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Erklärung nach § 31 GO
(von 18 Bündnis 90/Die Grünen-MdBs vom 15.11.2002)
Schriftliche Erklärung zur
namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Gesetzes
zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung
(Beitragssatzsicherungsgesetz- BSSichG)
Wir stimmen dem Gesetzentwurf
zur Sicherung der Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen
Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung
nur mit Bedenken zu. Die Anhebung der Rentenversicherungsbeiträge
halten wir für ein falsches Signal.
Die rot-grüne Bundesregierung
hat von den Wählern den Auftrag für vier weitere Jahre
Reformpolitik erhalten. Wir sehen zu einer solchen Reformpolitik
und zur rot-grünen Koalition keine Alternative.
Kernanliegen einer
verantwortungsvollen und angemessenen rot-grünen Politik muss
eine strukturelle Reform der Sozialversicherungssysteme sein.
Die Stabilität der
Rentenversicherung ist sowohl durch die
Veränderungen der Arbeitswelt, als auch durch die
demographische Entwicklung bereits seit langem gefährdet.
Obwohl die Mängel hinlänglich bekannt sind, hat noch keine
Regierung eine ausreichende Reformlösung umgesetzt. Zu häufig
wurde versucht, die Symptome anstelle der Ursachen zu beseitigen.
Die Reform der Sozialversicherungssysteme muss diesen
Herausforderungen gerecht werden. Die Rentenreform der letzten
Legislaturperiode war ein wichtiger Paradigmenwechsel zu mehr
Eigenverantwortung, bei gleichzeitiger Unterstützung der sozial
Schwächeren. Dies war ein erster Schritt in die richtige
Richtung. Mit dem Ergebnis können wir uns aber nicht zufrieden
geben.
Es ist absehbar, dass die
gesetzliche Rentenversicherung in den kommenden Jahren mit immer
weniger Beitragszahlern immer mehr Rentenempfänger finanzieren
muss. Der
Handlungsbedarf der sich aus dieser Schieflage ableitet,
ist den Menschen durchaus bewusst. Es ist daher nur
verantwortungsvoll, eine ehrliche und solidarische Reform
anzugehen und den Bürgerinnen und Bürgern die
Planungssicherheit wiederzugeben, die über die letzten
Jahrzehnte verloren gegangen ist.
Unser Ziel ist es, der jungen
Generation eigene Handlungsspielräume zu erhalten und
gleichzeitig der älteren Generation einen angemessenen
Lebensstandard zu sichern. Es geht nicht um einen Konflikt
„Jung gegen Alt“. Es geht vielmehr darum, die Interessen
aller Generationen miteinander zu vereinbaren und den
Generationenvertrag gerecht zu gestalten. Der
Generationenvertrag kann nur auf Gegenseitigkeit beruhen: In
einem gerechten Ausgleich zwischen
den Bedürfnissen der
älteren und der jüngeren Generationen.
Wir nehmen wahr, dass es in
dieser Gesellschaft eine große Bereitschaft
zu einer solidarischen Reform gibt und auch die älteren
Generationen die Notwendigkeit eines langfristigen Umbaus mit
Augenmaß erkannt haben.
Wir bedauern, dass das Prinzip
der Generationengerechtigkeit für die Übergangszeit bis zu
einer grundlegenden Reform nicht berücksichtigt
wird und einseitig die jungen Generationen durch
Beitragssteigerungen und die Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenzen belastet werden.
Neben der gerechten
Finanzierung der Alterssicherung zwischen den Generationen muss
auch die gerechte Finanzierung innerhalb einer Generation gewährleistet
werden. Wir fordern die Einführung einer Bürgerversicherung,
die auch Beamte, Selbstständige und Parlamentarier mit umfasst.
Die Steigerung der
Lohnnebenkosten ist ein falsches wirtschaftliches Signal. Arbeit
muss in unserem Land billiger werden. Die Finanzierung des
Rentenversicherungssystems muss daher langfristig noch stärker
kapitalgedeckt sein.
Wir stimmen dem vorliegenden
Gesetz nur zu, weil zugleich die Einsetzung der Kommission die
Perspektive für eine grundlegende Rentenreform eröffnet:
Generationengerechtigkeit und Senkung der Lohnnebenkosten sind
als Reformmaßstäbe im Arbeitsauftrag der Kommission explizit
fest geschrieben. Denn
in dem Reformauftrag heißt es:
„Es ist Aufgabe der
Kommission, Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung und
Weiterentwicklung der Sozialversicherungen zu entwickeln.
Insbesondere muss es darum gehen, die langfristige Finanzierung
der sozialstaatlichen Sicherungsziele und die
Generationengerechtigkeit zu gewährleisten. (...) Um beschäftigungswirksame
Impulse zu geben, sollen Wege dargestellt werden, wie die
Lohnnebenkosten gesenkt werden können.“
Wir werden uns konstruktiv an
der Debatte und der noch in dieser Legislaturperiode notwendigen
Umsetzung der Kommissionsergebnisse beteiligen.
Berlin, 15.11.2002
Alexander
Bonde, MdB
Anna
Lührmann, MdB
Grietje
Bettin, MdB
Josef
Winkler, MdB
Kerstin
Andreae, MdB
Christine
Scheel, MdB
Michaele
Hustedt, MdB
Albert
Schmidt, MdB
Anja
Hajduk, MdB
Rainder
Steenblock, MdB
Werner
Schulz, MdB
Petra
Selg, MdB
Hubert
Ulrich, MdB
Dr.
Antje Vogel-Sperl, MdB
Franziska
Eichstädt-Bohlig, MdB
Peter
Hettlich, MdB
Ulrike
Höfken, MdB
Marianne
Tritz, MdB
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