistisch und autoritär strukturiert. Hier gilt der Arzt
als Anwalt eines unmündigen Patienten. Die Veränderung dieses
Verhältnisses geht zwar langsam, aber offensichtlich in eine
Richtung, die mehr partnerschaftlich orientiert ist. Dabei
bekommen Mitbestimmung und Mitverantwortung, aber auch
Information und Kontrolle zunehmend Bedeutung. Der Arzt als
"Anwalt" wird immer mehr zum "Treuhänder".
2. Die
Arzt-Patient-Beziehung ist asymmetrisch
In der Medizinsoziologie gilt
die Arzt-Patient-Beziehung nach wie vor als eine asymmetrische.
Unterschiedliche Wissensverteilung und instrumentelle Fähigkeiten,
einseitige fachliche und soziale Kompetenzen bis zur Verordnung
von Sanktionen statten die soziale Position des Arztes mit der
Macht des Experten aus.
Nur - ob und wie der Arzt
diese professionelle Macht einsetzt, hängt wesentlich von
externen Einflüssen ab. Dabei spielt eine nicht unerhebliche
Rolle, welchen Stellenwert z. B. die professionelle Macht bei
der Gestaltung des eigenen Einkommens hat, nach welchen
Kriterien Überweisungen und Verordnungen vorgenommen werden
oder was die ausgesprochenen und unausgesprochenen Richtlinien
der Indikationsstellung sind.
In der ambulanten Versorgung
ist die Konkurrenz seit langem ein nicht zu unterschätzender
externer Faktor. Es ist bekannt, dass die
"Klientenzentrierung" der Ärzte steigt, je stärker
die Konkurrenz um Patienten einkommenswirksam wird. Die
Anpassungsbereitschaft der Kassenärzte ist dabei nahezu
grenzenlos, ob es sich um die Standortwahl ihrer Praxis,
Sprechzeiten, die Anzahl der behandelten Patienten,
Arzneimittelverordnungen, Verschreibungen bis hin zu
therapeutischen Anwendungen handelt, von denen bekannt ist, dass
sie nicht nur unwirksam - sondern gelegentlich sogar schädlich
- sind.
3. Ermessensspielraum und
Fehldiagnosen
Woher kommt es also, dass Ärzte
in ihren Entscheidungen so flexibel sein können? Es ist nicht
nur ihre Stellung in der ambulanten Versorgung als Unternehmer,
auch im Krankenhaus mit seinen abhängig Beschäftigten ist das
Spektrum medizinischer Entscheidungen breit. Ein wesentlicher
Grund dafür ist offenbar die begrenzte Wissenschaftlichkeit der
angewandten Medizin mit ihrer notwendigen Orientierung auf den
"Einzelfall".
Ein weiterer Grund ist der
Zwang zur Praxis. Er konfrontiert die Medizin konstitutiv mit
den Unwägbarkeiten der menschlichen Wirklichkeit, die sich auch
mit mathematischer Zuverlässigkeit nur bedingt erfassen und in
standardisierte Handlungsbezüge integrieren lassen. Dadurch
entsteht ein großer Ermessensspielraum, der bis an die Grenze
der Beliebigkeit gehen kann. Er begünstigt unterschiedliche -
gelegentlich sogar gegensätzliche - Handlungsweisen: entweder,
dass zu viel - oder, dass zu wenig gemacht wird. Das betrifft
nicht nur die Indikationsstellung, also die Begründung für die
angemessene Anwendung eines bestimmten Heilverfahrens, sondern
auch die unterschiedlichen Methoden, mit denen solche ärztliche
Maßnahmen durchgeführt werden können. Juristisch ist der Arzt
im Rahmen, den Gesetz und Richtlinien ihm gewähren, in seinen
Entscheidungen frei. Aber: Ein nicht-indizierter Eingriff kann
den rechtswidrigen Tatbestand der Körperverletzung erfüllen.
Die begrenzte
Wissenschaftlichkeit der angewandten Medizin manifestiert sich
offensichtlich auch in einer keineswegs vernachlässigbaren Häufigkeit
von Fehldiagnosen. Ähnlich wie an der Havard Medical School kam
an der 1. Medizinischen Universitätsklinik in Kiel eine
Untersuchung anhand von Obduktionen zu dem Ergebnis: Zwischen
1959 und 1989 bewegte sich die Rate der Fehldiagnosen zwischen
sieben und zwölf Prozent. Weiter konnte in 25 Prozent der Fälle
eine nicht gestellte Diagnose nachgewiesen werden. (...)
Das Institute of Medicine der
National Academy of Science in Washington kommt noch zu viel
weitreichenderen Ergebnissen. Es geht davon aus, dass nur etwa 4
Prozent aller medizinischen Dienstleistungen, die täglich
erbracht werden, dem Anspruch auf wissenschaftliche
Nachweisbarkeit (Evidence) genügen. 45 Prozent der
Gesundheitsleistungen bewegten sich im Mittelfeld und für 51
Prozent gebe es überhaupt keinen wissenschaftlichen Nachweis im
engeren Sinn. Eine andere Schätzung vertritt, dass lediglich
zehn bis 20 Prozent aller Therapieempfehlungen auf
"harten" wissenschaftlichen Daten beruhen. (...)
4. Ärztliche
Entscheidungen
Dieses personenbezogene,
unsichere, sensible und komplexe Feld ist anfällig für Außeneinwirkungen.
Geld, Konkurrenz, juristische Absicherung, Karriereabsichten,
wirtschaftliche Existenz- und Arbeitsplatzängste haben deshalb
ein Leichtes, darauf Einfluss zu nehmen und den
Entscheidungsprozess für eine bestimmte Maßnahme bewusst oder
unbewusst zu funktionalisieren. In der praktischen Medizin wird
zunehmend um Marktanteile gekämpft. Es gibt zahlreiche
Beispiele dafür, dass sich unterschiedliche ärztliche
Entscheidungen bei gleicher oder ähnlicher Morbiditätslage
nicht mit "medizinischem Sachverstand" erklären
lassen. (...)
5. Das medizinisch
Notwendige
Mit der "medizinischen
Notwendigkeit" von Leistungen in der Krankenversorgung wird
die Medizin als Wissenschaft angesprochen, denn "Qualität
und Wirksamkeit der (GKV-) Leistungen haben dem allgemein
anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu
entsprechen" . Diese Formulierung des Sozialgesetzbuches
geht zurück auf eine schon frühe und bis heute geltende
Rechtsprechung, die besagt, dass Krankheit als ein Zustand zu
verstehen ist, der die Notwendigkeit einer Heilbehandlung zur
Folge hat.
Dadurch wird die
Definitionsmacht dessen, was medizinisch notwendig ist,
weitgehend der ärztlichen Profession übertragen. Sie steht
allerdings in einem engen Zusammenhang mit dem
"Wirtschaftlichkeitsgebot" . Und hier heißt es:
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder
unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen
die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen
nicht bewilligen." D. h., was medizinisch notwendig ist,
wird von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Was nicht
notwendig ist, muss der Versicherte selbst bezahlen.
Im Hintergrund der Debatte um
das medizinisch Notwendige steht auch die aktuelle
gesundheitspolitische Frage, ob sich der derzeit noch für alle
Krankenkassen einheitliche Leistungskatalog in einen
"Grund- und Wahlleistungsbereich" zweiteilen lässt.
Die Liste der Wahlleistungen könnte dann dem Wettbewerb unter
den Bedingungen der "Selbstbeteiligung" preisgegeben
werden. Alle ernsthaften Definitionsversuche in dieser Richtung
sind allerdings bisher gescheitert. Mit der Limitierung kassenärztlicher
Einkommen durch Praxisbudgets (1997) ist ein offener Streit
innerhalb der Kassenärzte entbrannt, was notwendig ist und was
darüber hinausgeht, was also die Krankenkasse bezahlt und was
zusätzlich von dem Kassenpatienten zu bezahlen ist. Leistungen,
die früher als notwendig galten und folglich keine Zuzahlung
erforderten, sollten nun auf einmal nicht mehr notwendig sein.
Ermessensspielraum und
Notwendigkeit bilden den Nerv einer Diskussion, die um "überflüssige
Operationen", unnötige Herzkatheder und Ballondilatationen
der Herzkranzgefäße (PTCA) oder vermeidbare
Krankenhausaufnahmen geführt wird. Abhilfe sollen rationale und
überprüfbare Kriterien durch Leitlinien, Richtlinien,
Standards bis hin zu einer evidenzbasierten Medizin schaffen,
die zum Ziel haben, die pragmatische ärztliche Erfahrung durch
wissenschaftlich gesicherte Forschungsergebnisse zu ersetzen -
oder zu ergänzen.
6. Vertrauens-
oder Vertragsverhältnis
Die medizinischen
Institutionen werden auf dem Hintergrund dieser weichen
wissenschaftlichen Erkenntnisse seit einiger Zeit mit den harten
Gesetzen neoliberaler Wirtschaftskonzepte konfrontiert. Und die
Ausweitung der Gesetzmäßigkeiten von Markt, Wettbewerb und
Rentabilität auf das Arzt-Patient-Verhältnis wird dieses tief
greifend verändern. Das auch heute schon brüchige
Vertrauensverhältnis wird sich immer mehr in ein merkantiles
Vertragsverhältnis verwandeln.
Der Abschluss eines Vertrages
ist aber nicht gerade Ausdruck von besonderem Vertrauen, sondern
beruht eher auf Misstrauen. Er soll eine riskante Beziehung
zwischen mehr oder weniger Fremden kontrollierbar absichern, während
Vertrauen eine persönliche enge Beziehung und gegenseitige
Kenntnis voraussetzt. Vertrauen ermöglicht die Mitteilung
intimer Informationen, die - weil sie für die ärztliche
Behandlung von essentieller Bedeutung sein können - auch der
Schweigepflicht unterliegen. Darüber hinaus basiert das
Vertrauensverhältnis auf einer ungleichen Beziehung, in der vom
Experten erwartet wird, dass er nach bestem Wissen und Gewissen
um das Wohl des Laien besorgt ist.
Folglich kann man sich auf die
Kompetenz des Experten stützen, mit seinen guten Absichten
rechnen, seinen Aussagen glauben, sich ihm anvertrauen.
Vertrauen unterstellt verantwortliches Handeln. Leistungen, die
auf der Grundlage von Vertrauen erbracht werden, gehen in
Richtung eines glaubwürdigen Versprechens. Es beruht auf Zuverlässigkeit
und Wohlgesonnenheit. Verträge dagegen sind Ausdruck der
jeweiligen Rechtsordnung. Sie stellen übereinstimmende
Willenserklärungen mit vereinbarten gegenseitigen
Verpflichtungen dar. Insbesondere die Entwicklung des Marktes
und des privaten Eigentums haben den Charakter des
Vertragswesens geprägt. Auf dem Markt treten sich nämlich
formal gleichberechtigte Eigentümer gegenüber, die ihre Waren
zu einem ausgehandelten und vereinbarten Preis tauschen.
Freilich sind die Käufer und Verkäufer auf ihren eigenen
Vorteil aus.
Bei einer ärztlichen
Behandlung wird die Rechtsbeziehung zwischen Arzt bzw.
Krankenhaus und Patienten heute durch die Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuchs, die Rechtsprechung und das Sozialgesetzbuch
bestimmt. Die Leistung, die der Arzt für den Patienten
erbringt, besteht in seinem Bemühen um Hilfe und Heilung. Sie führt
zwar nicht immer zu dem gewünschten Heilungserfolg, der auch
vom Arzt nicht verlangt werden kann. Der Arzt schuldet dem
Patienten vielmehr eine Behandlung nach den anerkannten Regeln
der medizinischen Wissenschaft. Obwohl der Arzt zu Aufklärung
verpflichtet ist und den Patientenwillen zu respektieren hat,
willigen Patienten häufig in die vom Arzt vorgeschlagenen
Behandlungsmaßnahmen ein, ohne ihr Risiko voll zu durchschauen.
Der Patient vertraut in dieser Situation dem Arzt gutgläubig.
Mit der wachsenden
Kommerzialisierung des Arzt-Patient-Verhältnisses wird vom Arzt
immer nachhaltiger eine spezielle, messbare Leistung zu einem
festgesetzten Preis verlangt. Diese Leistung bekommt zunehmend
Merkmale einer Ware oder Dienstleistung, die unter Bedingungen
der Konkurrenz hergestellt und verteilt wird. Entsprechend
verwandelt sich der Patient mehr und mehr in einen Kunden bzw.
Klienten, an dem verdient werden soll. Und der "beste
Kunde" ist in der Regel der, an dem am meisten verdient
wird. Patienten werden unter solchen Bedingungen dann vielleicht
wie "königliche Kunden" bedient, aber nicht mehr wie
kranke Menschen behandelt.
Je mehr der Wettbewerb
zunimmt, desto mehr wird die kaufkräftige Nachfrage des
Patienten angesprochen. Es wird damit ein merkantiler Anreiz
geschaffen, dass mehr Leistungen erbracht werden, die Patienten
wünschen gegenüber jenen, die sie brauchen. Sie orientieren
sich immer mehr an dem, was Patienten /Versicherte aus
Laiensicht unter Qualität verstehen. Die Qualität ärztlichen
Handelns reduziert sich immer mehr auf die kurzfristige
Zufriedenheit von Patienten. Und durch Zufriedenheit sollen
"Kunden" gebunden werden.
7. Zufriedenheit des
Patienten als Richtschnur ärztlichen Handelns
Auf welch unsicherem Boden
sich die Ausrichtung ärztlichen Handelns an dem subjektiven
Merkmal der Zufriedenheit bewegen kann, lässt sich u. a. an der
ärztlichen Verschreibung von Arzneimitteln verdeutlichen. Ärzte
verweisen in diesem Zusammenhang nicht selten auf die
Erwartungshaltung ("Begehrlichkeit") ihrer Patienten.
Viele Kranke verlangten Medikamente. Sie setzten Ärzte fordernd
unter Druck. Wenn sie kein Rezept erhielten, seien sie
unzufrieden und fühlten sich schlecht behandelt.
Inwieweit diese Einschätzung
die Verordnung von Medikamenten beeinflusst, untersuchten Anfang
der 90er Jahre zwei vergleichbare Studien in Australien und
England. Dabei wurde eine verblüffende Beobachtung gemacht: Höher
noch als die Erwartungshaltung der Patienten war die Meinung der
Ärzte darüber, ob ihre Patienten ein Medikament wünschen.
Waren nämlich die befragten Allgemeinärzte der Meinung, dass
ihre Patienten eine Arzneimittelverschreibung erwarteten, so
erhielten diese eine zehnmal höhere Verschreibungsrate als die
Patienten, von denen die Ärzte annahmen, dass sie keine
Verschreibung erwarteten. Allerdings waren die Erwartungen der
Patienten und die Einschätzung der Ärzte keineswegs identisch.
Die Fehleinschätzung der Ärzte war nicht unerheblich. So
wollten 13 Prozent der Patienten, denen Ärzte eine
Erwartungshaltung unterstellten, keine
Arzneimittelverschreibung.
Das Phänomen der
Zufriedenheit hat sich inzwischen in den entwickelten Industrieländern
als eine "Kultur der Zufriedenheit" ausgebreitet, die
heute - insbesondere in den USA - die Haltung der Mehrheit und
nicht mehr der Minderheit darstellt (...). Die "geheimen
Verführer" des Marktes, seine werbenden Potenziale, werden
sich genau auf die Patientengruppe konzentrieren, um deren
Zufriedenheit konkurriert wird. Rentabilität und kommerzielles
Eigeninteresse, die genuinen Begleiterscheinungen des
wirtschaftlichen Wettbewerbs, werden sich deutlicher in den
Vordergrund drängen. Auf Seiten der Patienten werden Leistungen
dann stärker unter dem Gesichtspunkt der Einklagbarkeit
(Kunstfehler-Prozesse) und der Kontrolle (second opinion)
gesehen. Es wird eine Gewährleistungspflicht erwartet.
Aus Furcht vor Haftungsansprüchen
wird sich die "Absicherungsmedizin" ("defensive
Medizin") ausweiten, d. h., es werden immer mehr
diagnostische Maßnahmen durchgeführt, auch wenn sich daraus
keine wissenschaftlich vertretbaren therapeutischen Konsequenzen
ergeben. Das Wort vom "diagnostischen Overkill" macht
bereits seit einiger Zeit die Runde.
Darüber hinaus wird sich die
Richtung der Entscheidungsstruktur im Arzt-Patient-Verhältnis
verändern: Während noch heute weitgehend das medizinisch
Notwendige und der Schweregrad einer Krankheit als
handlungsleitendes Entscheidungsziel gelten, werden es unter den
Bedingungen der Konkurrenz immer stärker ökonomische
Kriterien. Sie werden gleichsam zum Maßstab von Triage.
8. Ethische Aspekte
Mit der wachsenden
Kommerzialisierung der Krankenversorgung kommen selbst gut
informierte Patienten in eine schwierige und unübersichtliche
Situation. Was bedeuten nämlich ärztliche Auskünfte während
einer Behandlung wie: "das ist medizinisch nicht
notwendig"; "das Risiko des Eingriffs ist bei Ihnen zu
hoch"; "diese Maßnahme ist in Ihrem Fall
unwirksam"? Heißt das, sie ist medizinisch nicht
gerechtfertigt - oder heißt es lediglich, sie ist zu teuer?
Woher weiß der Patient, warum ihm der Arzt diesen Rat gegeben
hat? Ist es tatsächlich die Therapie der Wahl, die für seine
Krankheit medizinisch erforderlich ist? Werden ihm
Behandlungsalternativen verschwiegen? Hängen von solchen
Empfehlungen vielleicht das Einkommen, die Karriere, der
Arbeitsplatz des Arztes oder gar die wirtschaftliche Bonität
eines Krankenhauses ab, die den Aktienkurs und die Dividende
bestimmen? Shareholder value lässt grüßen!
Oder ist dem Arzt gerade
mitgeteilt worden, dass sein Budget bereits überschritten ist?
Damit zeichnet sich die Grenze betriebswirtschaftlicher
Rationalität in der Krankenversorgung ab, die dann vielleicht
noch rentabel ist, aber nicht mehr dem Gesellschaftsvertrag
unserer Zivilisation entspricht. Der Druck der wirtschaftlichen
Konkurrenz setzt das betriebswirtschaftliche Modell der Gefahr
aus, seine immanenten destruktiven Potenziale zu ignorieren. Und
das führt zu einer Kulturwende in der Medizin.
Die zunehmende
Kommerzialisierung scheint aber nicht nur für die praktische
Seite der Medizin zum Problem zu werden, sondern auch für die
Forschung am Menschen. So vertritt Jeffrey Baker vom Albright
College in Pennsylvania die begründete These, dass offenbar
nicht wenige Wissenschaftler es an der erforderlichen Sorgfalt
fehlen lassen. Die Rechte der Patienten seien nur unzureichend
geschützt. Nicht ohne Grund wären nach dem Aufsehen erregenden
Todesfall eines jungen, mit einer Genfähre behandelten Mannes
an einigen amerikanischen Einrichtungen Forschungsprojekte
ausgesetzt oder gar untersagt worden.
Die Ursache für diese
Entwicklung sieht er wie viele andere in der zunehmenden
Kommerzialisierung der medizinischen Forschung. Ergebnisse müssten
in kürzester Zeit erzielt werden. Ausführliche und faire Aufklärung
der so genannten Probanden hingegen koste Zeit und könne
Patienten am Ende abschrecken. Andererseits seien viele
Wissenschaftler finanziell an den Firmen beteiligt, deren
Produkte sie in klinischen Studien untersuchten. Sie hätten ein
unmittelbares Interesse, viele "Probanden" in Studien
einzubringen. (...)
Dieser hier entfaltete Diskurs
fortschreitender Entfremdung in der Beziehung zwischen Arzt und
Patient und in der Forschung unter den Bedingungen ihrer
Kommerzialisierung lässt sich (...) auch für die Gesellschaft
insgesamt feststellen. Für mich ergibt sich aus diese
Problemlage, dass es in einer Gesellschaft am Gemeinwohl
orientierte Schutzzonen geben muss, die nicht der blinden Macht
des Marktes und den deregulierenden Kräften der Konkurrenz überlassen
werden dürfen. Bei solchen gesellschaftlich definierten
Schutzzonen denke ich an den Umgang mit vulnerablen
Gesellschaftgruppen, an vulnerable soziale Gesellschaftsziele
wie Solidarität und soziale Gerechtigkeit oder an vulnerable
Kommunikationsstrukturen. Sie bilden gleichsam den Kernbestand
des europäischen Sozialmodells. (...)
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