|
Im folgenden dokumentieren wir die von Florian Gerster (Minister
für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes
Rheinland-Pfalz) für die Frankfurter Rundschau vom 12.01.2002
verfasste "streitbare Blaupause für eine
Gesundheitsreform" im Wortlaut.
Patientenorientierung statt
Anbieterkartelle
Von Florian Gerster
Patientenorientierung statt
Anbieterkartelle
Chancen für eine Gesundheitsreform 2003
In die Gesundheitspolitik ist Bewegung
gekommen. Im vergangenen Jahr wurden zahlreiche
wissenschaftliche Gutachten und politische Papiere zur Reform
des Gesundheitswesens vorgelegt und diskutiert. Abgerundet wurde
das gesundheitspolitische Jahr durch die Gutachten der
Friedrich-Ebert-Stiftung, des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW) und des Sachverständigenrates für
die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen sowie nicht zuletzt
durch die Reformkonzeption des Bundesgesundheitsministeriums.
Dass durch die Reformvorschläge eine intensive politische und
gesellschaftliche Diskussion ausgelöst wurde, ist zu begrüßen.
Zu begrüßen ist auch, dass die Schnittmenge der Reformvorschläge
größer ist, als zu Beginn der Debatte zu hoffen war. Diese
Schnittmenge, die in der Forderung nach mehr Qualität und
Effizienz, nach mehr Wettbewerb und Patientenorientierung in der
medizinischen Versorgung liegt, bietet Chancen für eine
grundlegende Gesundheitsreform nach der Bundestagswahl im
Herbst.
Es besteht Handlungsbedarf: Die drastischen
Ausgabensteigerungen bei Arzneimitteln und die schwache
Konjunktur haben Löcher in die Budgets der Gesetzlichen
Krankenkassen gerissen. Dadurch entstand Druck auf die Beitragssätze.
Mit dem Anstieg der durchschnittlichen Beitragssätze auf etwa
14 Prozent rückt das ehrgeizige Ziel, die
Sozialversicherungsabgaben unter die Grenze von 40 Prozent zu drücken,
weiter weg. Diese Marke zu erreichen, wäre nicht nur aus beschäftigungspolitischen
Gründen wichtig: Die Lohnnebenkosten schlagen auch in der
personalintensiven stationären Versorgung zu Buche.
In dieser Situation liegt es nahe, kostendämpfend
in das Gesundheitssystem einzugreifen. Der vom
Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur
Begrenzung der Arzneimittelausgaben sah dies vor: Mit der
gesetzlichen Anhebung der Apothekenrabatte, der Preissenkung bei
innovativen Arzneimitteln und der "Aut-idem-Regel"
wurde ein Sparpaket geschnürt, das rund eine Milliarde Euro an
Einsparungen bringen sollte. Inzwischen wird das Einsparvolumen
auf etwa eine halbe Milliarde Euro im Jahr geschätzt. Kostendämpfende
Eingriffe sind eine Daueraufgabe der Gesundheitspolitik, um die
Überforderung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu
verhindern. Die lange Reihe von Kostendämpfungsgesetzen, die
seit Beginn der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts
verabschiedet wurde, hat jedoch gezeigt, dass von solchen Maßnahmen
nur begrenzte Erfolge zu erwarten sind.
Das Heil der Gesetzlichen
Krankenversicherung liegt auch nicht darin, mehr Geld ins System
zu pumpen. Sicher: Angesichts der prekären finanziellen Lage
liegen Veränderungen auf der Einnahmenseite nahe. So könnte
dem Anstieg der Beitragssätze entgegengewirkt werden, indem
auch Kapitaleinkünfte in die Bemessungsgrundlage einbezogen
werden. Das wäre in einer Gesetzlichen Krankenversicherung, die
auf dem Leistungsfähigkeitsprinzip basiert, durchaus
konsequent. Die grundsätzlichen Probleme der Gesetzlichen
Krankenversicherung löst man damit jedoch nicht. Mit der
Einbeziehung weiterer Einkünfte in die Bemessungsgrundlage der
Gesetzlichen Krankenversicherung müsste zudem das Prinzip der hälftigen
Finanzierung der (lohnbezogenen) Beiträge durch Arbeitnehmer
und Arbeitgeber aufgegeben werden.
Aktueller Reformbedarf besteht bei der
Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner: In seinem
Urteil vom März des vergangenen Jahres fordert das
Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auf, die
verfassungswidrige Ungleichbehandlung von freiwillig
versicherten und pflichtversicherten Rentnern zu beseitigen.
Diese Ungleichbehandlung sieht es darin begründet, dass nur bei
freiwillig versicherten Rentnern auch Kapitaleinkünfte in der
Gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt werden. Mit
Blick auf die Generationengerechtigkeit solltenspricht einiges
dafür, bei der Krankenversicherung der Rentner alle Einkünfte
bis zur Beitragsbemessungsgrenze einzubeziehen einbezogen
werden: Leistungsfähige ältere Menschen würden dann einen
angemesseneren Teil der Gesundheitskosten tragen, die aktive jüngere
Generation könnte entlastet werden. Eine solche Umsetzung des
Bundesverfassungsgerichtsurteils wird bis zu dem vorgegebenen
Termin Ende März nicht mehr möglich sein; im Rahmen einer
Gesundheitsreform 2003 muss sie jedoch angegangen werden.
Nicht nur der Sachverständigenrat für die
Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen bescheinigt dem
deutschen Gesundheitssystem einen grundsätzlichen Reformbedarf.
Auch einschlägige Studien von WHO und OECD belegen, was
mittlerweile hinlänglich bekannt ist: Obwohl Deutschland im
internationalen Vergleich mit einem Anteil von rund elf Prozent
des Bruttoinlandsprodukts über das zweitteuerste
Gesundheitswesen nach den USA verfügt, sind die Ergebnisse der
medizinischen Versorgung nur durchschnittlich. Wir sind weder
gesünder, noch leben wir länger als die Menschen in anderen
Industrieländern. Erhebliche Mängel bestehen insbesondere bei
den Volkskrankheiten wie Herz-, Lungen- und Krebserkrankungen,
Schlaganfall, Diabetes und Rückenleiden. Andere Gebiete
hingegen - wie zum Beispiel die Kieferorthopädie - weisen eine
deutliche Überversorgung auf. Zudem leisten wir uns Überangebote
an Krankenhauskapazitäten, Arztpraxen, Arzneimitteln und
Medizintechnik. Alleine hier liegen Wirtschaftlichkeitsreserven
in erheblichem Umfang. Diese zu nutzen, hat nichts mit der
Rationierung von Gesundheitsleistungen zu tun.
Die Ursachen für den anhaltenden
Ausgabenanstieg im Gesundheitswesen liegen zum Teil außerhalb
des Systems. Steigendes Gesundheitsbewusstsein und
Anspruchsniveau, medizinisch-technischer Fortschritt und die
demographische Entwicklung treiben die Kosten in die Höhe.
Abgesehen von dem damit verbundenen Druck auf die
Lohnnebenkosten stellen steigende Ausgaben in einer alternden
Wohlstandsgesellschaft mit veränderten Präferenzen nicht
grundsätzlich eine Fehlentwicklung dar.
Das Missverhältnis zwischen Aufwand und
Ertrag im Gesundheitswesen weist aber auf die Ineffizienz eines
Systems hin, das nicht nur aus Patient und Arzt besteht, sondern
aus einem komplexen - und von unterschiedlichsten Interessen
(fehl-) geleiteten - Beziehungsgeflecht zwischen Patienten,
Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenhäusern
und weiteren Leistungserbringern. Mangelnder Wettbewerb, falsche
finanzielle Anreizstrukturen, fehlende Integration der Sektoren
und Ebenen der Versorgung, unzureichende Qualitätssicherung, zu
wenig Vorsorge und mangelnde Transparenz sind für unzureichende
Ergebnisse des weitgehend selbstverwalteten Gesundheitswesens
verantwortlich.
Das magische Viereck der
Gesundheitspolitik
Das vorrangige Ziel aller Reformmaßnahmen
muss es sein, hochwertige Gesundheitsleistungen effizient
bereitzustellen und so Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden.
Hierzu sollten die marktwirtschaftlichen Steuerungselemente des
Wettbewerbs und der Eigenverantwortung so weit genutzt werden,
wie sie nicht dem Prinzip der Solidarität zuwiderlaufen. In
diesem "magischen Viereck" mit den Eckpunkten Qualität,
Wirtschaftlichkeit, Solidarität und Subsidiarität liegt die
Herausforderung für eine zukunftsweisende Gesundheitspolitik.
An dem Grundsatz der Solidarität in der
Gesetzlichen Krankenversicherung ist ausdrücklich festzuhalten.
Der soziale Ausgleich zwischen Kranken und Gesunden, Familien
und Alleinstehenden, Leistungsfähigen und weniger Leistungsfähigen
muss bestehen bleiben. Auch die hälftige Finanzierung der im
Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung festgelegten
notwendigen Gesundheitsleistungen durch Arbeitgeber und
Arbeitnehmer steht bis auf weiteres nicht zur Disposition.
Vorschläge, die diese Lastenverteilung verändern wollen - sei
es durch das Einfrieren des Arbeitgeberanteils oder eine höhere
Selbstbeteiligung der Versicherten -, werden in der Volkspartei
SPD auf Widerstand stoßen. Das gleiche gilt für die immer
wieder geforderte Privatisierung des Krankheitsrisikos. Das
Solidarprinzip darf aber nicht mit einem Verzicht auf mehr
Eigenverantwortung gleichgesetzt werden. "Die Versicherten
sind für ihre Gesundheit mit verantwortlich" - dieser
Klausel des Sozialgesetzbuches (§ 1 SGB V) muss in Zukunft mehr
Beachtung geschenkt werden.
Fehlsteuerungen im Gesundheitssystem
Wir brauchen im deutschen Gesundheitswesen
mehr Nachfrageorientierung und weniger Anbieterdominanz. Die
Gesundheitsreform 2000 hat mit dem Einstieg in die integrierte
Versorgung, einem neuen Entgeltsystem für die Krankenhäuser,
der Stärkung der Hausarztfunktion und dem Ausbau von
Gesundheitsförderung, Prävention und Qualitätsmanagement
Weichen für die Zukunft gestellt. Darauf müssen wir aufbauen.
Mehr Effizienz im Gesundheitswesen kann
mittel- und langfristig nur erreicht werden, indem der
Wettbewerb zwischen den Akteuren verstärkt wird. Das bezieht
neben Ärzten und Krankenhäusern, Apotheken und Pharmaindustrie
auch die Krankenkassen ein. Dazu müssen die kartellähnlichen
Strukturen aufgebrochen werden. Zudem sind Vergütungsstrukturen
zu schaffen, die Anreize für eine effiziente und qualitativ
hochwertige medizinische Versorgung setzen. Schließlich gilt
es, die Transparenz des Versorgungsgeschehens zu erhöhen und
die Kompetenz der Patienten zu stärken.
Anreizwirksame Vergütungen im stationären
und ambulanten Sektor
Das bisherige Entgeltsystem im ambulanten
und im stationären Sektor führt - in Verbindung mit der
asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Patient,
Krankenkasse und Leistungsanbieter - dazu, dass der Anbieter die
Nachfrage nach seinen Leistungen und damit sein Einkommen durch
die Gestaltung der Behandlung mit bestimmen kann. Das bewirkt
tendenziell eine Ausweitung der Leistungen und Ausgaben über
das medizinisch Notwendige hinaus. Zudem werden die Patienten
durch unnötige Untersuchungen und Behandlungen belastet. Dieser
Dynamik wurde bislang mit dem Instrument der Budgetierung
entgegengewirkt. Um die Mechanik an sich auszuhebeln, sollte die
Vergütung im ambulanten und im stationären Sektor so
ausgestaltet werden, dass für Ärzte und Krankenhäuser ein
Anreiz zu einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen
medizinischen Versorgung besteht.
Mit der Gesundheitsreform 2000 wurde ein
wichtiger Schritt in diese Richtung gemacht: Schrittweise ab
2003 wird in den Krankenhäusern ein umfassendes
Fallpauschalensystem - basierend auf Diagnosis Related Groups (DRGs)
- eingeführt, das sich am durchschnittlichen Behandlungsaufwand
für bestimmte Diagnosen orientiert. Diese Pauschalen ersetzen
das bisherige Mischsystem aus Fallpauschalen, Sonder-entgelten
und Pflegesätzen. Auf diese Weise wird für die Krankenhäuser
ein finanzieller Anreiz geschaffen, eine überlange Verweildauer
und unnötige Maßnahmen zu vermeiden. Der Druck zu höherer
Wirtschaftlichkeit wird zu Schwerpunktbildungen, Fusionen und
der Schließung unrentabler Abteilungen führen, was angesichts
der Überkapazitäten im stationären Sektor nur als erwünscht
bezeichnet werden kann.
Ein solcher Anpassungsprozess darf nicht
durch eine traditionelle "bettenfixierte"
Landeskrankenhausplanung verhindert werden, die bestimmte
Abteilungen und Standorte auf Jahre hin festschreibt. Die
Bundesländer müssen stattdessen eine Rahmenplanung entwickeln,
die sich auf Mindeststandards für einzelne, vor allem ländliche
Regionen beschränkt. Mittelfristig wird sich die Öffentliche
Hand aus der Investitionsfinanzierung zurückziehen müssen. Die
Investitionen sind dann über Abschreibungen in die
Fallpauschalen einzurechnen. Dies wäre der Übergang zu einer
monistischen Finanzierung der Krankenhäuser, wie sie im Zuge
der Gesundheitsreform 2000 vorgesehen war.
Der mit der Einführung von Fallpauschalen
verbundenen Sorge, die Qualität der Leis-tungen könne leiden,
muss mit qualitätssichernden Maßnahmen wie evidenzbasierten
Behandlungsleitlinien begegnet werden. Zudem gilt: Gerade unter
den Rahmenbedingungen eines Fallpauschalensystems wird es sich
kein Krankenhaus leisten können, mit unzulänglichen
Behandlungen und voreiligen Entlassungen zukünftige Patienten
abzuschrecken.
Der nächste Schritt zu einer anreizverträglicheren
Vergütung im Gesundheitswesen liegt im Übergang zu
Pauschalentgelten im ambulanten Sektor. Danach würden sich die
Einnahmen von Hausärzten im wesentlichen nach der Zahl ihrer
Patienten (morbiditätsorientierte Kopfpauschalen), die
Einnahmen von Fachärzten eher nach der Art der Diagnose
(Fallpauschalen) bestimmen. Auf diese Weise könnten auch hier
Wirtschaftlichkeitsreserven genutzt, Überkapazitäten abgebaut
und die Qualität verbessert werden. In einem solchen Vergütungssystem
wären für die behandelnden Ärzte die Gesunderhaltung oder die
Beschleunigung der Genesung wirtschaftlich am interessantesten.
In einem System pauschaler Vergütungen wird die Fähigkeit von
qualifizierten und erfahrenen Ärzten, die Behandlung ihrer
Patienten auf das medizinisch Gebotene zu reduzieren, belohnt.
Wirtschaftlichkeitsreserven im
Arzneimittelsektor
Gerade der kostenintensive
Arzneimittelsektor bietet Wirtschaftlichkeitsreserven. Laut jüngstem
Arzneiverordnungsreport hätte die Gesetzliche
Krankenversicherung im Jahr 2000 über acht Milliarden Mark
einsparen können, ohne dass die Patienten schlechter versorgt
worden wären. Einsparpotenziale liegen insbesondere in der
konsequenteren Verschreibung preiswerterer Nachahmerprodukte
("Generika") sowie im Verzicht auf in der Wirkung
umstrittene Medikamente und auf Scheininnovationen ("me-too-Präparate"),
die mit neuem Patent und neuem Namen, aber nur unwesentlichen
Veränderungen gegenüber Vorgängerprodukten die Preisbindung
umgehen. Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur
Begrenzung der Arzneimittelausgaben setzt mit der vorgesehenen
"Aut-idem-Regelung", wonach der Arzt in der Regel nur
Wirkstoffe verschreibt und der Apotheker das jeweilige
Medikament unter Wirtschaftlichkeitsaspekten auswählt, an
diesen Punkten an. Dieser Regelung muss ein veränderter Rahmen
für die Preisbildung in der Apotheke folgen.
Grundsätzlich sollte der ärztlichen
Selbstverwaltung die Chance gegeben werden, eigene Instrumente
zur Kostendämpfung einzusetzen. Ganz offensichtlich sind die
Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Steuerung der
Verschreibungspraxis in sehr unterschiedlichem Maß erfolgreich:
Die deutlichen Differenzen bei den Arznei- und
Heilmittelausgaben können nicht nur mit regionalen
Besonderheiten erklärt werden. Ein wesentlicher Ansatz zur
Verbesserung des Verordnungsverhaltens ist die im
Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz vorgesehene Pflichtberatung
der Ärzte durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Greifen die Maßnahmen der Selbstverwaltung
nicht, könnte zumindest vorübergehend auf das Instrument der
Budgetierung zurückgegriffen werden. Da die Ärzte mit ihrem
Rezeptblock das zentrale Steuerungsmittel für die
Arzneimittelausgaben in der Hand haben, könnten vorläufig die
Budgets für ambulante Versorgung und für Arznei- und
Heilmittel in einem Gesamtbudget "Ambulante
Versorgung" zusammengeführt werden.
Bedauerlich ist, dass die Einführung der
so genannten Positivliste verschoben wurde. Mit dieser Liste von
Arzneimitteln, die in ihrer medizinischen Wirkung unumstritten
und daher im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung
erstattungsfähig sind, werden Qualität und Transparenz der
Arzneimitteltherapie erhöht und die Kostensteuerung verbessert.
Ein großer Teil der Ärzte begrüßt dieses Instrument.
Mittelfristig muss auch im
Arzneimittelsektor der Wettbewerb erhöht werden. Ein Anfang könnte
darin liegen, den Versandhandel für den planbaren
Medikamentenverbrauch chronisch Kranker zuzulassen. Da die
Vertriebskosten bei Medikamenten bis zu 40 Prozent des Preises
ausmachen, könnten die Krankenkassen erhebliche Ausgaben
sparen.
Mehr Vertragsfreiheit für die
Krankenkassen
Die kartellähnlichen Strukturen der
Selbstverwaltung - mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und
den Plankrankenhäusern auf der einen Seite und den Gesetzlichen
Krankenkassen und ihrem "Kontrahierungszwang" auf der
anderen Seite - stehen einer stärker marktwirtschaftlichen
Orientierung des Gesundheitswesens im Wege. Der Wettbewerb
zwischen den Krankenkassen wurde mit der seit 1996 bestehenden
weitgehend freien Krankenkassenwahl für die Versicherten eröffnet.
Mit dem Risikostrukturausgleich sollte die Basis für faire
Bedingungen geschaffen werden. Dieser Finanzausgleich soll die
ungleichen Ausgangspositionen, die sich aus der
unterschiedlichen Versichertenstruktur der einzelnen
Krankenkassen (hinsichtlich Alter, Geschlecht, Invalidität und
Einkommen) ergeben, kompensieren.
Die dramatischen Wanderungsbewegungen von
jungen, gesunden und gut verdienenden Versicherten zu den
billigeren Betriebskrankenkassen deuten jedoch darauf hin, dass
gravierende Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kassen
bestehen. Aus diesem Grund muss der Risikostrukturausgleich so
weiter entwickelt werden, dass der Gesundheitszustand der
Versicherten besser berücksichtigt wird. Ein solcher morbiditätsorientierter
Risikostrukturausgleich ist für das Jahr 2007 vorgesehen.
Der Einstieg in den Wettbewerb zwischen den
Krankenkassen bleibt so lange halbherzig, wie er sich auf das
Merkmal "Höhe des Beitragssatzes" beschränkt. Der
(an verschiedenen Stellen des Sozialgesetzbuches SGB V)
gesetzlich verankerte Grundsatz, wonach alle Kassen
"einheitlich und gemeinsam" zu handeln haben, schränkt
den Gestaltungsspielraum zu stark ein. Profilierungsmöglichkeiten
bieten sich derzeit vor allem bei Service, Erreichbarkeit und
Image.
Soll der Wettbewerb auch die Art der
Leistungserbringung durch die Krankenkassen umfassen, darf nicht
länger an dem Prinzip "einheitlich und gemeinsam"
festgehalten werden. Es spricht nichts dagegen, dass die
Krankenkassen eigene Vertragsbedingungen mit einzelnen Ärzten,
Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern aushandeln und
so gegebenenfalls eine große Mitgliederzahl als Nachfragemacht
und Wettbewerbsvorteil nutzen. Auf dieser Basis könnten neue
Versorgungsformen (Hausarztmodell, integrierte Netze) eingeführt
werden. Für Versicherte, die an qualitativ und wirtschaftlich
optimierten Strukturen teilnehmen, sind Beitragssatzsenkungen
denkbar.
Eine Abkehr vom Prinzip "einheitlich
und gemeinsam" würde nicht nur den Wettbewerb der
Krankenkassen um potenzielle Mitglieder erhöhen: Solange sie
mit allen zugelassenen Ärzten eines Versorgungsgebietes und mit
allen Plankrankenhäusern Verträge abschließen müssen,
besteht für die Anbieter kein Anreiz, sich durch ein besonders
günstiges Kosten-Leistungs-Verhältnis auszuzeichnen.
Individuelle Verträge zwischen Krankenkassen und
Leistungserbringern würden dagegen Honorarverhandlungen und
Qualitätskontrollen ermöglichen. Der forcierte Wettbewerb würde
angesichts sich zunehmend verengender Verteilungsspielräume bei
leistungsfähigen Ärzten und bei gut geführten Krankenhäusern
kaum auf Ablehnung stoßen. Sicher würde es zum Abbau von Überkapazitäten
kommen, aber auch zur Verbesserung der Qualität und der
Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung. Durch die
Aufhebung des Kontrahierungszwangs wären die Krankenkassen
nicht länger gezwungen, ineffiziente Strukturen auf der
Anbieterseite zu alimentieren.
Mit dem Einstieg in die Integrierte
Versorgung im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 wurden
Direktverträge zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen
erstmals ermöglicht. Die integrierte Versorgung zielt darauf
ab, die Grenze zwischen den Sektoren des Gesundheitswesens zu überwinden
und so eine effizientere medizinische Versorgung zu erreichen.
Dass dieser Ansatz nur sehr schleppend anläuft, hängt nicht
zuletzt mit dem Widerstand der Kassenärztlichen Vereinigungen
zusammen: Ihrer Ansicht nach stehen die integrierten
Versorgungsformen ihrem Sicherstellungsauftrag im Weg.
Diese Blockade soll mit den geplanten
"Disease Management Programmen" (DMP) überwunden
werden. Mit diesen Programmen, die voraussichtlich ab Mitte des
Jahres umgesetzt werden, nehmen die Krankenkassen eine der größten
Herausforderungen für das Gesundheitswesen an: eine bessere und
mittelfristig auch kostengünstigere Versorgung chronisch
Kranker. In der Diskussion sind DMP für Diabetes,
Bluthochdruck, Asthma, Brustkrebs, Schlaganfall,
Herzinsuffizienz und Erkrankungen der Herzkranzgefäße. Die
konkrete Ausgestaltung bleibt den Krankenkassen überlassen.
Jedes einzelne DMP wird jedoch vor seiner Einführung auf
festgelegte Qualitätskriterien hin überprüft und durch das
Bundesversicherungsamt zertifiziert.
Unter dem Strich stellen die Programme
einen Baustein zu einer qualitätsgesicherten integrierten
Versorgung (bestehend aus einem Netz ausgewählter Ärzte,
Krankenhäuser, Apotheken, Heilmittelerbringer und Reha-Anbieter)
dar. Als Einkaufsmodelle, die auch ohne Zustimmung der Kassenärztlichen
Vereinigungen durchgeführt werden können, werden sie deren
Macht einschränken und die Versorgungslandschaft nachhaltig verändern:
Geht man davon aus, dass sich nur die Hälfte der Zielgruppe der
chronisch Kranken in solche Programme einschreiben, wäre etwa
ein Viertel der gesamten ambulanten Vergütung gebunden.
Neue Rolle für die Kassenärztlichen
Vereinigungen
Vor diesem Hintergrund muss die Rolle der
Kassenärztlichen Vereinigungen und insbesondere ihr
Sicherstellungsauftrag überprüft werden. Der Auftrag des
Gesetzgebers an die Krankenkassen und Kassenärztlichen
Vereinigungen, die ambulante medizinische Versorgung
sicherzustellen, ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt. Dort
heißt es: "Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und
Krankenkassen wirken zur Sicherstellung der vertragsärztlichen
Versorgung der Versicherten zusammen." Und weiter:
"Die vertragsärztliche Versorgung ist (...) durch
schriftliche Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen mit
den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, dass eine
ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der
Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten
Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und
die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden".
Bemerkenswert ist, dass der Gesetzgeber den
Sicherstellungsauftrag keineswegs nur den Kassenärztlichen
Vereinigungen, sondern auch den Krankenkassen gegeben hat. Bevor
die Kassenärztlichen Vereinigungen Anfang der 30er Jahre des
letzten Jahrhunderts als Gegengewicht zum Nachfragemonopol der
Krankenkassen gegründet wurden, lag der Sicherstellungsauftrag
sogar ausschließlich bei den Kassen. Da durch die neue
Konstellation unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen Kassen und
Ärzten nicht mehr möglich waren, mussten die Kassenärztlichen
Vereinigungen die Gewähr für eine ordnungsgemäße ambulante
Versorgung übernehmen.
Entsprechend wird der allgemeine
Sicherstellungsauftrag im SGB V konkretisiert: "Die Kassenärztlichen
Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben
die vertragsärztliche Versorgung (...) sicherzustellen."
Den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber übernehmen
die Kassenärztlichen Vereinigungen die Gewähr dafür, dass die
vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen
Erfordernissen entspricht. Den Vertragsärzten gegenüber haben
die Kassenärztlichen Vereinigungen für eine angemessene Vergütung
zu sorgen.
Lange Zeit sorgte die heutige
Selbstverwaltung für sozialen Frieden und für eine zuverlässige
Versorgung der Bevölkerung. Der Sicherstellungsauftrag geht
einher mit einem Verzicht der Vertragsärzte auf das Streikrecht
und der politischen Mitverantwortung der Ärzteschaft für den
Zustand und das Funktionieren des deutschen Gesundheitswesens.
Die auf diese Weise erreichte Stabilität begründet aber auch
die Inflexibilität des Systems. Neue Versorgungsformen lassen
sich in diesen Strukturen kaum durchsetzen.
Es stellt sich die Frage, ob der
Sicherstellungsauftrag in Zeiten der Überversorgung und der
gestiegenen Mobilität der Menschen noch notwendig ist oder
durch andere Institutionen übernommen werden kann. Schon heute
regelt das Sozialgesetzbuch den Übergang des
Sicherstellungsauftrags auf die Krankenkassen für besondere Fälle,
in denen die Versorgung durch die Kassenärztlichen
Vereinigungen nicht sichergestellt wird. Dem können die Kassen
durch den Abschluss von Einzel- oder Gruppenverträgen mit
Leistungsanbietern oder durch die Errichtung von
Eigeneinrichtungen nachkommen. Die gänzliche Übertragung des
Sicherstellungsauftrags auf die Krankenkassen wäre deshalb
konsequent.
In einem wettbewerbsorientierten
Gesundheitssystem bedarf es grundsätzlich keines Gegengewichts
zur Nachfragemacht der Krankenkassen. Das ursprüngliche Mandat
der Kassenärztlichen Vereinigung, alleiniger Träger der
Beziehungen der Kassenärzte zu den Krankenkassen zu sein, würde
mit dem Einstieg in Einkaufsmodelle an Bedeutung verlieren. Die
Kompetenzen könnten auch weiterhin genutzt werden: Ein neuer
Aufgabenschwerpunkt der ärztlichen Selbstverwaltung sollte in
der Qualitätssicherung einschließlich Zertifizierung und der
Beratung liegen.
Kompetenz und Eigenverantwortung der
Patienten
Die Rolle der Patienten im Gesundheitswesen
wandelt sich. Der passive Patient wird vom gut informierten
Patienten verdrängt, der aktiv in die medizinische Versorgung
eingebunden werden will und den Arzt nicht mehr als
"Halbgott in Weiß" ansieht. Diese Entwicklung gilt es
zu unterstützen, indem Kompetenz und Eigenverantwortung gestärkt
werden.
Die Basis dafür bildet die freie
Krankenkassen- und Arztwahl. Die Teilnahme der Versicherten an
unterschiedlichen Versorgungsmodellen bedeutet keineswegs eine
Einschränkung der freien Arztwahl: Die Versicherten können
freiwillig an den Netzstrukturen teilnehmen und unter Wahrung
einer Kündigungsfrist jederzeit aussteigen. Zudem: Betrachtet
man die Tatsachen nüchtern, gibt es die freie Arztwahl heute in
vielen Fällen nur auf dem Papier. Was nützt sie einem
Patienten, der die Notwendigkeit, die Angemessenheit und die
Qualität der ärztlichen Leistungen nicht beurteilen und
letztlich nur "Vertrauens- und Sympathiepunkte"
vergeben kann?
Mit zunehmendem Wettbewerb zwischen den
Krankenkassen und zwischen den Leistungserbringern steigen die
Wahlmöglichkeiten der Versicherten. Das hat den Vorteil, dass
ihre individuellen Präferenzen besser berücksichtigt werden können.
Um die Möglichkeiten nutzen zu können, sind jedoch ein höherer
Informationsstand der Patienten und mehr Transparenz des
Versorgungsgeschehens notwendig. Insbesondere das
Arzt-Patienten-Verhältnis muss durchschaubarer werden. So würde
zum Beispiel ein offeneres Abrechnungsverfahren den gesetzlich
Versicherten die Chance bieten, Art und Umfang der ärztlichen
Leistungen besser nachvollziehen zu können. Durch Informationen
über die vom Arzt erbrachten Leistungen und seine Vergütung würde
auch das Kostenbewusstsein der Versicherten gefördert und die
Manipulation von Abrechnungen erschwert. In Rheinland-Pfalz
startet jetzt ein Modellprojekt "Patientenquittung".
In einem weiteren Modellprojekt des Landes
soll die Versichertenkarte zu einer intelligenten Chipkarte
ausgeweitet werden, auf der - wie bei dem vom
Bundesgesundheitsministerium angestrebten Gesundheitspass -
pharmazeutische und medizinische Informationen über frühere
Untersuchungen und Behandlungen des Patienten gespeichert sind.
Durch eine solche Erweiterung der Versichertenkarte wird die
medizinische Versorgung des Patienten transparenter, die
Betreuung durch unterschiedliche Leistungserbringer kann besser
koordiniert werden. Das liegt auch im Interesse des
Versicherten, dem unnötige Untersuchungen erspart bleiben und
der eine medizinische Versorgung von höherer Qualität erhält.
Zudem wird die Versorgung sicherer, wenn beispielsweise
Arzneimittelunverträglichkeiten im Gesundheitspass vermerkt
sind. Eine Pflichtspeicherung der sensiblen Informationen ist
aus Datenschutzgründen nicht anzustreben; sie würde die
Akzeptanz des Gesund-heitspasses von Anfang an belasten.
Primärprävention: Gesundheit erhalten
Das deutsche Gesundheitswesen ist zu sehr
auf die kurative Medizin ausgerichtet. Gesundheitsförderung und
Prävention spielen eine nur untergeordnete Rolle. In Zukunft
muss vorrangig danach gefragt werden, was Menschen gesund erhält.
Dass damit beachtliche Erfolge erzielt werden können, zeigt das
Beispiel der verbesserten Zahngesundheit, insbesondere bei
jungen Menschen. Der Sachverständigenrat für die Konzertierte
Aktion im Gesundheitswesen kommt zu dem Ergebnis, dass sich 20
bis 30 Prozent der heutigen Gesundheitsausgaben durch Prävention
vermeiden ließen.
Gesundheitsförderung ist nicht nur Sache
des Staates, sondern auch Aufgabe des Einzelnen. Die immer
wieder bestätigte Dissonanz zwischen Aufwand und Ertrag des
deutschen Gesundheitswesens im internationalen Vergleich ist
auch auf den nachweislich ungesunden Lebensstil vieler Deutschen
zurückzuführen: Einem erheblichen Mißbrauch von Tabak und
Alkohol steht ein nur geringer Konsum von Obst und Gemüse gegenüber.
Dem muss durch gezielte Kampagnen entgegengewirkt werden.
Mehr Eigenverantwortung der Patienten
bedeutet auch, dass im Rahmen der Gesetzlichen
Krankenversicherung kein unbegrenzter Anspruch auf das
medizinisch Machbare besteht. Bei der anstehenden Überprüfung
des Leistungskatalogs darf die solidarische Absicherung des
echten Krankheitsrisikos nicht verworfen werden: Notwendige und
wirksame Maßnahmen müssen nach wie vor abgedeckt sein. Hier
wird es Abgrenzungsschwierigkeiten geben, die im Einvernehmen
aller Beteiligten zu lösen sein werden. Das Instrument
Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen oder das vom
Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagene "Zentrum für
Qualität in der Medizin" kann als Modell dienen. Nur wenn
der Leistungskatalog um medizinisch nicht notwendige Leistungen
bereinigt wird, kann Raum geschaffen werden für die
Finanzierung echten medizinischen Fortschritts, etwa in der
Krebstherapie. Ein Beispiel für diese Bereinigung ist der
Ausschluss kosmetischer Leistungen in der Kieferorthopädie.
Ausblick auf die Gesundheitsreform 2003
In der Gesundheitspolitik gibt es einen
neuen Mainstream: Die Forderung nach einer
wettbewerbsorientierten Weiterentwicklung des Systems,
insbesondere nach einer größeren Vertragsfreiheit für die
Krankenkassen, ist gemeinsamer Nenner zahlreicher Reformvorschläge
aus Politik und Wissenschaft. Dass der Kontrahierungszwang der
Krankenkassen mit niedergelassenen Ärzten und Plankrankenhäusern
aufgehoben und der Grundsatz "einheitlich und
gemeinsam" zumindest deutlich eingeschränkt wird, zeichnet
sich immer mehr ab. Auch die Notwendigkeit einer stärkeren
Konzentration auf integrierte Versorgungsformen, Qualitätssicherung,
Prävention, Transparenz und Patientensouveränität ist
unumstritten. Nur auf diesem Weg kann ein qualitativ
hochwertiges Gesundheitswesen erreicht werden, das auch
bezahlbar ist: Die Gesamtheit der kurz- und mittelfristig
wirkenden Instrumente muss und kann zu einem Einsparvolumen von
ein bis zwei Beitragssatzpunkten führen. Diese finanzielle
Entlastung wird auch durch die demographische Entwicklung und
den medizinischen Fortschritt nicht vollständig aufgezehrt
werden.
Vor diesem Hintergrund sind alle Akteure
des Gesundheitswesens - die niedergelassenen Ärzte, die
Krankenhäuser, die Pharmaindustrie und die Apotheker ebenso wie
die Krankenkassen - aufgefordert, aktiv an der Gesundheitsreform
2003 mitzuwirken. Und auch die Bundesländer sind in der
Pflicht, wenn es darum geht, die Krankenhausplanung an die veränderten
Rahmenbedingungen anzupassen. Wer jetzt nicht auf den bereits
anfahrenden Zug der gesundheitspolitischen Neuorientierung
aufspringt, kann zum Außenseiter werden. Dies gilt insbesondere
für die Union, die Widersprüche in ihren
gesundheitspolitischen Konzeptionen klären muss: Sucht sie das
Heil in der Begrenzung des Leistungskatalogs mit einer
Differenzierung in Grund- und Wahlleistungen (CDU) oder in höheren
Zuzahlungen bei unverändertem Leistungskatalog (CSU)?
Weiterentwicklung des Gesundheitssystems
nur im Konsens?
Im sensiblen Gesundheitswesen ist ein
Konsens aller beteiligten Gruppen erstrebenswert. Die schwierige
Konstellation der Interessengruppen darf aber nicht zu einer Lähmung
der Gesundheitspolitik führen, zu einer Situation also, in der
Korrekturen nicht mehr möglich sind. Die Politik muss in dem
komplizierten Interessengeflecht als ehrlicher Makler auftreten.
Sie muss aber auch den Mut aufbringen, sich über
Einzelinteressen hinwegzusetzen.
Die skizzierte Weiterentwicklung des
Gesundheitswesens wird bei allen Beteiligten auf Kritik und
Widerstand stoßen, die Einkommensverluste und Machteinbußen
befürchten. Eine Systemveränderung kann aber nicht alle
Besitzstände wahren; es wird Gewinner und Verlierer geben. Von
einer wettbewerbsorientierten Weiterentwicklung des
Gesundheitssystems profitieren die leistungsfähigen
Krankenkassen, Krankenhäuser und Ärzte. Die eigentlichen
Gewinner einer stärkeren Nachfragerorientierung werden die
Versicherten und die Patienten sein.
|