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Michael Wendl
Wahlkampfklamauk
Eine
Bewertung der Vorschläge der Hartz-Kommission
(2. Fassung)
1.
Die Sicht der Hartz-Kommission wird offensichtlich durch die
Argumentation geprägt, dass die Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes das entscheidende Instrument zur Erhöhung der Beschäftigung
sei. Damit bildet das neoklassische Paradigma in seiner Vulgärversion die
wirtschaftswissenschaftliche Basis für diese Sicht. Dieser auf Basis einer
einzelwirtschaftlichen Sicht entstandene Leitbild geht davon aus, dass mit
sinkenden Löhnen das Ausmaß der Beschäftigung entsprechend steigt.
Ausgangspunkt für die Entwicklung der Beschäftigung ist in dieser
Perspektive der Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit wird so gesehen aus dem
Nichtfunktionieren des Arbeitsmarktes behauptet. Die politische und rechtliche
Regulierung des Arbeitsmarktes verhindere, so die neoklassische Doktrin, die
Herausbildung eines Lohnes, der zu einem Gleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt führe.
Mit diesem einfachen Modell werden die gesamtwirtschaftlichen oder makroökonomischen
Bedingungen für Beschäftigung geradezu systematisch ignoriert. Das Modell
ist aber populär, weil es der Sicht des Alltagsbewusstseins entspricht. Gegen
diese primitive Sicht wird aus der Perspektive des keynesianischen Paradigmas
eingewandt, dass in erster Linie der Geldvermögensmarkt in der Hierarchie der kapitalistischen Märkte
die entscheidende Ebene für die Entwicklung der Beschäftigung ist. Das heißt,
dass die Deregulierung des Arbeitsmarktes nur dann zu positiven Beschäftigungseffekten
führt, wenn von den Finanz- und Gütermärkten expansive Wirkungen ausgehen.
Das ist aber gegenwärtig gerade nicht der Fall. Faktisch geht es daher im
Kern nicht um zusätzliche Beschäftigung, sondern um die Schwächung der
Rechtsposition von abhängig Beschäftigten und damit verbundene Schwächung
der Gewerkschaften. Die Botschaft, bis 2005 die Arbeitslosigkeit zu halbieren
ist völlig unseriös. Rund 4 Mio registrierte Arbeitslose treffen auf knapp
500 Tsd. den Arbeitsämtern gemeldete offene Stellen, wobei das Angebotsprofil
und das Nachfrageprofil sowohl qualifikatorisch wie regional auseinander
klaffen. Die anderen offenen Stellen sollen gerade nicht aus den registrierten
Arbeitslosen besetzt werden.
2. Die
politische Substanz der Vorschläge liegt in der weiteren Erosion der
Rechtsposition von Arbeitslosen. Diese werden zu weitgehend rechtlosen
Objekten der Arbeitsvermittlung, denen prekäre und belastende Arbeitsverhältnisse
aufgezwungen werden können, insbesondere Leiharbeit an wechselnden
Arbeitsorten. Auch die Lohnersatzleistungen werden durch die vorgesehene
Pauschalierung abgesenkt, die Bezugsdauer wird gekürzt, die
Zumutbarkeitsvoraussetzungen werden verschärft. Letztlich werden die
Arbeitslosen so drangsaliert, dass sie gezwungen werden, nahezu jede Arbeit
anzunehmen. Im Kern hat sich damit die Vorstellung von den arbeitsunwilligen
Arbeitslosen, die zur Arbeit mehr oder minder gezwungen werden müssen,
durchgesetzt. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen diese Sicht gerade
nicht (siehe DIW-Wochenbericht 22/2002, S. 347 ff.)
3.
Wenn die Erwerbstätigkeit nicht entsprechend wächst,– dafür gibt
es zur Zeit keine makroökonomischen Anhaltspunkte - führt die erzwungene
Vermittlung von Arbeitslosen zu Verdrängungseffekten. Qualifizierte und
zugleich öffentlich subventionierte Bewerber ersetzen bereits Beschäftigte.
Per Saldo findet ein Austausch von Beschäftigten, aber kein nennenswerter
Zugewinn an Beschäftigung statt. Die Zuweisung subventionierter Arbeitskräfte
verstärkt den Lohndruck auf angelernte Arbeitskräfte. Diese können einen
existenzsichernden Lohn nicht mehr durchsetzen, weil Arbeitslose mit
vergleichbaren Qualifikationen zu Niedriglöhnen oder sogar kostenlos
angeboten werden. Dadurch kommen gerade die Löhne im Niedriglohnbereich ins
Rutschen, was das erklärte Ziel der neoklassisch fundierten Lohntheorie ist.
(Siehe dazu aktuell Ifo-Schnelldienst 9/2002: Aktivierende Sozialhilfe) Dies
richtet sich zentral gegen die Versuche der Gewerkschaften in diesem
Niedriglohnbereich existenzsichernde Tarifeinkommen durchzusetzen. Völlig
ausgehebelt wird die Tariffähigkeit durch die Förderung der „Ich-AG“, d.
h. durch die Ausweitung von Scheinselbständigkeit. (Allein die Redeweise von
der „Ich-AG“ ist zynisch, da illegal Beschäftigte und Arbeitslose nicht
einmal die Mindestvoraussetzung einer Kapitalgesellschaft, also Stammkapital
mitbringen.)
4.
Die Arbeitslosenhilfe wird mit der Sozialhilfe zusammengelegt und auf
das Niveau der Sozialhilfe reduziert werden. Damit ist der Bezug der
Arbeitslosenhilfe zum letzten Einkommen völlig gekappt. Die
Arbeitslosenunterstützung verliert dadurch ihren Charakter als eine Art Mindestlohn,
unter dessen Niveau angebotene Arbeit nicht akzeptiert wird. Damit wird der
Arbeitsmarkt im Niedriglohnbereich wieder funktionsfähig gemacht, d. h. der
Preisverfall der Arbeitskraft bei hoher Arbeitslosigkeit wird nicht mehr
politisch durch einen Quasi-Mindestlohn aus der Arbeitslosenversicherung
gebremst. Faktisch macht das die Gewerkschaften in dem Niedriglohnsektor
handlungsunfähig. Sie können Tarifverträge zwar vereinbaren. Diese stehen
jedoch nur auf dem Papier. Das Vorhandensein eines existenzsichernden
Mindestlohns verhindert, dass Beschäftigte, deren individueller Lohn unter
dem Existenzminimum liegt, gezwungen werden, zusätzliche Arbeitszeit auf dem
Markt anzubieten. Mit dieser „anomalen Reaktion“ (Wolfgang Stützel) kommt
es zu einen Lohnsenkungswettlauf nach unten, der insgesamt die
Arbeitslosigkeit erhöht, weil mehr Potential an Arbeitskraft auf dem Markt
angeboten wird.
5. Die
mediale Inszenierung der Arbeit der Hartz-Kommission – insbesondere durch
den SPIEGEL – erinnert an eine ähnliche Pressekampagne, die die
Bundesregierung über den SPIEGEL im Mai 1999 mit einem Artikel von Wolfgang
Streeck und Rolf Heinze „An Arbeit fehlt es nicht“ zu initiieren versucht
hatte. Damals ging es um die Propagierung eines öffentlich geförderten
Niedriglohnsektors. Die auch jetzt wieder auffallend schöngezeichnete
Berichterstattung im SPIEGEL soll den politischen Hintergrund bilden, vor dem
jede Kritik an den Vorschlägen der Hartz-Kommission als Werk von betonköpfigen
„Bremsern“ und „Blockierern“ dargestellt werden kann. Diese
Aufbereitung spielt ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Rolle. Auf das
großmundige Versprechen von Schröder 1998, die registrierte Arbeitslosigkeit
am Ende der Legislaturperiode auf unter 3,5 Mio zu drücken, folgt jetzt in
einer Phase saisonbereinigt steigender Arbeitslosigkeit eine noch viel
haltlosere Ankündigung: die registrierte Arbeitslosigkeit soll bis 2005
halbiert werden. Es ist in erster Linie Wahlkampfklamauk, aber auf Kosten der
Arbeitslosen und der Gewerkschaften, da in der Konsequenz einiges aus den
Vorschlägen der Hartz-Kommission auch von einer CDU/CSU-geführten Regierung
durchgesetzt wird. Inzwischen drängen Michael Rogowski vom BDI, die FDP und
der wirtschaftliche Flügel von CDU/CSU auf rasche Umsetzung der Vorschläge.
6.
Aus gewerkschaftlicher Sicht sind die Vorschläge der Hartz-Kommission
– abgesehen von der Absicht, die Arbeitsvermittlung als solche zu
intensivieren und unbürokratischer zu handhaben – rundum abzulehnen. Sie
widersprechen eindeutig den tarif- und sozialpolitischen Positionen der
Gewerkschaften und sie laufen auch auf eine eindeutige Schwächung der
tarifpolitischen Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften hinaus. Gewerkschaften
sind eine Organisation der Regulierung und Kartellierung des Arbeitsmarktes.
Die Existenzberechtigung der Gewerkschaften in einer kapitalistischen
Gesellschaft besteht gerade in der Eindämmung bzw. Aufhebung der Preis- oder
Lohnkonkurrenz auf dem Arbeitsmarkt. Jede Maßnahme, die diese Konkurrenz
stimuliert oder freisetzt, schwächt die Gewerkschaften. Dass die Reaktionen
aus den gewerkschaftlichen Führungsetagen aktuell anders ausfallen, hat drei
Gründe: Einmal sind die Gewerkschaften – wenn auch schwach - in der
Kommission vertreten. Zum zweiten sind sie von der medialen Inszenierung
beeindruckt. Sie wagen es nicht, die offen unsoziale Schlagseite der Vorschläge
direkt zu benennen. Sie sind aber auch makroökonomisch nicht kompetent genug,
um diesen Angriff auf die politische Regulierung des Arbeitsmarktes
argumentativ abzuwehren oder anders gesagt: die, die das könnten, dürfen
nicht. Aber wichtiger ist der dritte Faktor: Die Gewerkschaften „eiern
rum“, weil sie Schröder die vermeintlich letzte Chance nicht versauen
wollen. Es wird darauf gesetzt, dass dieser Medienartefakt die Wahlchancen von
Rot-grün erhöhen kann. Sie verspielen damit ihre Glaubwürdigkeit, mehr zu
sein, als der politische Juniorpartner einer rot-grünen Bundesregierung.
Es ist daher notwendig, die Vorschläge der Hartz-Kommission in
gewerkschaftlichen Gremien ausführlich zu diskutieren und sowohl grundsätzlich
wie im Detail zu kritisieren. Die Argumente dafür können präsentiert
werden.
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