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Erklärung gemäß § 31 GO-BT
(von 40 SPD-MdBs vom 15.11.2002)
Zur Schlussabstimmung des von
den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der
gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen
Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz BSSichG)
- Drucksache 15/28 -
erklären die Abgeordneten
Hubertus Heil, Sabine Bätzing, Dr. Hans-Peter Bartels, Sören
Bartol, Klaus Uwe Benneter, Dr. Axel Berg, Ute Berg, Petra
Bierwirth, Marco Bülow, Martin Dörmann, Sebastian Edathy,
Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Gabriele Frechen, Kerstin
Griese, Michael Hartmann, Nina Hauer, Monika Heubaum, Petra Heß,
Eike Hovermann, Klaas Hübner, Johannes Kahrs, Ulrich Kelber,
Astrid Klug, Christian Lange, Dirk Manzewski, Lothar Mark, Caren
Marks, Christian Müller, Gesine Multhaupt, Dr. Carola Reimann,
Silvia Schmidt, Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Swen
Schulz, Dr. Martin Schwanholz, Rolf Stöckel, Simone Violka,
Andreas Weigel, Andrea Wicklein:
Wir stimmen dem o.g.
Gesetzentwurf zu.
Wir tun dies vor dem
Hintergrund einer konjunkturellen Entwicklung, die, anders als
von allen Sachverständigen prognostiziert, zu massiven Ausfällen
von Einnahmen bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der
gesetzlichen Krankenversicherung geführt hat. Wir tun dies in
dem Bewusstsein, dass jede Erhöhung von Lohnnebenkosten eine
Belastung des Faktors Arbeit darstellt und damit die Schaffung
und Sicherung von Arbeitsplätzen erschwert. Wir tun dies auch
im Bewusstsein, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -
vor allem die jüngeren - durch diesen Schritt die Gerechtigkeit
zwischen den Generationen berührt sehen.
Wir stimmen diesem
Gesetzentwurf zu, um damit einen Beitrag zur kurzfristigen
Deckung der Einnahmeausfälle zu leisten. Dieser Schritt entlässt
uns aber nicht aus der Verantwortung, weitere strukturelle
Reformen in diesen sozialen Sicherungssystemen durchzusetzen.
In der Rentenversicherung und
in der gesetzlichen Krankenversicherung muss der demografischen
Entwicklung Rechnung getragen werden. Die Verteilung der Lasten
soll dem Gebot der Generationengerechtigkeit entsprechen. Zudem
ist zur Finanzierung dieser Sicherungssysteme die Einbeziehung
weiterer Gruppen der Gesellschaft notwendig.
Im System der Altersvorsorge
ist in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Aufbau einer
kapitalgedeckten Säule ein richtiger Weg eingeschlagen worden,
der konsequent fortgesetzt werden muss. Dabei ist zu prüfen, ob
in Zukunft eine betriebliche bzw. private Vorsorge obligatorisch
vorzusehen ist.
In der gesetzlichen
Krankenversicherung gilt es, durch eine tiefgreifende Reform die
Qualität unseres Gesundheitswesens zu verbessern, Wettbewerb
zwischen den Leistungserbringern zu ermöglichen,
Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen und das System
entsprechend der demografischen Entwicklung der Gesellschaft
anzupassen. Um diese Aufgaben zu bewältigen, wird die
Bundesregierung eine Kommission unter Leitung von Prof. Dr. Bert
Rürup einsetzen. An den Beratungen dieser Reformkommission müssen
in jedem Fall auch Vertreter der jüngeren Generation beteiligt
werden.
Wir sind der festen Überzeugung,
dass nur die Koalition aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
der Lage ist, die notwendigen nachhaltigen Reformen der sozialen
Sicherungssysteme zu verwirklichen – wirtschaftlich vernünftig,
sozial gerecht und im Interesse des Zusammenhalts unserer
Gesellschaft.
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