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Kommission für die Nachhaltigkeit
in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme
Pressemitteilung
des BMGS vom 12.11.2002
Ausgangslage
Die Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat bei der
Reform der Rentenversicherung bereits in der letzten
Legislaturperiode das traditionelle System der Alterssicherung
um die Säule der kapitalgedeckten Altersvorsorge ergänzt und
damit erforderliche Weichen gestellt. Die betriebliche
Alterssicherung wurde grundlegend modernisiert und den Betriebs-
und Tarifpartnern bei der Alterssicherung Mitgestaltungsmöglichkeiten
eingeräumt, die es in diesem Umfang vorher nicht gab. Es wurden
neuartige Pensionsfonds nach modernen internationalen Standards
eingeführt. Mit dem Aufbau der mit großzügigen staatlichen
Hilfen ausgestatteten ergänzenden kapitalgedeckten
Altersvorsorge wurden wichtige Schritte eingeleitet, um die
Alterssicherung zukunftssicher und für die Aktiven bezahlbar zu
machen.
Bundesministerin Ulla Schmidt wird im Jahr 2003 weitere
grundlegende Strukturverbesserungen im Gesundheitswesen durchführen,
die vor allem auf Qualität und Wettbewerb, Effizienz und
Transparenz der Leistungsseite setzen. Dazu gehören die
Modernisierung der Versorgungsstrukturen sowie des
Honorarsystems im vertragsärztlichen Bereich, die
Liberalisierung des Arzneimittelmarktes, die Einführung einer
Patientenquittung und der freiwilligen elektronischen
Patientenkarte sowie neue Initiativen zur Sicherung der Qualität
in der Medizin, zur Stärkung der Patientenrechte und des
Patientenschutzes sowie der Prävention. Ziel ist auch hier, das
Krankenversicherungssystem, das im internationalen Maßstab
immer noch vorbildlich ist, für die Zukunft leistungsfähig und
bezahlbar zu halten.
Auch über diese Maßnahmen hinaus stehen die Systeme der
Sozialen Sicherung mittel- und langfristig vor schwierigen
Herausforderungen. Wir befinden uns in einer Zeit raschen
Wandels, sowohl in der Arbeitswelt (z.B. Strukturwandel und
grundlegende Veränderungen der Erwerbsbiographien) als auch in
der Gesellschaft insgesamt. Dazu kommen konjunkturelle
Schwankungen, die ebenfalls im Sozialsystem aufgefangen werden müssen.
Bevölkerungsalterung und grundlegende Veränderungen der
Erwerbsbiographien sowie die Entwicklung der
Einkommensverteilung konfrontieren Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherung mit tiefgreifenden Problemen. Durch die am
Arbeitsverhältnis ansetzende lohnzentrierte Finanzierung drohen
diese Entwicklungen langfristig zu einer wachsenden Belastung
des Faktors Arbeit zu werden. Dies ist mit weitreichenden
Konsequenzen für das gesamtwirtschaftliche Wachstum verbunden.
Auftrag der Kommission
Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Kommission, Vorschläge
für eine nachhaltige Finanzierung und Weiterentwicklung der
Sozialversicherung zu entwickeln. Insbesondere muss es darum
gehen, die langfristige Finanzierung der sozialstaatlichen
Sicherungsziele und die Generationengerechtigkeit zu gewährleisten
sowie die Systeme zukunftsfest zu machen. Um beschäftigungswirksame
Impulse zu geben, sollen Wege dargestellt werden, wie die
Lohnnebenkosten gesenkt werden können. Die Vorschläge müssen
auch Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen. Die
internationalen Diskussionen und Erfahrungen, insbesondere in
der Europäischen Union, sind einzubeziehen.
In der Gesetzlichen Rentenversicherung wird es darum gehen, den
eingeschlagenen Weg des Ausbaus der kapitalgedeckten Ergänzungssysteme
weiterzuführen, ihre Wirkungen zu überprüfen und an der
Orientierung der Ausgaben an den Einnahmen festzuhalten. Vorschläge
zur Verbreiterung der Finanzierungsbasis sind zu prüfen.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung geht es darum, im
Hinblick auf die durch die Bevölkerungsentwicklung und den
medizinisch-technischen Fortschritt bewirkte Ausgabendynamik die
Finanzierung langfristig zu sichern. Darüber hinaus soll die
Kommission Vorschläge entwickeln, wie zukünftig die immer stärker
werdende Bedeutung der Prävention zur Vorbeugung gegen
Krankheiten sowie auch zur finanziellen Stabilisierung des
Systems genutzt werden kann.
Auch die Pflegeversicherung muss zukunftsfest gemacht werden und
eine hohe Pflegequalität sichern. Die Bedeutung der Pflege wird
in der Zukunft immer weiter wachsen. Die Kommission soll prüfen,
wie die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung mit ergänzenden
Formen der Vorsorge kombiniert werden kann.
Viele Strukturen in der Sozialversicherung sind historisch
gewachsen. Deshalb ist auch zu prüfen, ob bei der Organisation
der Sozialversicherung mittel- und langfristig Reformbedarf
besteht.
Die Kommission soll Vorschläge unterbreiten, wie im europäischen
Rahmen zur Gewährleistung von Mobilität und Freizügigkeit der
Bürgerinnen und Bürger eine unbürokratische Leistungsgewährung
sichergestellt werden kann.
Die Kommission wird, soweit dies zeitlich möglich ist, die
Ergebnisse der Gesundheitsreform 2003 in ihrem Bericht berücksichtigen.
Dies gilt ebenfalls für die Organisationsreform in der
Rentenversicherung sowie die Neuregelung der Besteuerung der
Alterssicherungssysteme.
Die Kommission wird im Herbst 2003 ihren Bericht vorlegen.
Bundesregierung und Koalitionsfraktionen werden hieraus
Schlussfolgerungen für weitere Reformschritte in den
Sicherungssystemen ziehen.
Organisation der Kommission
Zur Organisation der Kommissionsarbeit, insbesondere der
Abfassung des Schlussberichts wird eine beim BMGS angesiedelte
Geschäftsstelle eingerichtet. Für die Ausgaben der Kommission
werden für das Haushaltsjahr 2003 rd. 1 Mio. € zur Verfügung
stehen.
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