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zurück Die Hartz-Vorschläge - oder der Versuch, sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen

 

Von Norbert Reuter

Angesicht der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit sind innovative Konzepte für deren Abbau willkommen. Dies gilt auch für die bislang bekannten Empfehlungen der Hartz-Kommission. Auch wenn die in 13 "Modulen" präsentierten Vorschläge nicht rundheraus abzulehnen sind, krankt doch das ganze Konzept daran, dass Arbeitslosigkeit primär als Problem der Arbeitslosen gesehen wird und nicht als gesamtwirtschaftliches Problem.

Dies zeigt sich daran, dass die Kommission unterstellt, die Arbeitslosigkeit könnte bis 2005 halbiert werden - unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung. Da die durchschnittliche Arbeitslosenzahl 2002 noch steigen wird, bedeutet dies, dass sie in den folgenden drei Jahren um jeweils gut 660 000 sinken müsste.

In der Vergangenheit war der Rekord beim Abbau der Arbeitslosigkeit jedoch nicht einmal halb so hoch - und zwar unter der Bedingung eines Wirtschaftswachstums von vier Prozent und mehr. Derartige Steigerungsraten lassen sich aber mit Reformen auf dem Arbeitsmarkt allenfalls unterstützen; auslösen lassen sie sich nur durch eine expansive Finanzpolitik der öffentlichen Hand und einen deutlichen Anstieg der privaten Investitionen, die wiederum von der weltwirtschaftlichen Entwicklung und der Binnennachfrage abhängen. Bereits diese kurzen Hinweise auf die gesamtwirtschaftlichen Voraussetzungen einer Halbierung der Arbeitslosigkeit relativieren die allein arbeitsmarktbezogenen Vorschläge der Kommission. Sie erinnern an jemanden, der sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen will.

Unabhängig davon, wie man ihren jeweiligen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einschätzt, sind einzelne Vorschläge zu begrüßen. Hierzu gehören Initiativen,

  • die auf eine Verbesserung der Dienstleistungsqualität bei der Vermittlung von Arbeitssuchenden setzen,

  • die Unterstützung bieten, damit Arbeitslose Mobilitätsanforderungen besser gerecht werden können,

  • die auf eine organisatorische Zusammenlegung von Leistungseinrichtungen gerichtet sind,

  • die Landesarbeitsämter zu Kompetenzzentren für die Schaffung von Arbeitsplätzen umbauen wollen,

  • die auf Erstellung von Arbeitsplatzbilanzen als Hilfsmittel für eine beschäftigungsorientierte und Entlassungen vorbeugende Entwicklung gerichtet sind und

  • die ein Überbrückungssystem für ältere Arbeitnehmer bis zur Frührente schaffen wollen.

Angesichts fehlender Forderungen zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird der Beitrag dieser Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit aber gering bleiben. Schädlich und damit zurückzuweisen sind dagegen Vorschläge, die darauf hinauslaufen, den Druck auf die Arbeitslosen zu erhöhen - gewissermaßen stärker am eigenen Schopf zu ziehen. Hier sind insbesondere drei Punkte zu nennen:

1. Neue Beschäftigung und Abbau der Schwarzarbeit durch "Ich"- oder "Familien-Aktiengesellschaften".

Die Kommission schlägt zur Aktivierung eines als unterentwickelt eingestuften Dienstleistungsmarktes die Möglichkeit einer neuen, einfach zu handhabenden Selbständigkeit als Vorstufe zur Gründung eines vollwertigen Gewerbebetriebs vor. Attraktiv werde das Modell durch eine zehnprozentige Pauschalbesteuerung, einen Verzicht auf jede unternehmerische Bilanzierung und die Gewährung eines vollständigen Sozialversicherungsverhältnisses. Allerdings gilt diese Regelung nur für niedrige Einkommen bis zu 15 000 Euro bei der "Ich-AG" und 20 000 Euro bei der "Familien-AG".

Solche Konzepte werden dem Problem der Arbeitslosigkeit aus mehreren Gründen nicht gerecht: Zum einen ist es eine Fehlannahme, dass gerade qualifizierte Dienstleistungstätigkeiten, die das größte Wachstumspotenzial haben, über derartige Niedrigeinkommen-AG erschlossen werden können. Zum anderen wird hierdurch Schwarzarbeit nicht verhindert. Die Koppelung von niedrigen Gesamteinnahmen mit einem Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen bietet einen Anreiz, das Einkommen weiterhin über Schwarzarbeit aufzustocken. Möglicherweise wird auch ganz auf die Abführung der Pauschalsteuer und damit auf die soziale Absicherung auf niedrigem Niveau verzichtet.

Umgekehrt besteht aber die Gefahr, dass bisher steuerpflichtige, reguläre Beschäftigungsverhältnisse in die neuen Rechtsformen umgewandelt werden, um weniger Steuern zu zahlen. Dadurch würde der Erosion des Arbeitsmarktes Vorschub geleistet, der Druck auf tarifliche Bindungen und soziale Standards erhöht.

2. Ausweitung der Leiharbeit

Nach Vorschlägen der Kommission soll Leiharbeit durch die Schaffung von Personal-Service-Agenturen (PSA) - entweder bei den Arbeitsämtern eingerichtet oder von diesen "outgesourct" - gefördert werden. Firmen könnten sich Leute kostenlos auf Probe bei den PSA leihen. Verweigern sich Arbeitslose, erhalten sie nach drei bis sechs Monaten nur noch ein reduziertes Arbeitslosengeld. Mit dieser Ausweitung der Leiharbeit steigt der Druck auf Arbeitslose, irgendeine Stelle anzunehmen, so dass sie sich schnell in fragilen Beschäftigungsverhältnissen wiederfinden können, die weit unterhalb ihres Qualifikationsniveaus liegen. Damit wird der soziale Rutsch verstärkt. Zudem besteht die Gefahr, dass die Arbeitgeber sich auf Dauer aus den PSA bedienen und somit auch als Folge reguläre Beschäftigungsverhältnisse vernichtet werden.

3. Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und -hilfe

Im Falle von Arbeitslosigkeit soll für die ersten sechs Monate eine Pauschalleistung in drei Klassen gezahlt werden, in den weiteren sechs Monaten ein "genau gerechnetes Arbeitslosengeld (analog heutiges ALG)", dann für ein Jahr ein reduziertes Arbeitslosengeld in der Höhe der heutigen Arbeitslosenhilfe gegebenenfalls ergänzt durch Hilfe zum Lebensunterhalt. Danach gibt es ausnahmslos nur noch Leistungen in Höhe der heutigen Sozialhilfe.

Die vorgeschlagene Pauschalierung des Arbeitslosengeldes in den ersten sechs Monaten würde das bisher geltende Versicherungsprinzip für den Fall von Arbeitslosigkeit aufheben. Für einen derartigen Systembruch besteht keinerlei Veranlassung, zumal ein Vorteil durch eine gestaffelte Pauschalvergütung nicht erkennbar ist. Insbesondere würde hiermit die durch das Versicherungsprinzip weitgehend gewährleistete Lebensstandardsicherung ohne Not aufgehoben. Die folgenschwerste Maßnahme, die den deutschen Sozialstaat fundamental verändern würde, stellt das geplante Auslaufen des Arbeitslosengeldes spätestens nach zwölf Monaten dar. Innerhalb weniger Monate könnten sich jahrzehntelang regulär Beschäftigte in sozial prekären Lebenslagen wiederfinden. Wenn sich dann herausstellt, dass auch nach der Umsetzung der Hartz-Vorschläge dauerhaft Arbeitsplätze in der gegenwärtigen Größenordnung fehlen, wären hiervon schnell Millionen Menschen und ihre Familien betroffen - und damit der deutsche Sozialstaat insgesamt.

Insgesamt sind die Vorschläge der Hartz-Kommission von dem Geist geprägt, dass über eine Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien, eine Reduzierung von Lohnersatzleistungen und eine geringere Entlohnung das Problem der Arbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen sei. Letztlich wird damit dem Arbeitslosen selbst die Schuld an seiner Arbeitslosigkeit gegeben: Entweder will er nicht arbeiten, oder er hat zu hohe Lohnansprüche.

Statt die Arbeitslosen zu bekämpfen, muss die Arbeitslosigkeit bekämpft werden. Dazu bedarf es der Schaffung von mehr Arbeitsplätzen, die aber nicht durch Sozialabbau und mehr Druck auf Arbeitslose entstehen, sondern nur im Zuge von mehr Wachstum.

Da die Kommission zu diesem zentralen Problem keinerlei Empfehlungen unterbreitet, werden ihre Vorschläge entweder bald ihre Wirkungslosigkeit erweisen oder schnell vergessen sein.

Norbert Reuter ist Privatdozent für Volkswirtschaftslehre an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen und Volkswirt bei ver.di.

 

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Arbeitnehmerkammer Bremen - Autor: Johannes Steffen - Aktualisierung: 10.06.2010