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Zweistufenplan der Bundesregierung für kunden- und
wettbewerbsorientierte Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
vom
22.02.2002
Das Vertrauen in
die Bundesanstalt für Arbeit ist durch die aufgedeckten Fehler
bei ihren Arbeitsvermittlungen schwer beschädigt. Die von ihrem
Vorstand selbst angekündigten Verbesserungsvorschläge gehen in
die richtige Richtung und werden von der Bundesregierung unterstützt.
Sie werden aber vor dem Hintergrund der sich rasch entwickelnden
und differenzierten Arbeitsmärkte nicht ausreichen.
Chancen nutzen
Die
Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung orientiert sich am
Grundsatz Fördern und Fordern. Dies erfordert ein intensives
Eingehen auf die individuellen Potenziale und Probleme der
Arbeitssuchenden und die konkreten Bedürfnisse der Unternehmen.
Bereits das Job-AQTIV-Gesetz zielte deshalb auf eine
Neuausrichtung der Arbeitsvermittlung. Die gegenwärtige Krise
ist nun eine Chance zur grundlegenden Veränderung von starren
Behördenstrukturen und institutionell bedingten
Fehlsteuerungen. Die Bundesregierung nimmt deshalb noch in
dieser Legislaturperiode den strukturellen Umbau der
Bundesanstalt für Arbeit in Angriff.
Die
Bundesregierung will diesen Umbau gemeinsam mit den vielen
engagierten Mitarbeitern in den Arbeitsämtern angehen; er ist
gerade auch in deren Interesse notwendig, um ihre Fachkompetenz
und ihre Initiative optimal nutzen zu können. Entbürokratisierung
und Konzentration auf die Kernaufgaben und damit auch erweiterte
Handlungsspielräume für flexibles Arbeiten schaffen einen
Rahmen, in dem sie ihr Engagement und ihr Leistungsvermögen
besser entfalten können.
Leitbild der
Reform
Für die schnelle
und effiziente Eingliederung von Arbeitsuchenden in Arbeit
braucht Deutschland eine flexible Dienstleistungseinrichtung mit
einem verantwortlichen Management und strikter Erfolgskontrolle.
Die Reform muss
sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
-
Dienstleistung im
Wettbewerb,
-
Konzentration auf
Kernaufgaben mit der Arbeitsvermittlung im Zentrum
-
modernes
kundenorientiertes Unternehmensmanagement mit hoher
Leistungsfähigkeit.
Der erforderliche
Umbau vollzieht sich in zwei Stufen:
1. Stufe:
Wirksame Sofortmaßnahmen
Die
Bundesregierung wird auf dem Wege von Sofortmaßnahmen moderne
Leitungsstrukturen einführen, den Wettbewerb in der Vermittlung
stärken, die Kooperation mit Dritten ausbauen und für mehr
Qualität und Kundenorientierung sorgen.
Modernisierung
der Leitungsstrukturen
-
Die Bundesanstalt für
Arbeit wird aus einer Behördenorganisation in einen
Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen
überführt.
-
Die Geschäfte werden künftig
von einem aus drei Personen bestehenden Vorstand geführt.
Seine Mitglieder werden auf einer vertraglichen Grundlage
beschäftigt; sie sind keine Beamte.
-
Die Verantwortung der
Sozialpartner für den Arbeitsmarkt bleibt in einem
Selbstverwaltungsgremium bestehen. Es wird ein
Verwaltungsrat (Aufsichtsrat) mit neuem Aufgabenzuschnitt
installiert, der die gesetzliche Pflicht hat, die Geschäftsführung
zu überwachen. Die Selbstverwaltungsgremien für den
regionalen Arbeitsmarkt bleiben bis zu einer Neuorganisation
bestehen.
Mehr
Wettbewerb
-
Freier Marktzugang für
Vermittler (Aufhebung der Erlaubnispflicht für private
Vermittler, keine Beschränkung des Vergütungsanspruchs bei
privaten Vermittlungsleistungen auf Ansprüche gegen
Arbeitgeber; Untersagung der Vermittlungstätigkeit bei Mißbrauch).
-
Vermittlungsgutscheine für
arbeitslose Leistungsbezieher (ab einer bestimmten Dauer der
Arbeitslosigkeit - drei bis sechs Monate - Rechtsanspruch
auf freie Wahl eines privaten Vermittlers). Mehr Wettbewerb
muss sich auch für Schwervermittelbare auszahlen. Die Höhe
des Erfolgshonorars wird nach den individuellen
Vermittlungshemmnissen gestaffelt, um "Rosinenpickerei"
zu verhindern.
-
Das Monopol der
Bundesanstalt für Arbeit bei Vermittlung und Anwerbung im
Ausland wird aufgehoben.
Mehr
Kooperation mit Dritten
-
Konsequente Ausschöpfung
der Möglichkeiten des Job-AQTIV-Gesetzes (Rechtsanspruch
auf Einschaltung eines privaten Vermittlers nach
sechsmonatiger Arbeitslosigkeit).
-
Prüfung von
budgetrelevanten Anreizen für Arbeitsämter zur verstärkten
Einschaltung von Dritten.
Mehr Qualität
und Kundenorientierung
-
Konzentration auf die
Vermittlungsoffensive durch Personalumschichtung innerhalb
der Bundesanstalt für Arbeit
-
Verstärkte Akquisition
von Stellen in den Betrieben und ihre zügige Aufnahme in
den Arbeitsämtern (stellenorientierte Arbeitsvermittlung,
"Call-Center").
-
Unabhängiger
Arbeitsamts-TÜV (Kunden- und Mitarbeiterbefragungen,
verdeckte Prüfungen in Arbeitsämtern) und Einführung
eines Beschwerdemanagements.
-
"Benchmarking"
zwischen den Arbeitsämtern.
-
Qualitätssicherung bei
privaten Vermittlern (Selbstverpflichtung oder
Verbandszertifizierung der Branche).
-
Anreizsysteme für
erfolgreiche Vermittler (z.B. Leistungsprämien).
-
Die Vermittlungsstatistik
der Bundesanstalt für Arbeit wird neu konzipiert, um
aussagekräftige und valide Daten zu liefern.
Die für einen
Teil der beschriebenen Sofortmaßnahmen erforderlichen Gesetzesänderungen
sollen zum 1. Juli 2002 in Kraft treten.
2. Stufe: Zügige
Strukturreformen
Kommission
"Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"
Mit den Sofortmaßnahmen
geht eine grundsätzliche Weichenstellung für eine umfassende
Reform einher. Ziel ist es, die Bundesanstalt für Arbeit zu
einer modernen Dienstleistungseinrichtung umzubauen.
Zur Vorbereitung
der notwendigen gesetzgeberischen Schritte wird umgehend eine
Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"
berufen. Diese wird bis zum Ende dieser Legislaturperiode
-
ein Konzept für den künftigen
Aufgabenzuschnitt,
-
ein Konzept für die neue
Organisationsstruktur und
-
ein Durchführungskonzept
vorlegen.
Die Kommission
"Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" wird aus
Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden,
Gewerkschaften, Politik, Wissenschaft, Unternehmensberatung, Ländern
und Kommunen bestehen. Den Vorsitz übernimmt Dr. Peter Hartz.
Auch kreative Köpfe aus den Arbeitsämtern werden in die
Kommission berufen, damit der Umbauprozess der Bundesanstalt für
Arbeit erfolgreich bewältigt werden kann.
Zur Unterstützung
ihrer Arbeit erhält die Kommission eine Geschäftsstelle im
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Die Kommission
kann Sachverständige anhören und Gutachten vergeben.
Die Arbeit der
Kommission orientiert sich am Leitbild der Bundesregierung für
eine Arbeitsförderung mit schlankem Aufgabenzuschnitt und
moderner Unternehmensorganisation.
Dessen vier
Kernelemente sind:
1. Aufgabenkonzentration
auf Kernbereiche
Der Aufgabenzuschnitt des
modernen Arbeitsmarktdienstleisters soll sich auf die
Kernbereiche Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung,
Auszahlung von Lohnersatzleistungen und aktive
Arbeitsmarktpolitik konzentrieren. Es muss geprüft werden, ob
die Bundesanstalt für Arbeit von der Kindergeldauszahlung und
von der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung entlastet
werden kann.
2. Im Zentrum: Vermittlung
und Beratung
Die Gewichtung der Aufgaben
untereinander muss zugunsten der operativen Dienstleistungen
Vermittlung und Beratung verschoben werden.
-
Es müssen moderne
Managementkonzepte wie Zielsteuerung und Programmbudgets
eingeführt werden.
-
Zugleich sind das
Verwaltungsverfahren und die Verwaltungspraxis durch einen
wirksamen Einsatz moderner Informationstechnologien zu
straffen und von Doppelarbeiten zu befreien.
-
In den operativen
Bereichen müssen die Ermessensspielräume vor Ort
gesteigert werden, um der Kreativität der Mitarbeiter Raum
zu geben. Dazu gehört auch die Entwicklung einer Kultur der
Verantwortungsfreude und Verantwortungsübernahme.
3. Organisatorischer Umbau
Gesteigerte Verantwortlichkeit
und Entscheidungsfreude vor Ort setzen einen strukturellen Umbau
der bisherigen Behörde zu einem modernen Dienstleister voraus.
Erforderlich sind neben einem professionellen Exekutivvorstand
eine stärkere Regionalisierung und Dezentralisierung von
Verantwortung und Entscheidung, unternehmerische Strukturen bis
hin zu den lokalen Einheiten und ein Überdenken der Aufgaben
von Zentrale und Mittelinstanzen. Aufgaben, Struktur und
Zusammensetzung der Selbstverwaltung sind wirkungsvoller und
unter Vermeidung grundlegender Interessenkonflikte neu zu
gestalten.
4. Zusammenführung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe
Die Bundesregierung beabsichtigt in der nächsten
Legislaturperiode, die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für
die erwerbsfähigen Sozialhilfebezieher zusammenzuführen. Die
Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"
soll dieser Reform nicht vorgreifen. Sie hat jedoch den Auftrag,
schon jetzt Organisationsmodelle vorzulegen, die eine wirksame
Zusammenführung in den Strukturen moderner
Arbeitsmarktdienstleister ermöglichen. Dabei ist anzustreben,
dass für alle arbeitsuchenden Menschen die erforderlichen
Beratungs-, Vermittlungs- und Arbeitsförderungsleistungen sowie
die Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts im Rahmen
eines "one-stop-center" gebündelt erbracht werden.
Durchführungskonzept
entwickeln
Die Modernisierung der
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erfordert ein schlüssiges
Durchführungskonzept. Dieses muss zeigen, wie die Überführung
der bisherigen Arbeitsverwaltung in eine neue
Organisationsstruktur so friktionsfrei wie möglich unter
Beteiligung der Beschäftigten erfolgen kann. Die Übernahme
unternehmerischer Strukturen, wie in den Sofortmaßnahmen für
die Führungsebene der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt,
muss weiter vorangetrieben werden.
Die Kommission wird ihre
Konzepte bis Mitte August dieses Jahres vorlegen. Die
Bundesregierung beabsichtigt, den Prozess der Umgestaltung bis
Ende 2004 abzuschließen.
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