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zurück Regionaler Kaufkraftausgleich durch zentralstaatliche Finanzierung der Arbeitslosenhilfe

Die zentralstaatliche Finanzierung der Arbeitslosenhilfe aus Bundesmitteln bewirkt eine beachtliche regionale Umverteilung an Kaufkraft - von Süd nach Nord und vor allem von West nach Ost.

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So betrug z.B. der im Land Bremen aufgebrachte Steueranteil des Bundes für die Finanzierung der Arbeitslosenhilfe im Jahre 2000 gut 0,7 Prozent während gleichzeitig 1,6 Prozent der Arbeitslosenhilfezahlungen nach Bremen zurück flossen. Der Zufluss an Kaufkraft in die Region (Arbeitslosenhilfezahlungen) betrug also das Doppelte des regionalen Finanzierungsbeitrags (Lohnsteuereinnahmen des Bundes in Bremen).

In den neuen Bundesländern ist dieser Effekt noch deutlich stärker ausgeprägt: Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise erhielt das Fünffache seines Finanzierungsanteils an Arbeitslosenhilfe zurück, Sachsen-Anhalt sogar das Siebenfache. Einen Kaufkraftabfluss verzeichneten demgegenüber vor allem die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.

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Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - zurückhaltend formuliert als Forderung nach einer Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe - würde also gerade die Krisenregionen mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit noch zusätzlich belasten. Dies wäre selbst dann der Fall, wenn die Sozialhilfeträger für ihre absehbaren Mehraufwendungen an Hilfe zum Lebensunterhalt für von der Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr unterstützte Langzeitarbeitslose einen finanziellen Ausgleich erhielten. Denn längst nicht alle Haushalte, die nach geltendem Recht noch Arbeitslosenhilfe erhalten, fielen durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe unmittelbar in Sozialhilfebedürftigkeit - ganz abgesehen von der Dunkelziffer der Armut, die künftig auch unter Arbeitslosen zunehmen würde.

 

 Bundesland

Anteil an der Arbeitslosen-
hilfefinan-
zierung
(1)
2000

Anteil an den Arbeitslosen-
hilfe-
zahlungen
2000

Regionaler
Zu- bzw.
Abfluss an
Kaufkraft
(2)

Bayern

17,44

5,46

0,3

Baden-Württemberg

15,36

5,69

0,4

Hessen

10,79

4,89

0,5

Rheinland-Pfalz

4,58

3,04

0,7

Saarland

1,09

1,45

1,3

Nordrhein-Westfalen

23,75

20,96

0,9

Niedersachsen

8,43

8,45

1,0

Schleswig-Holstein

3,32

2,86

0,9

Hamburg

3,07

2,08

0,7

Bremen

0,76

1,61

2,1

Brandenburg

1,58

6,61

4,2

Mecklenburg-Vorpommern

0,89

4,57

5,1

Sachsen

2,40

10,60

4,4

Sachsen-Anhalt

1,23

8,58

7,0

Thüringen

1,24

5,06

4,1

Berlin

4,06

8,08

2,0

(1) regionale Lohnsteuerquote des Bundes im Kalenderjahr 2000
(2) in Vielfachen des Finanzierungsbeitrags. Erläuterung: < 1 = Abfluss, > 1 = Zufluss

 

Regionaler Zu- bzw. Abfluss an Kaufkraft in Vielfachen des regionalen Finanzierungsanteils (1)

 

Bundesland

Kalenderjahr

1997 1998 1999 2000

Bayern

0,42 0,39 0,36 0,31

Baden-Württemberg

0,53 0,47 0,44 0,37

Hessen

0,57 0,56 0,52 0,45

Rheinland-Pfalz

0,73 0,69 0,70 0,66

Saarland

1,59 1,48 1,41 1,33

Nordrhein-Westfalen

0,96 0,92 0,92 0,88

Niedersachsen

1,07 1,02 1,03 1,00

Schleswig-Holstein

0,85 0,86 0,88 0,86

Hamburg

0,83 0,83 0,77 0,68

Bremen

2,13 2,11 2,07 2,11

Brandenburg

2,98 3,08 3,47 4,18

Mecklenburg-Vorpommern

4,14 4,24 4,39 5,14

Sachsen

2,94 3,33 3,75 4,42

Sachsen-Anhalt

4,50 4,83 5,68 6,98

Thüringen

3,41 3,56 3,39 4,09

Berlin

1,66 1,77 1,89 1,99
(1) Ein Vielfaches von <1 bedeutet regionalen Kaufkraftabfluss, ein Vielfaches von >1 regionalen Kaufkraftzufluss

 

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Arbeitnehmerkammer Bremen - Autor: Johannes Steffen - Aktualisierung: 10.06.2010