![]() |
|
78. ASMK am 07./08. November
2001 in Potsdam Beschluss Die Ministerinnen und
Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales
der Länder stellen fest, dass der im Rahmen der 77. ASMK
beschlossene Leitantrag zur Sozialhilfe („Konzertierte Aktion
zur Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit") wichtige
Impulse zur Diskussion und Weiterentwicklung des
Modernisierungs- und Veränderungsprozesses in der Sozialhilfe
gegeben hat. Es zeigt sich, dass Länder und Kommunen bereit
sind, nach neuen Ideen und Wegen in der Sozialhilfe zu suchen,
kommunale Aktivitäten und Angebote zu stärken, sie intensiver
und zielgenauer zu nutzen, besser zu verzahnen und Hilfe möglichst
aus einer Hand zu erbringen. Inzwischen besteht über die Ziele
des Leitantrages weitgehend Konsens, insbesondere darüber, dass
Sozialhilfe nicht nur die effiziente Abwicklung von Zahlungsvorgängen
darstellt, sondern eine notwendige und im Einzelfall sehr
komplexe soziale Dienstleistung ist. Die in den Ländern und
Kommunen praktizierten Ansätze zur Weiterentwicklung und
Modernisierung der Sozialhilfe sind bereits Elemente einer
Strukturreform der Sozialhilfe. Darüber hinaus macht
insbesondere die Diskussion über die Weiterentwicklung des
Sozialstaates deutlich, dass die zukünftige sozialpolitische
Aufgabenstellung des Staates einschließlich der Verantwortung für
die existentielle Absicherung im Rahmen der Sozialhilfe neu
definiert werden muss. Dazu gehört,
In den allgemeinen Bestimmungen des BSHG ist noch wesentlich klarer herauszuarbeiten, dass z.B.
insbesondere schon durch eine gezielt
Erstberatung alle Möglichkeiten zur Eingliederung in den
Arbeitsmarkt zu prüfen sind. Begründung Der demografische Wandel, das Entstehen
neuer Erwerbsbiografien sowie veränderte
Qualifikationsanforderungen stellen Herausforderungen dar, denen
sich der Sozialstaat aktiv stellen muss, um Chancen zur
gesellschaftlichen Teilhabe zu verbessern und die Ursachen von
Armut und Ausgrenzung und hier insbesondere die Arbeitslosigkeit
zu bekämpfen. Als aktiver und aktivierender Staat muss er die
Selbsthilfekräfte seiner Bürgerinnen und Bürger fördern und
stärken. Dies gilt auch für die Sozialhilfe. Dabei geht es
nicht nur darum, das Existenzminimum zu sichern, sondern
Sozialhilfeberechtigte auch durch persönliche Unterstützung
und Begleitung in die Lage zu versetzen, sich frühzeitig wieder
selbst zu helfen und unabhängig von öffentlicher Hilfe ein
Leben in Menschenwürde zu führen. Sozialhilfe muss unter dem Aspekt "Förden"
als eine soziale Dienstleistung mit neuen Akzenten entwickelt
werden. Gleichzeitig sind Verwaltungsstrukturen und
Hilfeangebote verschiedener Träger aufeinander abzustimmen, um
individuell zugeschnittene und passgenaue Angebote zur Überwindung
und Vermeidung von Sozialhilfebedürftigkeit zu ermöglichen.
Damit qualifiziert und kompetent gefördert werden kann, müssen
die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese personenbezogene
Dienstleistung weiterentwickelt werden. Personen in prekären
Lebenssituationen sind dabei stärker als bisher in die Planung
und Durchführung von Angeboten zur Armutsbewältigung mit
einzubeziehen. Der notwendige Paradigmenwechsel hin zu einer stärker
personenbezogenen Hilfe macht es allerdings notwendig, dass die
entsprechenden Ressourcen durch Verwaltungs- und
Verfahrensvereinfachungen im Bereich der passiven Leistungen
geschaffen werden. Ziel einer innovativen strukturellen Reform
der Sozialhilfe, die die überfällige Einordnung des
Bundessozialhilfegesetzes in das Sozialgesetzbuch mit beinhalten
sollte, ist somit die Stärkung der aktiven, personenbezogenen
Leistungen und die Entwicklung eines einfachen Systems für die
gesamte Hilfe zum Lebensunterhalt (Geldleistungen) entsprechend
der Position der Konferenz der Obersten Landessozialbehörden
zum zukünftigen Bedarfsbemessungssystem in der Sozialhilfe. 15 : 1 (Abstimmungsergebnis) Protokollnotiz: Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern, um nach neuen Ideen und Wegen in der Sozialhilfe zu suchen, kommunale Angebote zu stärken und sie besser zu verzahnen. Alle Reformen, die geeignet sind, die Arbeitslosenhilfe zu beseitigen, lehnt Mecklenburg-Vorpommern ab. Stattdessen muss alles unternommen werden, damit für Erwerbsfähige Sozialhilfebedürftigkeit erst gar nicht entsteht und Familien allein wegen ihrer Kinder nicht sozialhilfebedürftig werden. Erforderlich ist auch, dass Arbeitssuchende aus der Sozialhilfe in die Arbeitslosenhilfe zurückgeführt werden und allen Arbeitsuchenden gleichermaßen ein Anspruch auf die Instrumente der Arbeitsmarktförderung gewährt wird. |