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Bundeskabinett beschließt Maßnahmen zur Umsetzung
des Reformkonzeptes der Hartz-Kommission
Das Bundeskabinett hat heute 15 Eckpunkte für
eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt unter dem Motto Neue Beschäftigung
- schnelle Vermittlung - erstklassiger Service beschlossen.
Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt
die Empfehlungen der Kommission "Moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt" unter Leitung von Dr. Peter Hartz. Sie führen zum
nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der
Bundesanstalt für Arbeit zu einem modernen Dienstleister. Die Kommission hat
am 16. August ein Gesamtkonzept zur Modernisierung der deutschen
Arbeitsmarktpolitik vorgelegt.
Mit dem heutigen Beschluss der
Bundesregierung beginnt die Umsetzung der Vorschläge. Hierbei setzt die
Bundesregierung auf drei Handlungsebenen:
-
Die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
-
Das Zusammenbringen von Arbeitslosen und
offenen Stellen.
-
Kundenfreundliche und effiziente
Strukturen bei der Bundesanstalt für Arbeit.
Die 15 Eckpunkte sind im Einzelnen:
Schaffung neuer Arbeitsplätze
1. Wir richten
PersonalServiceAgenturen in jedem Arbeitsamtsbezirk ein.
2. Wir fördern Beschäftigung in
privaten Haushalten.
3. Wir führen die Ich-AG bzw.
Familien-AG als neue Form der Erwerbstätigkeit ein.
4. Wir nutzen und entwickeln
regionale Potentiale in Ostdeutschland.
5. Wir führen den Job-Floater als
innovatives Instrument ein.
6. Wir führen Beschäftigungsbilanzen
ein und prämieren Beschäftigungssteigerungen.
Zusammenbringen von Arbeitslosen und offenen
Stellen
7. Wir führen JobCenter flächendeckend
ein.
8. Wir vereinfachen das
Leistungsrecht, setzen Beratungsteams ein und führen die Meldepflicht bei Kündigung
ein.
9. Wir bauen das Angebot der
Kinderbetreuung aus.
10. Wir kehren die Beweislast für
Arbeitslose um und schaffen flexible Sanktionsmöglichkeiten.
11. Wir fördern die Ausbildung und
Beschäftigung für junge Menschen.
12. Wir bauen ein Bridgesystem in
Beschäftigung für ältere Menschen auf.
Kundenfreundliche und effiziente Strukturen
bei der Bundesanstalt für Arbeit
13. Wir vereinfachen die Instrumente
der Arbeitsförderung und stärken den Wettbewerb.
14. Wir führen Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe zusammen.
15. Wir gestalten die
Aufgabenerledigung und das Controlling bei der Bundesanstalt für Arbeit
effektiver.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
in mehreren Schritten in schneller Abfolge:
Erstens: Gesetzgeberische Schritte werden
sofort eingeleitet.
Die Bundesregierung wird umgehend mit der
Vorbereitung der gesetzgeberischen Schritte beginnen. Sie beauftragt das
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung federführend, alle
notwendigen Schritte einzuleiten, damit die erforderlichen gesetzgeberischen
und untergesetzlichen Maßnahmen sofort auf den Weg gebracht werden können.
Zur Koordinierung und Beschleunigung der
erforderlichen Arbeiten wird das Bundesarbeitsministerium unmittelbar nach
Verabschiedung der Eckpunkte einen Staatssekretärsausschuss einrichten, an
dem Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftsministerium, das
Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend beteiligt werden. Der Staatssekretärsausschuss
wird dem Bundeskabinett regelmäßig - erstmalig am 4. September 2002 - über
die Umsetzung der Vorschläge der Kommission - insbesondere zum Zeitplan und
Stand der Erarbeitung der notwendigen gesetzlichen Änderungen - berichten.
Das Arbeitsprogramm umfasst Änderungen von Vorschriften in den Sozialgesetzbüchern,
des Steuerrechts, anderer Gesetze, die Ausarbeitung eines Programms durch die
Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zahlreiche Maßnahmen im Bereich der
Bundesanstalt für Arbeit.
Zweitens: Die Bundesanstalt für Arbeit wird
sofort mit folgenden Maßnahmen beginnen.
1. Besserer Service für Arbeitnehmer
und Arbeitsuchende u.a. indem Vermittler von Verwaltungs- und Nebenaufgaben
entlastet werden.
2. Beginn der Vorarbeiten zur
Errichtung von Job-Centern u.a. durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen
Arbeitsämtern und Sozialämtern
3. Ausbau von Internet und
elektronischen Medien zur Unterstützung der Vermittlung, insbesondere soll
die unmittelbare Kommunikation zwischen Arbeitgebern und arbeitsuchenden
Arbeitnehmern auf elektronischem Weg ermöglicht werden.
4. Dienstleistungen für Arbeitgeber
werden verbessert, insbesondere die Beratung von Klein- und Mittelunternehmen;
Benennung fester Ansprechpartner für Großunternehmen; Beratung bei der
beruflichen Qualifizierung sowie Unterstützung in Krisensituationen
5. Einführung einer
leistungsorientierten Bezahlung insbesondere für Vermittler
6. Einführung einer Quickvermittlung
während der Kündigungsfrist, bei der die Zielgruppen des Arbeitsmarktes -
das sind insbesondere Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Behinderte und
Personen, die Kinder erziehen oder Pflegebedürftige betreuen - im Mittelpunkt
stehen.
7. Um die Effizienz der
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu steigern, wird ein regionales
Arbeitsmarktmonitoring eingeführt.
8. Errichtung von
PersonalServiceAgenturen (PSA) durch die Arbeitsämter im Wege eines Auftrags
an ein privates Unternehmen oder in eigener Trägerschaft des Arbeitsamtes.
9. Unterstützung arbeitsloser Eltern
und insbesondere Alleinerziehender durch die Arbeitsämter bei der Vermittlung
von Kinderbetreuung (z.B. durch Verwaltungsvereinbarungen mit Kommunen und
Kreisen)
10. Erste Schritte zur Umsetzung der
Strukturreform der Bundesanstalt für Arbeit (BA)durch
-
konsequente Orientierung am Kunden- und
Dienstleistungsgedanken.
-
Einführung eines neuen Personalführungskonzeptes
-
Einführung eines neuen Qualifikations-
und Personalentwicklungskonzeptes
-
Verbesserung der auf der Basis des
geltenden Rechts möglichen Anreizsysteme
-
Ausbau des Qualifizierungsangebots für
die Beschäftigten der BA
-
Einführung eines auf allen Ebenen
transparenten Controlling- und Steuerungssystems mit Zielvereinbarungen über
zu erbringende Leistungen und erwartete Wirkungen
-
Sicherstellung, dass die IT-Verfahren
das Controlling- und Steuerungssystem unterstützen, die Kommunikation
verbessern und eine kundenfreundliche Ablauforganisation sicherstellen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass
mit der Umsetzung der Maßnahmen weitere wichtige Voraussetzungen dafür
geschaffen werden, Beschäftigungsmöglichkeiten konsequent zu nutzen und
Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit, abzubauen und zu
vermeiden. "Innovation und Gerechtigkeit sind die beiden zentralen
Begriffe des Regierungshandelns in dieser Legislaturperiode. Wir
unterstreichen dies noch einmal mit der Übernahme des Hartz-Konzepts in die
Regierungspolitik", so der Bundesarbeitsminister.
Minister Riester verwies darauf, dass seit
der Regierungsübernahme im Jahr 1998 die Bundesregierung die
Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung spürbar verbessert hat.
Die Zahl der Erwerbstätigen ist seit 1998 um rd. 1,2 Mio. gestiegen. Die Zahl
der Arbeitslosen ging im Jahresdurchschnitt 2001 gegenüber 1998 um 430.000
zurück.
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