Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 18.08.2002 zum Bericht der Hartz-Kommission

Unser Weg zu mehr Beschäftigung

Die unabhängige Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-Kommission) hat ihren Bericht am 16. August 2002 an Bundeskanzler Schröder übergeben. Der einstimmig beschlossene Bericht gibt zukunftweisende Antworten, wie der Arbeitsmarkt im Zeitalter der Globalisierung neu gestaltet werden kann. Die Kommissionsvorschläge sind daran orientiert, neue Beschäftigung zu schaffen und die über 1 Million offenen Stellen und die Arbeitslosen zusammenzubringen. Dabei werden die wirtschaftlichen Bedürfnisse nach Flexibilität ebenso berücksichtigt wie der Anspruch des Einzelnen auf Sicherheit und Solidarität.

Wir haben gute Voraussetzungen geschaffen

Mit unserer Politik haben wir seit 1998 gute Voraussetzungen für die Umsetzung der Kommissionsvorschläge geschaffen. Unsere Strategie des Zusammenwirkens aller Akteure war auch im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit in vielen Bereichen erfolgreich. Mit dem Ausbildungskonsens ist es in den letzten beiden Jahren erstmals wieder gelungen, die Ausbildungslücke zu schließen. Die Qualifizierungsoffensive, die ihren Niederschlag auch im Job-AQTIV-Gesetz gefunden hat, trägt den Erfordernissen des lebensbegleitenden Lernens von Beschäftigten und Arbeitslosen Rechnung. Wir haben den Paradigmenwechsel bei der Beschäftigung von Älteren vereinbart und ihn mit neuen Instrumenten wie z.B. der Jobrotation begleitet. Für strukturschwache Regionen insbesondere in den neuen Ländern verknüpfen wir die Verbesserung der Infrastruktur mit Beschäftigung schaffenden Maßnahmen.

Unsere konsensorientierte Politik hat in den ersten drei Jahren seit der Regierungsübernahme durch die rot-grüne Bundesregierung 1998 zu deutlich sichtbaren Erfolgen geführt. Den Trend von immer weniger Erwerbstätigen und ständig steigender Arbeitslosigkeit mit über 4,8 Millionen Arbeitslosen im Frühjahr 1998 unter CDU/CSU und FDP haben wir gebrochen. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg bis 2001 um 1,2 Millionen. Gleichzeitig nahm die Zahl der Arbeitslosen um 430.000 im Jahresdurchschnitt ab. Unser Einsatz für Zielgruppen – von CDU/CSU und FDP jahrelang allein gelassen – zahlte sich besonders aus: Die Arbeitslosigkeit Älterer verminderte sich um 25 %, die von Langzeitarbeitslosen um 16 % und die von Schwerbehinderten um 12 %. Mit dem Jugendsofortprogramm JUMP konnten wir seit 1999 über 450.000 Jugendlichen eine Chance auf Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung geben und die Jugendarbeitslosigkeit um fast 30.000 senken. Der Ausgleich am Ausbildungsmarkt wurde erreicht. Unser Teilzeit- und Befristungsgesetz fördert den Ausbau der sozialversicherten Teilzeitbeschäftigung.

Unerwartete Probleme erfordern neues Handeln

Diese positive Entwicklung hat durch die schwere Krise der Weltwirtschaft im vergangenen Jahr einen Rückschlag hinnehmen müssen. Deren Auswirkungen wurden noch verstärkt durch den terroristischen Anschlag vom 11. September 2001. Die wegen der außenwirtschaftlichen Einflüsse verschlechterten deutschen Arbeitsmarktdaten haben eine Situation geschaffen, die nicht hinnehmbar ist und zusätzliche Anstrengungen erfordert. Das gilt auch für den Ausbildungsmarkt.

Festzuhalten ist allerdings, dass die Arbeitslosigkeit in Westdeutschland deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegt. Deutschland hat vor allem noch mit der Sondersituation zu kämpfen, die durch die Wiedervereinigung entstanden ist. Wir haben bewusst darauf verzichtet, die Lage in den neuen Bundesländern mit „Wahlkampf-ABM“ statistisch zu schönen, wie die alte Regierung dies 1998 gemacht hatte. Uns geht es nicht um Strohfeuer, sondern um die Verwirklichung einer nachhaltigen Strategie.

Zeitgleich zur konjunkturellen Schwäche zeigten sich auch in der Organisation des Arbeitsmarktes Defizite, die mitverantwortlich für die hohe Arbeitslosigkeit sind. Vor allem hat die strukturelle Krise der Bundesanstalt für Arbeit zum Jahresbeginn aufgezeigt, dass sie trotz hohem Engagement ihrer Mitarbeiter in ihrer gegenwärtigen Struktur die Umsetzung unserer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik nicht meistern kann:

  • Unternehmen melden ihre offenen Stellen nicht vollständig an die Arbeitsämter, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie schlechte Erfahrungen mit dem Service der Arbeitsverwaltung und mit von dort vorgeschlagenen, aber ungeeigneten Bewerbern gemacht haben.

  • Arbeitnehmer und Arbeitsuchende fühlen sich von der Bundesanstalt für Arbeit vielfach mehr verwaltet als betreut. Das Personal der Arbeitsämter erstickt in Bürokratie und wird so bei seinen eigentlichen Aufgaben behindert.

  • Die Vermittlungserfolge der Arbeitsämter fanden teilweise nur auf dem Papier statt, wie sich zum Jahresanfang 2002 herausstellte.

Diese Mängel behinderten bislang auch die effiziente Umsetzung der mit dem Job-AQTIV-Gesetz beschlossenen Arbeitsmarktreform.

Wir handeln

Gleich nachdem die gravierenden Fehlsteuerungen in der Arbeitsverwaltung und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sichtbar wurden, zog die Bundesregierung daher die notwendigen Konsequenzen:

  • Sofortmaßnahmen, wie die Reform der Führungsstruktur und die Herstellung des uneingeschränkten Wettbewerbs mit den privaten Arbeitsvermittlern, gaben der Bundesanstalt für Arbeit die Handlungsfähigkeit zurück.

  • Die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter Leitung von Dr. Peter Hartz bekam im Februar die Aufgabe, eine neue Arbeitsmarktordnung zu entwerfen und konkrete Vorschläge zur Umgestaltung und zur künftigen Arbeitsweise der Arbeitsämter vorzulegen.

Gemeinsame Anstrengungen für mehr Jobs

Mit ihren Vorschlägen überwindet die Kommission die teilweise lähmenden Auseinandersetzungen des letzten Jahrzehnts zwischen den Sozialpartnern und den politischen Kräften über die richtige Strategie zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit. Damit besteht in Deutschland endlich die Möglichkeit, eine weitreichende und in sich geschlossene Konzeption umzusetzen, von der alle profitieren können. Die konsequente Realisierung der Maßnahmen hilft Arbeitnehmern, Arbeitslosen und Arbeitgebern. Sie dient damit der Gesellschaft insgesamt:

  • Arbeitnehmer und Arbeitsuchende sollen nicht mehr im Zuständigkeitsdschungel verloren gehen. Mit doppelten Zuständigkeiten und Verschiebebahnhöfen machen wir Schluss. Wir werden durch eine schnelle Vermittlung, eine intensive bedarfsbezogene Betreuung aus einer Hand und durch die erforderlichen Unterstützungsleistungen die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gewährleisten. Durch frühzeitige Intervention wird Arbeitslosigkeit vielfach ganz vermieden.

  • Arbeitgeber können zukünftig erstklassige Leistungen von den JobCentern erwarten. Für sie werden wir die Dienstleistungen der JobCenter kundenfreundlicher gestalten, die stellenorientierte Vermittlung stärken und Möglichkeiten der Personalerprobung schaffen. Damit wird eine passgenaue Stellenbesetzung, die Meldung möglichst vieler offener Stellen und die Erschließung von Beschäftigungspotenzialen möglich.

  • Für die Gesellschaft wird die Abgaben- und Steuerbelastung sinken. Indem wir die Arbeitslosigkeit reduzieren, entlasten wir die öffentlichen Haushalte. Neue Beschäftigung bedeutet erhöhte Einnahmen für Staat und Sozialversicherung.

Wir wollen mit der Umsetzung der Vorschläge eingefahrene Gleise verlassen und das Lagerdenken überwinden. Von dem Gesamtkonzept werden alle profitieren. Wir fordern alle auf, es zu unterstützen, Verantwortung zu übernehmen und mit eigenen Anstrengungen zu seinem Erfolg beizutragen.

Stoiber und seine CDU/CSU verweigerten sich einem breiten Konsens zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und lehnten die Vorschläge der Kommission pauschal ab. Anfänglich positive oder zumindest differenzierte Einschätzungen verantwortlicher Unionspolitiker sind durch Konfrontation und Blockade ersetzt worden. Die Diffamierung der Kommissionsarbeit als „Gequatsche“ durch den Kandidaten Edmund Stoiber ist zynisch. Es ist verantwortungslos von den Unionsparteien, sich einer konstruktiven Debatte und einem Konsens aller gesellschaftlichen Kräfte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu entziehen.

Demgegenüber wird die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung die Chance des neuen Konsenses nutzen. Dabei kann sie auf ihre beschäftigungspolitische Strategie der letzten Jahre aufbauen. Bei der Umsetzung darf der eingeschlagene Konsolidierungskurs nicht verlassen werden. Auf mittlere Sicht wird die Umsetzung des Konzepts zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes und der öffentlichen Haushalte insgesamt führen. Allein 100.000 Arbeitslose weniger entlasten die öffentlichen Kassen um rund 2 Milliarden Euro.

Wir werden die folgenden Maßnahmen ergreifen, um neue Beschäftigung aufzubauen, Arbeitslose schnell in offene Stellen zu bringen und überflüssige Bürokratie zu beseitigen. Damit schaffen wir eine neue Ordnung am Arbeitsmarkt.

Unser Ansatz ist dabei ein dreifacher. Wir wollen

  • neue Arbeitsplätze schaffen.

  • Arbeitslose und offene Stellen zusammenbringen.

  • Erstklassigen Service in effizienten Strukturen.

 

Neue Arbeitsplätze schaffen

Deutschland braucht neue Beschäftigung. Hier setzen folgende Maßnahmen an.

● Mehr Arbeitsplätze durch den Job Floater – gerade in Ostdeutschland

Mit dem Job Floater werden wir die Schubkraft der Förderung wesentlich verstärken und auch private Investitionen ankurbeln. Erstmalig wird die Einstellung von Arbeitslosen direkt und beschäftigungswirksam mit einer Investitionsförderung verknüpft. Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist dann ein mitentscheidendes Merkmal für die Gewährung von günstigen Krediten. Damit schaffen wir keine neuen Subventionstatbestände, sondern mobilisieren zusätzlich privates Kapital: Zur Verbesserung ihrer Investitionsmöglichkeiten erhalten private Unternehmen bei Einstellung eines Arbeitslosen ein Wertpapier bis zu 100.000 Euro, das über die Hausbank eingelöst werden kann. Damit können primär in den neuen Ländern, aber auch in strukturschwachen Gebieten Westdeutschlands regionale Stärken und regionale Wachstumskerne besonders gefördert werden. So verbinden wir neue Beschäftigung mit Investitionen in die Zukunft. Die schnelle Einstellung von Arbeitslosen belebt gleichzeitig die private Nachfrage in den Regionen. So kommt ein allgemeiner Aufschwung für Wachstum und Arbeit in Gang.

● Neue Bundesländer: Mobilisierung der regionalen Ressourcen

Für eine weitere positive wirtschaftliche Entwicklung in Ostdeutschland bedarf es noch zusätzlicher Investitionen und Verbesserungen der Infrastruktur. Deshalb garantiert die Bundesregierung mit dem Solidarpakt II verlässliche Grundlagen, um von 2005 bis 2019 mit insgesamt 156 Milliarden Euro den Nachholbedarf bei der öffentlichen Infrastruktur abzubauen. In Ostdeutschland gibt es bereits jetzt im Feld der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik eine Vielzahl von Akteuren und Programmen. Dabei arbeiten Bund, Länder, Kommunen, Behörden und Verbände zusammen. Dies erfordert ein hohes Maß an gegenseitiger Abstimmung. Von allen Arbeitsmarktakteuren getragene Kompetenzzentren für Beschäftigungsentwicklung sollen sich auf die Koordination der regionalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik konzentrieren. Damit ist es möglich, die regionalen Wachstumskerne passgenau mit den erforderlichen Arbeitskräften zu versorgen oder ein entsprechendes Arbeitskräftepotenzial zu entwickeln. Wir wollen Beschäftigung gerade in strukturschwachen Regionen zielgenauer fördern. Als organisatorische Plattform für Koordinationsaufgaben stellen die Kompetenzzentren insbesondere ein Angebot für die regionale Wirtschaftspolitik dar.

●  Personal-Service-Agenturen: Zeitarbeit als Einstieg in neue Beschäftigung

Zeitarbeit bietet ein großes Potenzial als Einstiegschance für Arbeitslose in neue Beschäftigung und als zusätzliche Möglichkeit zur betriebsnahen Qualifizierung. Der Zeitarbeitsmarkt ist aber noch entwicklungsfähig und wird bisher zu wenig genutzt. Wir werden deshalb flächendeckend bei jedem JobCenter Personal-Service-Agenturen einrichten, die Arbeitslose tariflich abgesichert in Zeitarbeit beschäftigen und mit dem Ziel der Einmündung in dauerhafte Beschäftigung verleihen können. Davon werden vor allem mittelständische Unternehmen profitieren. Mit der Orientierung auf Tarifverträge geben wir der Zeitarbeitsbranche ein Leitbild vor und verbessern so die Arbeitsbedingungen und das Image der Arbeitnehmerüberlassung. Wir erwarten von den Tarifparteien, dass sie entsprechende Tarifverträge abschließen. Mit solchen tariflichen Vereinbarungen kann auch von den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes abgewichen werden.

● Ich-AG: Von der Arbeitslosigkeit zur Selbständigkeit

In ganz Deutschland wächst die Nachfrage nach Dienstleistungen. Hier liegen große Potenziale auch für einfache Tätigkeiten. Das hat die erfolgreiche Förderung von
Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit gezeigt. Diesen Weg gehen wir weiter. Mit einer einfachen Form der Selbständigkeit wollen wir vor allem Arbeitslosen helfen, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Deshalb werden wir die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bis zu einer Einkommensgrenze von 25.000 Euro attraktiv gestalten: Die Einnahmen werden pauschal mit 10 Prozent besteuert. Gleichzeitig wird die „Ich-AG“ in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen. Zur Entlastung insbesondere von den Beitragskosten wird dem bisher Arbeitslosen einmalig ein über drei Jahre hinweg abnehmender Zuschuss aus der Arbeitslosenversicherung gewährt.

● Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen durch Minijobs

Wir werden die Beschäftigungspotenziale bei den personenbezogenen Dienstleistungen stärker erschließen. Das Netz familien- und haushaltsbezogener Dienstleister muss erweitert werden. Deshalb werden wir die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen durch Privathaushalte steuerlich fördern und damit auch die Attraktivität von Dienstleistungsagenturen steigern. Wir wollen vermeiden, dass nur Haushalte mit höheren Einkommen guten Gewissens Familie und Beruf vereinbaren und andere die notwendigen haushaltsnahen Dienstleistungen nur über Schwarzarbeit finanzieren können. Der Trend in illegale Beschäftigung muss gebrochen und umgekehrt werden. Deshalb weiten wir die geringfügigen Beschäftigungen in privaten Haushalten von 325 Euro auf 500 Euro aus. Darüber hinaus wird das Meldeverfahren auf ein Minimum begrenzt. Es wird dann nicht komplizierter sein als die Einrichtung eines Bankkontos.

Arbeitslose und offene Stellen zusammenbringen

Neben Maßnahmen, die neue Beschäftigung schaffen, ist es erforderlich, Arbeitssuchende und offene Stellen schnell zusammenzubringen. Auch hier setzen wir an.

● Vom Arbeitsamt zum JobCenter

Die neuen JobCenter sollen die „erste Adresse“ auf dem Arbeitsmarkt werden. Wir wollen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die bestmöglichen Dienstleistungen erhalten. Die Bundesanstalt für Arbeit wird so umgebaut, dass die Suche nach offenen Stellen und die Unternehmenskontakte verstärkt werden. Das hilft gerade kleinen und mittleren Unternehmen bei der Stellenbesetzung und Personalplanung. Insbesondere wollen wir durch Beratung vor Ort und in den Betrieben dafür sorgen, dass die Bereit-schaft der Wirtschaft wächst, offene Stellen zu melden. Arbeitsuchende Arbeitnehmer werden – gestuft nach Beratungs- und Betreuungsbedarf – individuell bei der Integration in den Arbeitsmarkt begleitet und nicht mehr nur schematisch verwaltet. Das schließt Maßnahmen zur Herstellung und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ein. Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden wir allen Erwerbsfähigen im JobCenter die notwendigen Dienstleistungen für den Arbeitsmarkt aus einer Hand anbieten. Damit haben insbesondere Langzeitarbeitslose nur noch eine Anlaufstelle. Wir beseitigen „Verschiebebahnhöfe“ und doppelte Zuständigkeiten. Die Sozialämter können sich in Zukunft voll auf die Betreuung der nicht Erwerbsfähigen konzentrieren. Das Job-AQTIV-Gesetz ist konsequent anzuwenden. Der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit wird die organisatorische Modernisierung und Verschlankung unter Einbeziehung modernster Technik und mit dem Einsatz von Zielsteuerung und Controlling durchführen und beschleunigen.

● Konzentration auf schnelle und effektive Arbeitsvermittlung

Mit effektiverer Arbeitsvermittlung können die über 1 Million offenen Stellen besetzt werden. Zusammen mit der Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit durch schnellere Vermittlung wird damit die Zahl der Arbeitslosen erheblich vermindert. Für eine bessere und schnellere Vermittlung müssen alle an einem Strang ziehen. Nur die frühzeitige Mitarbeit aller hilft uns, optimale Vermittlungsergebnisse zu erzielen. Die Vermittlung muss bereits mit der Kündigung einsetzen. Damit kann Arbeitslosigkeit vielfach vermieden werden. Wird die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit von heute 34 Wochen um einen Monat reduziert, dann sinkt die Zahl der Arbeitslosen um 460.000. Voraussetzung für frühzeitige Vermittlung ist eine Meldepflicht für Arbeitnehmer gegenüber dem JobCenter. Damit sie erfüllt wird, kommt es bei unterlassener oder verspäteter Meldung zu pauschalen Abzügen beim Arbeitslosengeld. Die Arbeitgeber unterstützen die Arbeitsplatzsuche durch Freistellung während der Kündigungsfrist. Dazu werden wir den arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch wirkungsvoll ausgestalten.

● Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Spezifische Leistungsanreize für Arbeitsvermittler werden dafür sorgen, dass Arbeitslose mit Kindern besonders intensiv betreut und vermittelt werden. Gleichzeitig ermutigen wir die Betriebe, sich bei der Schaffung und Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen zu engagieren. Zwischen allen Arbeitsmarktakteuren – z.B. auch zwischen Arbeitsämtern und Kommunen – müssen konkrete Absprachen getroffen werden, was gemeinsam zur besseren Betreuung der Kinder von Arbeitnehmern getan werden kann. Die Entwicklungschancen unserer Kinder dürfen nicht durch die Arbeitslosigkeit ihrer Eltern geschmälert werden. Und jedes Elternteil muss die Möglichkeit haben, Familien- und Berufsleben miteinander zu verbinden, auch wenn es die Kinder alleine erzieht.

● Neue Zumutbarkeit und verstärkte Eigenbemühungen der Arbeitslosen

Eigenverantwortung und gesellschaftlicher Zusammenhalt bedingen einander. Wesentlich intensivere Vermittlungs- und Betreuungsleistungen durch die Arbeitsämter ermöglichen auch gesteigerte Anforderungen an die Eigenbemühungen von Arbeitslosen. Daher verlangen wir von Arbeitnehmern unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation eine größere Bereitschaft zu geografischer Mobilität. Auch dabei wird die Balance zwischen Fördern und Fordern gewahrt bleiben: Die Mobilität wird finanziell unterstützt. Wir kehren die Beweislast um: Wer einen zumutbaren Arbeitsplatz nicht annimmt, muss dafür einen angemessenen Grund nachweisen. Anderenfalls werden die Geldleistungen für einen bestimmten je nach Schwere festzulegenden Zeitraum ausgesetzt. Die bisherigen starren Sperrzeiten sollen in diesem Zusammenhang durch schnellere, effektivere und vor allem stärker gestufte Sanktionsmöglichkeiten ersetzt werden.

● Stärkere Verantwortung der Arbeitgeber

Leistung und Gegenleistung, Fördern und Fordern gilt auch im Verhältnis zu Arbeitgebern, nicht nur zu Arbeitslosen. Ausbildungsstellen und Arbeitsplätze sind der Beitrag, den die Gesellschaft von den Arbeitgebern erwartet. Das gilt nicht nur für die Schaffung neuer Stellen, sondern auch für die Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale. Verantwortungsvolle Arbeitgeber, die Arbeitslose einstellen, können schon heute eine finanzielle Förderung durch das Arbeitsamt erhalten. Die Unternehmen, die eine positive Beschäftigungsbilanz vorweisen und auch in schwierigen Zeiten ihre Probleme nicht durch Personalabbau zu Lasten der Arbeitslosenversicherung lösen, wollen wir ebenfalls unterstützen. Dazu werden wir ein geeignetes Bonussystem entwickeln.
Ein kundenfreundliches JobCenter ist der kompetente Ansprechpartner für passgenaue Arbeitsvermittlung. Daher sollen die Arbeitgeber ihre offenen Stellen frühzeitig melden. Mittels einer JobCard (Signaturkarte) müssen die Daten der Arbeitnehmer abrufbar gemacht werden, die die JobCenter im Falle der Arbeitslosigkeit brauchen. Das spart Zeit und Kosten. Über geplante Entlassungen sollen sie die JobCenter schnell unterrichten, um gemeinsames Handeln abzusprechen. Während der Kündigungsfrist haben Betriebe die Beschäftigten zur Stellensuche freizustellen und dabei zu unterstützen. Dazu zählt auch Qualifizierung im Hinblick auf eine neue Beschäftigung, möglichst im Betrieb selbst.
Die Unternehmen sollen Ausbildungsinteressierten und Arbeitslosen betriebliche Praktika ermöglichen, um marktgängige Qualifikationen zu vermitteln. Ausbildungsfähige Unternehmen sollen, wo notwendig im Verbund mit anderen, in ausreichendem Umfang betriebliche Ausbildungsplätze bereitstellen, um so den Ausbildungskonsens weiter zu erfüllen. Die JobCenter werden dazu durch kompetente Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung beitragen.
Zur neuen Ordnung am Arbeitsmarkt gehört, dass Arbeitgeber nur legale Beschäftigung anbieten dürfen und Schwarzarbeit meiden. Das werden wir mit dem neuen Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit effektiver als bisher sicherstellen.

● Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit

Am Arbeitsmarkt ist dieses Jahrzehnt ein Jahrzehnt der Frauen. Wir wollen, dass sie ihr hohes Qualifikationspotenzial ausschöpfen können. Ein innovativer Arbeitsmarkt kann auf die Fähigkeiten und Qualifikationen der Arbeitnehmerinnen nicht verzichten. Unser Ziel ist die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an allen Formen und Bereichen der Erwerbsarbeit, besonders auch in Führungspositionen. Wir knüpfen damit nahtlos an die bisher erzielten Verbesserungen bei der Familienförderung, der Elternzeit, an den Rechtsanspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz und an das Job-AQTIV-Gesetz mit der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an der aktiven Arbeitsförderung an. Die Arbeitsmarktpolitik muss auch den unterschiedlichen Lebensentwürfen von Frauen und Männern Rechnung tragen. Sie wird den Berufseinstieg von Frauen aktiv unterstützen und zum Erhalt ihrer Qualifikationen in einer Berufspause beitragen. Ihren spezifischen Beratungs- und Vermittlungsbedürfnissen werden wir durch erweiterte Serviceangebote der JobCenter Rechnung tragen. Jede arbeitsmarktpolitische Maßnahme muss auf ihre Auswirkungen auf die Geschlechter hin überprüft werden.

● Chancen für die Jugend

Wir wollen jedem Jugendlichen ein Angebot für eine Ausbildung oder eine Beschäftigung machen. Ohne eine Ausbildung steigt das Arbeitsplatzrisiko. Besorgnis erregend ist aber, dass viele der ausbildungsfähigen Betriebe nicht ausbilden. Damit gefährden sie durch kurzfristiges Denken auch ihre eigene wirtschaftliche Zukunft. Um die berufliche Bildung sicherzustellen, müssen alle – Arbeitgeber und Gewerkschaften, Bund und Länder – an einem Strang ziehen. Vor allem muss die Wirtschaft ausreichend betriebliche Ausbildungsplätze anbieten. Dazu hat sie sich im Ausbildungskonsens verpflichtet. Unser JUMP-Programm unterstützt sie dabei. Mit dem neuen „JUMP Plus“ und der Möglichkeit von Zeitarbeit in den neuen Personal-Service-Agenturen bauen wir Jugendlichen nach Abschluss der Ausbildung eine Brücke in Beschäftigung. Dabei lassen wir auch junge Menschen mit geringer Qualifikation oder ohne Ausbildung nicht im Regen stehen. Wir ergänzen unsere Angebote: Wo betriebliche Ausbildung nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht, kann ein Ausbildungszeitwertpapier für Jugendliche den Abschluss einer Berufsausbildung fördern.

● Bridge-System: Brücke in Beschäftigung für ältere Arbeitnehmer

So wie wir den Jugendlichen Erfahrungen ermöglichen müssen, braucht unsere Gesellschaft auch die Erfahrungen der Älteren, wenn sie vorhandenes Wissen umfassend nutzen will. Wir werden den im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit beschlossenen Paradigmenwechsel bei der Beschäftigung Älterer vorantreiben. Dazu müssen auch Anreize zur Einstellung von älteren Arbeitnehmern geschaffen werden: ein Bridge-System in Beschäftigung. Daher werden wir älteren Arbeitslosen, die eine geringer als zuvor bezahlte Beschäftigung aufnehmen, durch eine neuartige Lohnversicherung die Lohndifferenz teilweise ersetzen. Wir entlasten die Unternehmen für einen befristeten Zeitraum von den Arbeitgeberbeiträgen zur Arbeitsförderung, wenn sie ältere Arbeitslose einstellen. Und die Altersgrenze für die erleichterte Befristung eines Arbeitsverhältnisses wird abgesenkt. Zusätzlich ermöglichen wir es für eine Übergangszeit, dass ältere Arbeitslose ab 55 infolge ihrer derzeit noch eingeschränkten Vermittlungschancen bis zum vorgezogenen Rentenbeginn mit 60 Jahren anstelle des Arbeitslosengeldes eine kostenneutral gerechnete monatliche Zahlung erhalten können.

Erstklassiger Service in effizienten Strukturen

Die Krise der Bundesanstalt für Arbeit hat deutlich gemacht, dass eine neue Ordnung am Arbeitsmarkt auch beinhaltet, die Bundesanstalt effizienter auf die Erfüllung ihrer Kernaufgaben auszurichten. Hier setzen die folgenden Maßnahmen an.

● Abbau von Bürokratie: Besserer Service durch mehr Raum für Kreativität

Wir wollen einen Neuanfang mit einer modernisierten Bundesanstalt für Arbeit. Wo Arbeitslosigkeit nur verwaltet wird, ist dies nämlich nicht nur ineffektiv, sondern schreckt Arbeitgeber ab und gibt Arbeitnehmern und Arbeitslosen das Gefühl, bloßes Objekt von undurchschaubarem staatlichen Handeln zu sein. Dazu tragen bürokratische Prozeduren, mangelnde Erreichbarkeit von kompetenten Ansprechpartnern und lange Wartezeiten auf Amtsfluren bei. Wir werden die Reform der Bundesanstalt für Arbeit gemeinsam mit ihren vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angehen. Denn Entbürokratisierung, Konzentration auf die Kernaufgaben und erweiterte Handlungsspielräume schaffen gerade auch für die Beschäftigten der JobCenter den geeigneten Rahmen, in dem sie ihr Engagement und ihr Leistungsvermögen besser entfalten können. Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung und Integrationsmaßnahmen stellen die Kernaufgaben der Arbeitsmarktpolitik dar. Deshalb werden wir die JobCenter in ihren Kernkompetenzen Vermittlung und Beratung stärken. Die Berechnung von Leistungen wird vereinfacht. Eine JobCard (Signaturkarte) mit den schon während der Beschäftigung erhobenen erforderlichen Daten wird die Bearbeitungsdauer verkürzen. Die freiwerdenden Personalkapazitäten kommen der Vermittlung und Beratung zugute. Der Kunde Arbeitnehmer kann dann bedarfsgerecht und partnerschaftlich betreut, der Kunde Arbeitgeber intensiver kontaktiert und beraten werden. Ein verbessertes Image der neuen JobCenter stärkt auch ihre Wirksamkeit auf dem Arbeitsmarkt. Zufriedene Arbeitgeber melden mehr Jobs und kooperieren gerne. Und zufriedene Beschäftigte in den JobCentern können zeigen, was in ihnen steckt.

● Hilfe aus einer Hand – Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

Immer noch ist ein Drittel aller Arbeitslosen länger als ein Jahr ohne Beschäftigung. Deshalb ist die wirksame Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit für uns vorrangig. Zukünftig wollen wir bereits den Eintritt von Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden. Dazu werden die oben genannten Maßnahmen beitragen, vor allem die frühzeitige Arbeitsvermittlung. Zum Abbau bestehender Langzeitarbeitslosigkeit wollen wir das Leistungsangebot für die Erwerbsfähigen vereinheitlichen und auch den Sozialhilfeempfängern den Zugang zur aktiven Arbeitsmarktpolitik eröffnen. Alle Erwerbsfähigen sollen die gleichen Chancen erhalten. Wir werden daher die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige durch eine gemeinsame steuerfinanzierte Leistung ersetzen, die bei Bedürftigkeit von den neuen JobCentern erbracht wird. Eine Absenkung dieser zukünftigen Leistung auf das Sozialhilfeniveau wird es nicht geben. Die Maßstäbe für eine erforderliche Umverteilung der Finanzströme werden in der Kommission zur Gemeindefinanzreform erarbeitet. Dies wird nicht zulasten der Kommunen gehen.

Umsetzungsschritte

Bei der Umsetzung der Kommissionsvorschläge wird keine Zeit verloren.

Wir

  • begrüßen, dass das Bundeskabinett bereits am 21. August 2002 Eckpunkte zur Umsetzung beschließen wird.

  • begrüßen, dass der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit am 22. August 2002 mit der Umsetzung derjenigen Vorschläge beginnt, die in seine unmittelbare Zuständigkeit fallen.

  • begrüßen, dass die Regierungsfraktionen bereits zur Sitzung des Bundestages am 12. September 2002 einen gemeinsamen Antrag zur Umsetzung des Beschäftigungskonzepts einbringen werden.

  • fordern Bundestag und Bundesrat auf, noch in diesem Jahr ein Umsetzungsgesetz zu beschließen, so dass wichtige Neuregelungen bereits zum 1. Januar 2003 in Kraft treten können

  • erwarten, dass unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten der Kommission zur Gemeindefinanzreform noch im Jahr 2003 das Gesetz zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe verabschiedet wird.

Der beste Weg für mehr Beschäftigung

Die SPD unterstützt die Vorschläge der Hartz-Kommission einmütig als mutiges und innovatives Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Wir erwarten von der Union, dass sie ihre Verweigerungshaltung aufgibt und sich den Vorschlägen der Hartz-Kommission anschließt. Die Vorschläge der Union sind untauglich und nicht konsensfähig: Leistungskürzungen für Arbeitslose, schuldenfinanzierte Strohfeuerprogramme und der Abbau von Arbeitnehmerrechten sind kein Beitrag zu zukunftsfähigen Lösungen. Sie führen vielmehr zurück in eine Politik, die die Probleme des Arbeitsmarktes verursacht hat.

Das einstimmige Kommissionsergebnis zeigt: Ein beschäftigungswirksames Gesamtkonzept liegt vor, das von allen großen gesellschaftlichen Kräften unterstützt wird. Es wird neue Dynamik in den Arbeitsmarkt bringen. Damit werden neue Arbeitsplätze geschaffen, Arbeitslose und offene Stellen zusammengebracht und erstklassiger Service in effizienten Strukturen erbracht. Es gilt nun, dieses gemeinsam mit allen Arbeitsmarktteilnehmern zum Erfolg zu führen.