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Die Hartz-Vorschläge - oder der Versuch, sich am eigenen
Schopf aus dem Sumpf zu ziehen
Von Norbert Reuter
Angesicht der anhaltenden
Massenarbeitslosigkeit sind innovative Konzepte für deren Abbau willkommen.
Dies gilt auch für die bislang bekannten Empfehlungen der Hartz-Kommission.
Auch wenn die in 13 "Modulen" präsentierten Vorschläge nicht
rundheraus abzulehnen sind, krankt doch das ganze Konzept daran, dass
Arbeitslosigkeit primär als Problem der Arbeitslosen gesehen wird und nicht
als gesamtwirtschaftliches Problem.
Dies zeigt sich daran, dass die Kommission
unterstellt, die Arbeitslosigkeit könnte bis 2005 halbiert werden - unabhängig
von der wirtschaftlichen Entwicklung. Da die durchschnittliche
Arbeitslosenzahl 2002 noch steigen wird, bedeutet dies, dass sie in den
folgenden drei Jahren um jeweils gut 660 000 sinken müsste.
In der Vergangenheit war der Rekord beim
Abbau der Arbeitslosigkeit jedoch nicht einmal halb so hoch - und zwar unter
der Bedingung eines Wirtschaftswachstums von vier Prozent und mehr. Derartige
Steigerungsraten lassen sich aber mit Reformen auf dem Arbeitsmarkt allenfalls
unterstützen; auslösen lassen sie sich nur durch eine expansive
Finanzpolitik der öffentlichen Hand und einen deutlichen Anstieg der privaten
Investitionen, die wiederum von der weltwirtschaftlichen Entwicklung und der
Binnennachfrage abhängen. Bereits diese kurzen Hinweise auf die
gesamtwirtschaftlichen Voraussetzungen einer Halbierung der Arbeitslosigkeit
relativieren die allein arbeitsmarktbezogenen Vorschläge der Kommission. Sie
erinnern an jemanden, der sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen will.
Unabhängig davon, wie man ihren jeweiligen
Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einschätzt, sind einzelne
Vorschläge zu begrüßen. Hierzu gehören Initiativen,
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die auf eine Verbesserung der
Dienstleistungsqualität bei der Vermittlung von Arbeitssuchenden setzen,
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die Unterstützung bieten, damit
Arbeitslose Mobilitätsanforderungen besser gerecht werden können,
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die auf eine organisatorische
Zusammenlegung von Leistungseinrichtungen gerichtet sind,
-
die Landesarbeitsämter zu
Kompetenzzentren für die Schaffung von Arbeitsplätzen umbauen wollen,
-
die auf Erstellung von
Arbeitsplatzbilanzen als Hilfsmittel für eine beschäftigungsorientierte
und Entlassungen vorbeugende Entwicklung gerichtet sind und
-
die ein Überbrückungssystem für ältere
Arbeitnehmer bis zur Frührente schaffen wollen.
Angesichts fehlender Forderungen zur
Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird der Beitrag
dieser Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit aber gering bleiben. Schädlich
und damit zurückzuweisen sind dagegen Vorschläge, die darauf hinauslaufen,
den Druck auf die Arbeitslosen zu erhöhen - gewissermaßen stärker am
eigenen Schopf zu ziehen. Hier sind insbesondere drei Punkte zu nennen:
1. Neue Beschäftigung und Abbau der
Schwarzarbeit durch "Ich"- oder
"Familien-Aktiengesellschaften".
Die Kommission schlägt zur Aktivierung
eines als unterentwickelt eingestuften Dienstleistungsmarktes die Möglichkeit
einer neuen, einfach zu handhabenden Selbständigkeit als Vorstufe zur Gründung
eines vollwertigen Gewerbebetriebs vor. Attraktiv werde das Modell durch eine
zehnprozentige Pauschalbesteuerung, einen Verzicht auf jede unternehmerische
Bilanzierung und die Gewährung eines vollständigen Sozialversicherungsverhältnisses.
Allerdings gilt diese Regelung nur für niedrige Einkommen bis zu 15 000 Euro
bei der "Ich-AG" und 20 000 Euro bei der "Familien-AG".
Solche Konzepte werden dem Problem der
Arbeitslosigkeit aus mehreren Gründen nicht gerecht: Zum einen ist es eine
Fehlannahme, dass gerade qualifizierte Dienstleistungstätigkeiten, die das größte
Wachstumspotenzial haben, über derartige Niedrigeinkommen-AG erschlossen
werden können. Zum anderen wird hierdurch Schwarzarbeit nicht verhindert. Die
Koppelung von niedrigen Gesamteinnahmen mit einem Zugang zu den sozialen
Sicherungssystemen bietet einen Anreiz, das Einkommen weiterhin über
Schwarzarbeit aufzustocken. Möglicherweise wird auch ganz auf die Abführung
der Pauschalsteuer und damit auf die soziale Absicherung auf niedrigem Niveau
verzichtet.
Umgekehrt besteht aber die Gefahr, dass
bisher steuerpflichtige, reguläre Beschäftigungsverhältnisse in die neuen
Rechtsformen umgewandelt werden, um weniger Steuern zu zahlen. Dadurch würde
der Erosion des Arbeitsmarktes Vorschub geleistet, der Druck auf tarifliche
Bindungen und soziale Standards erhöht.
2. Ausweitung der Leiharbeit
Nach Vorschlägen der Kommission soll
Leiharbeit durch die Schaffung von Personal-Service-Agenturen (PSA) - entweder
bei den Arbeitsämtern eingerichtet oder von diesen "outgesourct" -
gefördert werden. Firmen könnten sich Leute kostenlos auf Probe bei den PSA
leihen. Verweigern sich Arbeitslose, erhalten sie nach drei bis sechs Monaten
nur noch ein reduziertes Arbeitslosengeld. Mit dieser Ausweitung der
Leiharbeit steigt der Druck auf Arbeitslose, irgendeine Stelle anzunehmen, so
dass sie sich schnell in fragilen Beschäftigungsverhältnissen wiederfinden können,
die weit unterhalb ihres Qualifikationsniveaus liegen. Damit wird der soziale
Rutsch verstärkt. Zudem besteht die Gefahr, dass die Arbeitgeber sich auf
Dauer aus den PSA bedienen und somit auch als Folge reguläre Beschäftigungsverhältnisse
vernichtet werden.
3. Kürzung der Bezugsdauer von
Arbeitslosengeld und -hilfe
Im Falle von Arbeitslosigkeit soll für die
ersten sechs Monate eine Pauschalleistung in drei Klassen gezahlt werden, in
den weiteren sechs Monaten ein "genau gerechnetes Arbeitslosengeld
(analog heutiges ALG)", dann für ein Jahr ein reduziertes
Arbeitslosengeld in der Höhe der heutigen Arbeitslosenhilfe gegebenenfalls
ergänzt durch Hilfe zum Lebensunterhalt. Danach gibt es ausnahmslos nur noch
Leistungen in Höhe der heutigen Sozialhilfe.
Die vorgeschlagene Pauschalierung des
Arbeitslosengeldes in den ersten sechs Monaten würde das bisher geltende
Versicherungsprinzip für den Fall von Arbeitslosigkeit aufheben. Für einen
derartigen Systembruch besteht keinerlei Veranlassung, zumal ein Vorteil durch
eine gestaffelte Pauschalvergütung nicht erkennbar ist. Insbesondere würde
hiermit die durch das Versicherungsprinzip weitgehend gewährleistete
Lebensstandardsicherung ohne Not aufgehoben. Die folgenschwerste Maßnahme,
die den deutschen Sozialstaat fundamental verändern würde, stellt das
geplante Auslaufen des Arbeitslosengeldes spätestens nach zwölf Monaten dar.
Innerhalb weniger Monate könnten sich jahrzehntelang regulär Beschäftigte
in sozial prekären Lebenslagen wiederfinden. Wenn sich dann herausstellt,
dass auch nach der Umsetzung der Hartz-Vorschläge dauerhaft Arbeitsplätze in
der gegenwärtigen Größenordnung fehlen, wären hiervon schnell Millionen
Menschen und ihre Familien betroffen - und damit der deutsche Sozialstaat
insgesamt.
Insgesamt sind die Vorschläge der
Hartz-Kommission von dem Geist geprägt, dass über eine Verschärfung der
Zumutbarkeitskriterien, eine Reduzierung von Lohnersatzleistungen und eine
geringere Entlohnung das Problem der Arbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen
sei. Letztlich wird damit dem Arbeitslosen selbst die Schuld an seiner
Arbeitslosigkeit gegeben: Entweder will er nicht arbeiten, oder er hat zu hohe
Lohnansprüche.
Statt die Arbeitslosen zu bekämpfen, muss
die Arbeitslosigkeit bekämpft werden. Dazu bedarf es der Schaffung von mehr
Arbeitsplätzen, die aber nicht durch Sozialabbau und mehr Druck auf
Arbeitslose entstehen, sondern nur im Zuge von mehr Wachstum.
Da die Kommission zu diesem zentralen
Problem keinerlei Empfehlungen unterbreitet, werden ihre Vorschläge entweder
bald ihre Wirkungslosigkeit erweisen oder schnell vergessen sein.
Norbert Reuter ist Privatdozent für
Volkswirtschaftslehre an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule
Aachen und Volkswirt bei ver.di.
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