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Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 18.08.2002 zum
Bericht der
»Hartz-Kommission«
Unser Weg zu mehr
Beschäftigung
Die unabhängige Kommission
„Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-Kommission)
hat ihren Bericht am 16. August 2002 an Bundeskanzler Schröder
übergeben. Der einstimmig beschlossene Bericht gibt
zukunftweisende Antworten, wie der Arbeitsmarkt im Zeitalter der
Globalisierung neu gestaltet werden kann. Die Kommissionsvorschläge
sind daran orientiert, neue Beschäftigung zu schaffen und die
über 1 Million offenen Stellen und die Arbeitslosen
zusammenzubringen. Dabei werden die wirtschaftlichen Bedürfnisse
nach Flexibilität ebenso berücksichtigt wie der Anspruch des
Einzelnen auf Sicherheit und Solidarität.
Wir haben gute
Voraussetzungen geschaffen
Mit unserer Politik haben wir
seit 1998 gute Voraussetzungen für die Umsetzung der
Kommissionsvorschläge geschaffen. Unsere Strategie des
Zusammenwirkens aller Akteure war auch im Bündnis für Arbeit,
Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit in vielen Bereichen
erfolgreich. Mit dem Ausbildungskonsens ist es in den letzten
beiden Jahren erstmals wieder gelungen, die Ausbildungslücke zu
schließen. Die Qualifizierungsoffensive, die ihren Niederschlag
auch im Job-AQTIV-Gesetz gefunden hat, trägt den Erfordernissen
des lebensbegleitenden Lernens von Beschäftigten und
Arbeitslosen Rechnung. Wir haben den Paradigmenwechsel bei der
Beschäftigung von Älteren vereinbart und ihn mit neuen
Instrumenten wie z.B. der Jobrotation begleitet. Für
strukturschwache Regionen insbesondere in den neuen Ländern
verknüpfen wir die Verbesserung der Infrastruktur mit Beschäftigung
schaffenden Maßnahmen.
Unsere konsensorientierte
Politik hat in den ersten drei Jahren seit der Regierungsübernahme
durch die rot-grüne Bundesregierung 1998 zu deutlich sichtbaren
Erfolgen geführt. Den Trend von immer weniger Erwerbstätigen
und ständig steigender Arbeitslosigkeit mit über 4,8 Millionen
Arbeitslosen im Frühjahr 1998 unter CDU/CSU und FDP haben wir
gebrochen. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg bis 2001 um 1,2
Millionen. Gleichzeitig nahm die Zahl der Arbeitslosen um
430.000 im Jahresdurchschnitt ab. Unser Einsatz für Zielgruppen
– von CDU/CSU und FDP jahrelang allein gelassen – zahlte
sich besonders aus: Die Arbeitslosigkeit Älterer verminderte
sich um 25 %, die von Langzeitarbeitslosen um 16 % und die von
Schwerbehinderten um 12 %. Mit dem Jugendsofortprogramm JUMP
konnten wir seit 1999 über 450.000 Jugendlichen eine Chance auf
Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung geben und die
Jugendarbeitslosigkeit um fast 30.000 senken. Der Ausgleich am
Ausbildungsmarkt wurde erreicht. Unser Teilzeit- und
Befristungsgesetz fördert den Ausbau der sozialversicherten
Teilzeitbeschäftigung.
Unerwartete Probleme
erfordern neues Handeln
Diese positive Entwicklung hat
durch die schwere Krise der Weltwirtschaft im vergangenen Jahr
einen Rückschlag hinnehmen müssen. Deren Auswirkungen wurden
noch verstärkt durch den terroristischen Anschlag vom 11.
September 2001. Die wegen der außenwirtschaftlichen Einflüsse
verschlechterten deutschen Arbeitsmarktdaten haben eine
Situation geschaffen, die nicht hinnehmbar ist und zusätzliche
Anstrengungen erfordert. Das gilt auch für den
Ausbildungsmarkt.
Festzuhalten ist allerdings,
dass die Arbeitslosigkeit in Westdeutschland deutlich unter dem
EU-Durchschnitt liegt. Deutschland hat vor allem noch mit der
Sondersituation zu kämpfen, die durch die Wiedervereinigung
entstanden ist. Wir haben bewusst darauf verzichtet, die Lage in
den neuen Bundesländern mit „Wahlkampf-ABM“ statistisch zu
schönen, wie die alte Regierung dies 1998 gemacht hatte. Uns
geht es nicht um Strohfeuer, sondern um die Verwirklichung einer
nachhaltigen Strategie.
Zeitgleich zur konjunkturellen
Schwäche zeigten sich auch in der Organisation des
Arbeitsmarktes Defizite, die mitverantwortlich für die hohe
Arbeitslosigkeit sind. Vor allem hat die strukturelle Krise der
Bundesanstalt für Arbeit zum Jahresbeginn aufgezeigt, dass sie
trotz hohem Engagement ihrer Mitarbeiter in ihrer gegenwärtigen
Struktur die Umsetzung unserer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik
nicht meistern kann:
-
Unternehmen melden ihre
offenen Stellen nicht vollständig an die Arbeitsämter,
nicht zuletzt auch deshalb, weil sie schlechte Erfahrungen
mit dem Service der Arbeitsverwaltung und mit von dort
vorgeschlagenen, aber ungeeigneten Bewerbern gemacht haben.
-
Arbeitnehmer und
Arbeitsuchende fühlen sich von der Bundesanstalt für
Arbeit vielfach mehr verwaltet als betreut. Das Personal der
Arbeitsämter erstickt in Bürokratie und wird so bei seinen
eigentlichen Aufgaben behindert.
-
Die Vermittlungserfolge
der Arbeitsämter fanden teilweise nur auf dem Papier statt,
wie sich zum Jahresanfang 2002 herausstellte.
Diese Mängel behinderten
bislang auch die effiziente Umsetzung der mit dem
Job-AQTIV-Gesetz beschlossenen Arbeitsmarktreform.
Wir handeln
Gleich nachdem die
gravierenden Fehlsteuerungen in der Arbeitsverwaltung und deren
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sichtbar wurden, zog die
Bundesregierung daher die notwendigen Konsequenzen:
-
Sofortmaßnahmen, wie die
Reform der Führungsstruktur und die Herstellung des
uneingeschränkten Wettbewerbs mit den privaten
Arbeitsvermittlern, gaben der Bundesanstalt für Arbeit die
Handlungsfähigkeit zurück.
-
Die Kommission „Moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter Leitung von Dr.
Peter Hartz bekam im Februar die Aufgabe, eine neue
Arbeitsmarktordnung zu entwerfen und konkrete Vorschläge
zur Umgestaltung und zur künftigen Arbeitsweise der Arbeitsämter
vorzulegen.
Gemeinsame
Anstrengungen für mehr Jobs
Mit ihren Vorschlägen überwindet
die Kommission die teilweise lähmenden Auseinandersetzungen des
letzten Jahrzehnts zwischen den Sozialpartnern und den
politischen Kräften über die richtige Strategie zur Bewältigung
der Arbeitslosigkeit. Damit besteht in Deutschland endlich die Möglichkeit,
eine weitreichende und in sich geschlossene Konzeption
umzusetzen, von der alle profitieren können. Die konsequente
Realisierung der Maßnahmen hilft Arbeitnehmern, Arbeitslosen
und Arbeitgebern. Sie dient damit der Gesellschaft insgesamt:
-
Arbeitnehmer und
Arbeitsuchende sollen nicht mehr im Zuständigkeitsdschungel
verloren gehen. Mit doppelten Zuständigkeiten und
Verschiebebahnhöfen machen wir Schluss. Wir werden durch
eine schnelle Vermittlung, eine intensive bedarfsbezogene
Betreuung aus einer Hand und durch die erforderlichen
Unterstützungsleistungen die nachhaltige Integration in den
Arbeitsmarkt gewährleisten. Durch frühzeitige Intervention
wird Arbeitslosigkeit vielfach ganz vermieden.
-
Arbeitgeber können zukünftig
erstklassige Leistungen von den JobCentern erwarten. Für
sie werden wir die Dienstleistungen der JobCenter
kundenfreundlicher gestalten, die stellenorientierte
Vermittlung stärken und Möglichkeiten der
Personalerprobung schaffen. Damit wird eine passgenaue
Stellenbesetzung, die Meldung möglichst vieler offener
Stellen und die Erschließung von Beschäftigungspotenzialen
möglich.
-
Für die Gesellschaft wird
die Abgaben- und Steuerbelastung sinken. Indem wir die
Arbeitslosigkeit reduzieren, entlasten wir die öffentlichen
Haushalte. Neue Beschäftigung bedeutet erhöhte Einnahmen für
Staat und Sozialversicherung.
Wir wollen mit der Umsetzung
der Vorschläge eingefahrene Gleise verlassen und das
Lagerdenken überwinden. Von dem Gesamtkonzept werden alle
profitieren. Wir fordern alle auf, es zu unterstützen,
Verantwortung zu übernehmen und mit eigenen Anstrengungen zu
seinem Erfolg beizutragen.
Stoiber und seine CDU/CSU
verweigerten sich einem breiten Konsens zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit und lehnten die Vorschläge der Kommission
pauschal ab. Anfänglich positive oder zumindest differenzierte
Einschätzungen verantwortlicher Unionspolitiker sind durch
Konfrontation und Blockade ersetzt worden. Die Diffamierung der
Kommissionsarbeit als „Gequatsche“ durch den Kandidaten
Edmund Stoiber ist zynisch. Es ist verantwortungslos von den
Unionsparteien, sich einer konstruktiven Debatte und einem
Konsens aller gesellschaftlichen Kräfte zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit zu entziehen.
Demgegenüber wird die
sozialdemokratisch geführte Bundesregierung die Chance des
neuen Konsenses nutzen. Dabei kann sie auf ihre beschäftigungspolitische
Strategie der letzten Jahre aufbauen. Bei der Umsetzung darf der
eingeschlagene Konsolidierungskurs nicht verlassen werden. Auf
mittlere Sicht wird die Umsetzung des Konzepts zu einer
Entlastung des Bundeshaushaltes und der öffentlichen Haushalte
insgesamt führen. Allein 100.000 Arbeitslose weniger entlasten
die öffentlichen Kassen um rund 2 Milliarden Euro.
Wir werden die folgenden Maßnahmen
ergreifen, um neue Beschäftigung aufzubauen, Arbeitslose
schnell in offene Stellen zu bringen und überflüssige Bürokratie
zu beseitigen. Damit schaffen wir eine neue Ordnung am
Arbeitsmarkt.
Unser Ansatz ist dabei ein
dreifacher. Wir wollen
-
neue Arbeitsplätze
schaffen.
-
Arbeitslose und offene
Stellen zusammenbringen.
-
Erstklassigen Service in
effizienten Strukturen.
Neue Arbeitsplätze
schaffen
Deutschland braucht neue Beschäftigung.
Hier setzen folgende Maßnahmen an.
● Mehr
Arbeitsplätze durch den Job Floater – gerade in
Ostdeutschland
Mit dem Job Floater werden wir
die Schubkraft der Förderung wesentlich verstärken und auch
private Investitionen ankurbeln. Erstmalig wird die Einstellung
von Arbeitslosen direkt und beschäftigungswirksam mit einer
Investitionsförderung verknüpft. Die Schaffung von Arbeitsplätzen
ist dann ein mitentscheidendes Merkmal für die Gewährung von günstigen
Krediten. Damit schaffen wir keine neuen Subventionstatbestände,
sondern mobilisieren zusätzlich privates Kapital: Zur
Verbesserung ihrer Investitionsmöglichkeiten erhalten private
Unternehmen bei Einstellung eines Arbeitslosen ein Wertpapier
bis zu 100.000 Euro, das über die Hausbank eingelöst werden
kann. Damit können primär in den neuen Ländern, aber auch in
strukturschwachen Gebieten Westdeutschlands regionale Stärken
und regionale Wachstumskerne besonders gefördert werden. So
verbinden wir neue Beschäftigung mit Investitionen in die
Zukunft. Die schnelle Einstellung von Arbeitslosen belebt
gleichzeitig die private Nachfrage in den Regionen. So kommt ein
allgemeiner Aufschwung für Wachstum und Arbeit in Gang.
● Neue
Bundesländer: Mobilisierung der regionalen Ressourcen
Für eine weitere positive
wirtschaftliche Entwicklung in Ostdeutschland bedarf es noch zusätzlicher
Investitionen und Verbesserungen der Infrastruktur. Deshalb
garantiert die Bundesregierung mit dem Solidarpakt II verlässliche
Grundlagen, um von 2005 bis 2019 mit insgesamt 156 Milliarden
Euro den Nachholbedarf bei der öffentlichen Infrastruktur
abzubauen. In Ostdeutschland gibt es bereits jetzt im Feld der
Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik eine
Vielzahl von Akteuren und Programmen. Dabei arbeiten Bund, Länder,
Kommunen, Behörden und Verbände zusammen. Dies erfordert ein
hohes Maß an gegenseitiger Abstimmung. Von allen
Arbeitsmarktakteuren getragene Kompetenzzentren für Beschäftigungsentwicklung
sollen sich auf die Koordination der regionalen Wirtschafts- und
Arbeitsmarktpolitik konzentrieren. Damit ist es möglich, die
regionalen Wachstumskerne passgenau mit den erforderlichen
Arbeitskräften zu versorgen oder ein entsprechendes Arbeitskräftepotenzial
zu entwickeln. Wir wollen Beschäftigung gerade in
strukturschwachen Regionen zielgenauer fördern. Als
organisatorische Plattform für Koordinationsaufgaben stellen
die Kompetenzzentren insbesondere ein Angebot für die regionale
Wirtschaftspolitik dar.
● Personal-Service-Agenturen:
Zeitarbeit als Einstieg in neue Beschäftigung
Zeitarbeit bietet ein großes
Potenzial als Einstiegschance für Arbeitslose in neue Beschäftigung
und als zusätzliche Möglichkeit zur betriebsnahen
Qualifizierung. Der Zeitarbeitsmarkt ist aber noch entwicklungsfähig
und wird bisher zu wenig genutzt. Wir werden deshalb flächendeckend
bei jedem JobCenter Personal-Service-Agenturen einrichten, die
Arbeitslose tariflich abgesichert in Zeitarbeit beschäftigen
und mit dem Ziel der Einmündung in dauerhafte Beschäftigung
verleihen können. Davon werden vor allem mittelständische
Unternehmen profitieren. Mit der Orientierung auf Tarifverträge
geben wir der Zeitarbeitsbranche ein Leitbild vor und verbessern
so die Arbeitsbedingungen und das Image der Arbeitnehmerüberlassung.
Wir erwarten von den Tarifparteien, dass sie entsprechende
Tarifverträge abschließen. Mit solchen tariflichen
Vereinbarungen kann auch von den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
abgewichen werden.
● Ich-AG:
Von der Arbeitslosigkeit zur Selbständigkeit
In ganz Deutschland wächst
die Nachfrage nach Dienstleistungen. Hier liegen große
Potenziale auch für einfache Tätigkeiten. Das hat die
erfolgreiche Förderung von
Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit gezeigt. Diesen Weg
gehen wir weiter. Mit einer einfachen Form der Selbständigkeit
wollen wir vor allem Arbeitslosen helfen, wieder in den
Arbeitsmarkt einzusteigen. Deshalb werden wir die Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit bis zu einer Einkommensgrenze von
25.000 Euro attraktiv gestalten: Die Einnahmen werden pauschal
mit 10 Prozent besteuert. Gleichzeitig wird die „Ich-AG“ in
den Schutz der Sozialversicherung einbezogen. Zur Entlastung
insbesondere von den Beitragskosten wird dem bisher Arbeitslosen
einmalig ein über drei Jahre hinweg abnehmender Zuschuss aus
der Arbeitslosenversicherung gewährt.
● Förderung
haushaltsnaher Dienstleistungen durch Minijobs
Wir werden die Beschäftigungspotenziale
bei den personenbezogenen Dienstleistungen stärker erschließen.
Das Netz familien- und haushaltsbezogener Dienstleister muss
erweitert werden. Deshalb werden wir die Inanspruchnahme von
haushaltsnahen Dienstleistungen durch Privathaushalte steuerlich
fördern und damit auch die Attraktivität von
Dienstleistungsagenturen steigern. Wir wollen vermeiden, dass
nur Haushalte mit höheren Einkommen guten Gewissens Familie und
Beruf vereinbaren und andere die notwendigen haushaltsnahen
Dienstleistungen nur über Schwarzarbeit finanzieren können.
Der Trend in illegale Beschäftigung muss gebrochen und
umgekehrt werden. Deshalb weiten wir die geringfügigen Beschäftigungen
in privaten Haushalten von 325 Euro auf 500 Euro aus. Darüber
hinaus wird das Meldeverfahren auf ein Minimum begrenzt. Es wird
dann nicht komplizierter sein als die Einrichtung eines
Bankkontos.
Arbeitslose und offene
Stellen zusammenbringen
Neben Maßnahmen, die neue
Beschäftigung schaffen, ist es erforderlich, Arbeitssuchende
und offene Stellen schnell zusammenzubringen. Auch hier setzen
wir an.
● Vom
Arbeitsamt zum JobCenter
Die neuen JobCenter sollen die
„erste Adresse“ auf dem Arbeitsmarkt werden. Wir wollen,
dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die bestmöglichen
Dienstleistungen erhalten. Die Bundesanstalt für Arbeit wird so
umgebaut, dass die Suche nach offenen Stellen und die
Unternehmenskontakte verstärkt werden. Das hilft gerade kleinen
und mittleren Unternehmen bei der Stellenbesetzung und
Personalplanung. Insbesondere wollen wir durch Beratung vor Ort
und in den Betrieben dafür sorgen, dass die Bereit-schaft der
Wirtschaft wächst, offene Stellen zu melden. Arbeitsuchende
Arbeitnehmer werden – gestuft nach Beratungs- und
Betreuungsbedarf – individuell bei der Integration in den
Arbeitsmarkt begleitet und nicht mehr nur schematisch verwaltet.
Das schließt Maßnahmen zur Herstellung und zum Erhalt der
Beschäftigungsfähigkeit ein. Mit der Zusammenführung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden wir allen Erwerbsfähigen
im JobCenter die notwendigen Dienstleistungen für den
Arbeitsmarkt aus einer Hand anbieten. Damit haben insbesondere
Langzeitarbeitslose nur noch eine Anlaufstelle. Wir beseitigen
„Verschiebebahnhöfe“ und doppelte Zuständigkeiten. Die
Sozialämter können sich in Zukunft voll auf die Betreuung der
nicht Erwerbsfähigen konzentrieren. Das Job-AQTIV-Gesetz ist
konsequent anzuwenden. Der Vorstand der Bundesanstalt für
Arbeit wird die organisatorische Modernisierung und
Verschlankung unter Einbeziehung modernster Technik und mit dem
Einsatz von Zielsteuerung und Controlling durchführen und
beschleunigen.
● Konzentration
auf schnelle und effektive Arbeitsvermittlung
Mit effektiverer
Arbeitsvermittlung können die über 1 Million offenen Stellen
besetzt werden. Zusammen mit der Verkürzung der Dauer der
Arbeitslosigkeit durch schnellere Vermittlung wird damit die
Zahl der Arbeitslosen erheblich vermindert. Für eine bessere
und schnellere Vermittlung müssen alle an einem Strang ziehen.
Nur die frühzeitige Mitarbeit aller hilft uns, optimale
Vermittlungsergebnisse zu erzielen. Die Vermittlung muss bereits
mit der Kündigung einsetzen. Damit kann Arbeitslosigkeit
vielfach vermieden werden. Wird die durchschnittliche Dauer der
Arbeitslosigkeit von heute 34 Wochen um einen Monat reduziert,
dann sinkt die Zahl der Arbeitslosen um 460.000. Voraussetzung für
frühzeitige Vermittlung ist eine Meldepflicht für Arbeitnehmer
gegenüber dem JobCenter. Damit sie erfüllt wird, kommt es bei
unterlassener oder verspäteter Meldung zu pauschalen Abzügen
beim Arbeitslosengeld. Die Arbeitgeber unterstützen die
Arbeitsplatzsuche durch Freistellung während der Kündigungsfrist.
Dazu werden wir den arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch
wirkungsvoll ausgestalten.
● Bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Spezifische Leistungsanreize für
Arbeitsvermittler werden dafür sorgen, dass Arbeitslose mit
Kindern besonders intensiv betreut und vermittelt werden.
Gleichzeitig ermutigen wir die Betriebe, sich bei der Schaffung
und Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen zu engagieren.
Zwischen allen Arbeitsmarktakteuren – z.B. auch zwischen
Arbeitsämtern und Kommunen – müssen konkrete Absprachen
getroffen werden, was gemeinsam zur besseren Betreuung der
Kinder von Arbeitnehmern getan werden kann. Die
Entwicklungschancen unserer Kinder dürfen nicht durch die
Arbeitslosigkeit ihrer Eltern geschmälert werden. Und jedes
Elternteil muss die Möglichkeit haben, Familien- und
Berufsleben miteinander zu verbinden, auch wenn es die Kinder
alleine erzieht.
● Neue
Zumutbarkeit und verstärkte Eigenbemühungen der Arbeitslosen
Eigenverantwortung und
gesellschaftlicher Zusammenhalt bedingen einander. Wesentlich
intensivere Vermittlungs- und Betreuungsleistungen durch die
Arbeitsämter ermöglichen auch gesteigerte Anforderungen an die
Eigenbemühungen von Arbeitslosen. Daher verlangen wir von
Arbeitnehmern unter Berücksichtigung ihrer persönlichen
Situation eine größere Bereitschaft zu geografischer Mobilität.
Auch dabei wird die Balance zwischen Fördern und Fordern
gewahrt bleiben: Die Mobilität wird finanziell unterstützt.
Wir kehren die Beweislast um: Wer einen zumutbaren Arbeitsplatz
nicht annimmt, muss dafür einen angemessenen Grund nachweisen.
Anderenfalls werden die Geldleistungen für einen bestimmten je
nach Schwere festzulegenden Zeitraum ausgesetzt. Die bisherigen
starren Sperrzeiten sollen in diesem Zusammenhang durch
schnellere, effektivere und vor allem stärker gestufte
Sanktionsmöglichkeiten ersetzt werden.
● Stärkere
Verantwortung der Arbeitgeber
Leistung und Gegenleistung, Fördern
und Fordern gilt auch im Verhältnis zu Arbeitgebern, nicht nur
zu Arbeitslosen. Ausbildungsstellen und Arbeitsplätze sind der
Beitrag, den die Gesellschaft von den Arbeitgebern erwartet. Das
gilt nicht nur für die Schaffung neuer Stellen, sondern auch für
die Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale.
Verantwortungsvolle Arbeitgeber, die Arbeitslose einstellen, können
schon heute eine finanzielle Förderung durch das Arbeitsamt
erhalten. Die Unternehmen, die eine positive Beschäftigungsbilanz
vorweisen und auch in schwierigen Zeiten ihre Probleme nicht
durch Personalabbau zu Lasten der Arbeitslosenversicherung lösen,
wollen wir ebenfalls unterstützen. Dazu werden wir ein
geeignetes Bonussystem entwickeln.
Ein kundenfreundliches JobCenter ist der kompetente
Ansprechpartner für passgenaue Arbeitsvermittlung. Daher sollen
die Arbeitgeber ihre offenen Stellen frühzeitig melden. Mittels
einer JobCard (Signaturkarte) müssen die Daten der Arbeitnehmer
abrufbar gemacht werden, die die JobCenter im Falle der
Arbeitslosigkeit brauchen. Das spart Zeit und Kosten. Über
geplante Entlassungen sollen sie die JobCenter schnell
unterrichten, um gemeinsames Handeln abzusprechen. Während der
Kündigungsfrist haben Betriebe die Beschäftigten zur
Stellensuche freizustellen und dabei zu unterstützen. Dazu zählt
auch Qualifizierung im Hinblick auf eine neue Beschäftigung, möglichst
im Betrieb selbst.
Die Unternehmen sollen Ausbildungsinteressierten und
Arbeitslosen betriebliche Praktika ermöglichen, um marktgängige
Qualifikationen zu vermitteln. Ausbildungsfähige Unternehmen
sollen, wo notwendig im Verbund mit anderen, in ausreichendem
Umfang betriebliche Ausbildungsplätze bereitstellen, um so den
Ausbildungskonsens weiter zu erfüllen. Die JobCenter werden
dazu durch kompetente Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung
beitragen.
Zur neuen Ordnung am Arbeitsmarkt gehört, dass Arbeitgeber nur
legale Beschäftigung anbieten dürfen und Schwarzarbeit meiden.
Das werden wir mit dem neuen Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung
von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit effektiver als
bisher sicherstellen.
● Steigerung
der Frauenerwerbstätigkeit
Am Arbeitsmarkt ist dieses
Jahrzehnt ein Jahrzehnt der Frauen. Wir wollen, dass sie ihr
hohes Qualifikationspotenzial ausschöpfen können. Ein
innovativer Arbeitsmarkt kann auf die Fähigkeiten und
Qualifikationen der Arbeitnehmerinnen nicht verzichten. Unser
Ziel ist die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an allen
Formen und Bereichen der Erwerbsarbeit, besonders auch in Führungspositionen.
Wir knüpfen damit nahtlos an die bisher erzielten
Verbesserungen bei der Familienförderung, der Elternzeit, an
den Rechtsanspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz und an das
Job-AQTIV-Gesetz mit der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen
an der aktiven Arbeitsförderung an. Die Arbeitsmarktpolitik
muss auch den unterschiedlichen Lebensentwürfen von Frauen und
Männern Rechnung tragen. Sie wird den Berufseinstieg von Frauen
aktiv unterstützen und zum Erhalt ihrer Qualifikationen in
einer Berufspause beitragen. Ihren spezifischen Beratungs- und
Vermittlungsbedürfnissen werden wir durch erweiterte
Serviceangebote der JobCenter Rechnung tragen. Jede
arbeitsmarktpolitische Maßnahme muss auf ihre Auswirkungen auf
die Geschlechter hin überprüft werden.
● Chancen für
die Jugend
Wir wollen jedem Jugendlichen
ein Angebot für eine Ausbildung oder eine Beschäftigung
machen. Ohne eine Ausbildung steigt das Arbeitsplatzrisiko.
Besorgnis erregend ist aber, dass viele der ausbildungsfähigen
Betriebe nicht ausbilden. Damit gefährden sie durch
kurzfristiges Denken auch ihre eigene wirtschaftliche Zukunft.
Um die berufliche Bildung sicherzustellen, müssen alle –
Arbeitgeber und Gewerkschaften, Bund und Länder – an einem
Strang ziehen. Vor allem muss die Wirtschaft ausreichend
betriebliche Ausbildungsplätze anbieten. Dazu hat sie sich im
Ausbildungskonsens verpflichtet. Unser JUMP-Programm unterstützt
sie dabei. Mit dem neuen „JUMP Plus“ und der Möglichkeit
von Zeitarbeit in den neuen Personal-Service-Agenturen bauen wir
Jugendlichen nach Abschluss der Ausbildung eine Brücke in Beschäftigung.
Dabei lassen wir auch junge Menschen mit geringer Qualifikation
oder ohne Ausbildung nicht im Regen stehen. Wir ergänzen unsere
Angebote: Wo betriebliche Ausbildung nicht im erforderlichen
Umfang zur Verfügung steht, kann ein Ausbildungszeitwertpapier
für Jugendliche den Abschluss einer Berufsausbildung fördern.
● Bridge-System:
Brücke in Beschäftigung für ältere Arbeitnehmer
So wie wir den Jugendlichen
Erfahrungen ermöglichen müssen, braucht unsere Gesellschaft
auch die Erfahrungen der Älteren, wenn sie vorhandenes Wissen
umfassend nutzen will. Wir werden den im Bündnis für Arbeit,
Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit beschlossenen
Paradigmenwechsel bei der Beschäftigung Älterer vorantreiben.
Dazu müssen auch Anreize zur Einstellung von älteren
Arbeitnehmern geschaffen werden: ein Bridge-System in Beschäftigung.
Daher werden wir älteren Arbeitslosen, die eine geringer als
zuvor bezahlte Beschäftigung aufnehmen, durch eine neuartige
Lohnversicherung die Lohndifferenz teilweise ersetzen. Wir
entlasten die Unternehmen für einen befristeten Zeitraum von
den Arbeitgeberbeiträgen zur Arbeitsförderung, wenn sie ältere
Arbeitslose einstellen. Und die Altersgrenze für die
erleichterte Befristung eines Arbeitsverhältnisses wird
abgesenkt. Zusätzlich ermöglichen wir es für eine Übergangszeit,
dass ältere Arbeitslose ab 55 infolge ihrer derzeit noch
eingeschränkten Vermittlungschancen bis zum vorgezogenen
Rentenbeginn mit 60 Jahren anstelle des Arbeitslosengeldes eine
kostenneutral gerechnete monatliche Zahlung erhalten können.
Erstklassiger Service
in effizienten Strukturen
Die Krise der Bundesanstalt für
Arbeit hat deutlich gemacht, dass eine neue Ordnung am
Arbeitsmarkt auch beinhaltet, die Bundesanstalt effizienter auf
die Erfüllung ihrer Kernaufgaben auszurichten. Hier setzen die
folgenden Maßnahmen an.
● Abbau von
Bürokratie: Besserer Service durch mehr Raum für Kreativität
Wir wollen einen Neuanfang mit
einer modernisierten Bundesanstalt für Arbeit. Wo
Arbeitslosigkeit nur verwaltet wird, ist dies nämlich nicht nur
ineffektiv, sondern schreckt Arbeitgeber ab und gibt
Arbeitnehmern und Arbeitslosen das Gefühl, bloßes Objekt von
undurchschaubarem staatlichen Handeln zu sein. Dazu tragen bürokratische
Prozeduren, mangelnde Erreichbarkeit von kompetenten
Ansprechpartnern und lange Wartezeiten auf Amtsfluren bei. Wir
werden die Reform der Bundesanstalt für Arbeit gemeinsam mit
ihren vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
angehen. Denn Entbürokratisierung, Konzentration auf die
Kernaufgaben und erweiterte Handlungsspielräume schaffen gerade
auch für die Beschäftigten der JobCenter den geeigneten
Rahmen, in dem sie ihr Engagement und ihr Leistungsvermögen
besser entfalten können. Arbeitsvermittlung,
Arbeitslosenversicherung und Integrationsmaßnahmen stellen die
Kernaufgaben der Arbeitsmarktpolitik dar. Deshalb werden wir die
JobCenter in ihren Kernkompetenzen Vermittlung und Beratung stärken.
Die Berechnung von Leistungen wird vereinfacht. Eine JobCard
(Signaturkarte) mit den schon während der Beschäftigung
erhobenen erforderlichen Daten wird die Bearbeitungsdauer verkürzen.
Die freiwerdenden Personalkapazitäten kommen der Vermittlung
und Beratung zugute. Der Kunde Arbeitnehmer kann dann
bedarfsgerecht und partnerschaftlich betreut, der Kunde
Arbeitgeber intensiver kontaktiert und beraten werden. Ein
verbessertes Image der neuen JobCenter stärkt auch ihre
Wirksamkeit auf dem Arbeitsmarkt. Zufriedene Arbeitgeber melden
mehr Jobs und kooperieren gerne. Und zufriedene Beschäftigte in
den JobCentern können zeigen, was in ihnen steckt.
● Hilfe aus
einer Hand – Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe
Immer noch ist ein Drittel
aller Arbeitslosen länger als ein Jahr ohne Beschäftigung.
Deshalb ist die wirksame Bekämpfung von
Langzeitarbeitslosigkeit für uns vorrangig. Zukünftig wollen
wir bereits den Eintritt von Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden.
Dazu werden die oben genannten Maßnahmen beitragen, vor allem
die frühzeitige Arbeitsvermittlung. Zum Abbau bestehender
Langzeitarbeitslosigkeit wollen wir das Leistungsangebot für
die Erwerbsfähigen vereinheitlichen und auch den
Sozialhilfeempfängern den Zugang zur aktiven
Arbeitsmarktpolitik eröffnen. Alle Erwerbsfähigen sollen die
gleichen Chancen erhalten. Wir werden daher die
Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige durch
eine gemeinsame steuerfinanzierte Leistung ersetzen, die bei Bedürftigkeit
von den neuen JobCentern erbracht wird. Eine Absenkung dieser
zukünftigen Leistung auf das Sozialhilfeniveau wird es nicht
geben. Die Maßstäbe für eine erforderliche Umverteilung der
Finanzströme werden in der Kommission zur Gemeindefinanzreform
erarbeitet. Dies wird nicht zulasten der Kommunen gehen.
Umsetzungsschritte
Bei der Umsetzung der
Kommissionsvorschläge wird keine Zeit verloren.
Wir
-
begrüßen, dass das
Bundeskabinett bereits am 21. August 2002 Eckpunkte zur
Umsetzung beschließen wird.
-
begrüßen, dass der
Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit am 22. August 2002
mit der Umsetzung derjenigen Vorschläge beginnt, die in
seine unmittelbare Zuständigkeit fallen.
-
begrüßen, dass die
Regierungsfraktionen bereits zur Sitzung des Bundestages am
12. September 2002 einen gemeinsamen Antrag zur Umsetzung
des Beschäftigungskonzepts einbringen werden.
-
fordern Bundestag und
Bundesrat auf, noch in diesem Jahr ein Umsetzungsgesetz zu
beschließen, so dass wichtige Neuregelungen bereits zum 1.
Januar 2003 in Kraft treten können
-
erwarten, dass unmittelbar
nach Abschluss der Arbeiten der Kommission zur
Gemeindefinanzreform noch im Jahr 2003 das Gesetz zur
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
verabschiedet wird.
Der beste Weg für
mehr Beschäftigung
Die SPD unterstützt die
Vorschläge der Hartz-Kommission einmütig als mutiges und
innovatives Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Wir erwarten von der Union, dass sie ihre Verweigerungshaltung
aufgibt und sich den Vorschlägen der Hartz-Kommission anschließt.
Die Vorschläge der Union sind untauglich und nicht konsensfähig:
Leistungskürzungen für Arbeitslose, schuldenfinanzierte
Strohfeuerprogramme und der Abbau von Arbeitnehmerrechten sind
kein Beitrag zu zukunftsfähigen Lösungen. Sie führen vielmehr
zurück in eine Politik, die die Probleme des Arbeitsmarktes
verursacht hat.
Das einstimmige
Kommissionsergebnis zeigt: Ein beschäftigungswirksames
Gesamtkonzept liegt vor, das von allen großen
gesellschaftlichen Kräften unterstützt wird. Es wird neue
Dynamik in den Arbeitsmarkt bringen. Damit werden neue Arbeitsplätze
geschaffen, Arbeitslose und offene Stellen zusammengebracht und
erstklassiger Service in effizienten Strukturen erbracht. Es
gilt nun, dieses gemeinsam mit allen Arbeitsmarktteilnehmern zum
Erfolg zu führen.
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