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78. ASMK am 07./08. November
2001 in Potsdam
TOP 7.2
Strukturreform der Sozialhilfe - Stärkung der
aktivierenden Leistungen
- Antrag Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg,
Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein -
Beschluss
Die Ministerinnen und
Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales
der Länder stellen fest, dass der im Rahmen der 77. ASMK
beschlossene Leitantrag zur Sozialhilfe („Konzertierte Aktion
zur Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit") wichtige
Impulse zur Diskussion und Weiterentwicklung des
Modernisierungs- und Veränderungsprozesses in der Sozialhilfe
gegeben hat. Es zeigt sich, dass Länder und Kommunen bereit
sind, nach neuen Ideen und Wegen in der Sozialhilfe zu suchen,
kommunale Aktivitäten und Angebote zu stärken, sie intensiver
und zielgenauer zu nutzen, besser zu verzahnen und Hilfe möglichst
aus einer Hand zu erbringen. Inzwischen besteht über die Ziele
des Leitantrages weitgehend Konsens, insbesondere darüber, dass
Sozialhilfe nicht nur die effiziente Abwicklung von Zahlungsvorgängen
darstellt, sondern eine notwendige und im Einzelfall sehr
komplexe soziale Dienstleistung ist. Die in den Ländern und
Kommunen praktizierten Ansätze zur Weiterentwicklung und
Modernisierung der Sozialhilfe sind bereits Elemente einer
Strukturreform der Sozialhilfe. Darüber hinaus macht
insbesondere die Diskussion über die Weiterentwicklung des
Sozialstaates deutlich, dass die zukünftige sozialpolitische
Aufgabenstellung des Staates einschließlich der Verantwortung für
die existentielle Absicherung im Rahmen der Sozialhilfe neu
definiert werden muss.
In diesem laufenden Prozess der Weiterentwicklung der
Sozialhilfe zeichnet sich bereits jetzt ab, dass diese Ansätze
vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage „Stückwerk"
bleiben, wenn nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen
entsprechend geändert werden.
Dazu gehört,
-
die aktivierenden Hilfen gegenüber
passiven Leistungen in den Vordergrund einer modernen
Sozialpolitik zu stellen („Fördern"),
-
abgestimmte „Hilfen aus einer
Hand" für die vielfältigen prekären
Lebenssituationen anzubieten bzw. zu organisieren,
-
Hilfeberechtigte im Bereich der
aktivierenden Hilfen als Kooperationspartner zu begreifen,
die verbindlich und aktiv in den Hilfeprozess mit
einzubeziehen sind und Verantwortung für den Erfolg der
Hilfe übernehmen müssen („Fordern"),
-
die passiven Leistungen und damit die
Verwaltung zu vereinfachen (z.B. durch Pauschalierung) und
gleichzeitig die Selbstverantwortung der Hilfeberechtigten
zu stärken,
-
besondere Hilfen zur Überwindung von
Sozialhilfebedürftigkeit von Frauen sicher zu stellen,
-
zu vermeiden, dass Familien allein
wegen ihrer Kinder sozialhilfebedürftig werden und die
Wirksamkeit von Hilfen und Maßnahmen zu überprüfen, die
Maßnahmen für Erwerbsfähige zielgenauer zu formulieren
und notwendige Steuerungs- und Evaluationsinstrumente zu
entwickeln sowie generell die Datenstruktur im Hinblick auf
zeitnahe Sozialplanung zu verbessern.
In den allgemeinen Bestimmungen des BSHG
ist noch wesentlich klarer herauszuarbeiten, dass z.B.
-
Ziel jeder Maßnahme der Sozialhilfe
sein muss, die Fähigkeit des Hilfeempfängers zur
Selbsthilfe zu fördern und seine Selbstständigkeit und
Eigenverantwortung mit dem Ziel der Überwindung der
Sozialhilfebedürftigkeit zu stärken,
-
die persönliche Hilfe an arbeitsfähige
Sozialhilfeempfänger vorrangig das Ziel der Eingliederung
in den Arbeitsmarkt verfolgen muss,
insbesondere schon durch eine gezielt
Erstberatung alle Möglichkeiten zur Eingliederung in den
Arbeitsmarkt zu prüfen sind.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für
Arbeit und Soziales der Länder fordern die Bundesregierung auf,
eine Strukturreform zur Weiterentwicklung und Modernisierung der
Sozialhilfe mit den vorgenannten Inhalten auf den Weg zu
bringen. Da diese Reform auf Erkenntnisse aus bereits
abgeschlossenen Projekten und Initiativen sowie noch laufenden
Modellvorhaben des Bundes und der Länder gestützt werden kann,
bietet sich die große Chance, auf der Basis der Erfahrungen mit
den Modellprojekten einen breiten politischen Konsens für eine
grundlegende Reform der Sozialhilfe unmittelbar zu Beginn der nächsten
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu erreichen.
Gleichzeitig sind die notwendigen grundlegenden Reformen zur
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in
Angriff zu nehmen, wie sie bereits mit dem Leitantrag der 77.
ASMK vom 25./26. Oktober 2000 gefordert worden sind. Zusätzliche
finanzielle Belastungen der Kommunen dürfen dadurch nicht
entstehen.
Begründung
Der demografische Wandel, das Entstehen
neuer Erwerbsbiografien sowie veränderte
Qualifikationsanforderungen stellen Herausforderungen dar, denen
sich der Sozialstaat aktiv stellen muss, um Chancen zur
gesellschaftlichen Teilhabe zu verbessern und die Ursachen von
Armut und Ausgrenzung und hier insbesondere die Arbeitslosigkeit
zu bekämpfen. Als aktiver und aktivierender Staat muss er die
Selbsthilfekräfte seiner Bürgerinnen und Bürger fördern und
stärken. Dies gilt auch für die Sozialhilfe. Dabei geht es
nicht nur darum, das Existenzminimum zu sichern, sondern
Sozialhilfeberechtigte auch durch persönliche Unterstützung
und Begleitung in die Lage zu versetzen, sich frühzeitig wieder
selbst zu helfen und unabhängig von öffentlicher Hilfe ein
Leben in Menschenwürde zu führen.
Sozialhilfe muss unter dem Aspekt "Förden"
als eine soziale Dienstleistung mit neuen Akzenten entwickelt
werden. Gleichzeitig sind Verwaltungsstrukturen und
Hilfeangebote verschiedener Träger aufeinander abzustimmen, um
individuell zugeschnittene und passgenaue Angebote zur Überwindung
und Vermeidung von Sozialhilfebedürftigkeit zu ermöglichen.
Damit qualifiziert und kompetent gefördert werden kann, müssen
die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese personenbezogene
Dienstleistung weiterentwickelt werden. Personen in prekären
Lebenssituationen sind dabei stärker als bisher in die Planung
und Durchführung von Angeboten zur Armutsbewältigung mit
einzubeziehen. Der notwendige Paradigmenwechsel hin zu einer stärker
personenbezogenen Hilfe macht es allerdings notwendig, dass die
entsprechenden Ressourcen durch Verwaltungs- und
Verfahrensvereinfachungen im Bereich der passiven Leistungen
geschaffen werden.
Ziel einer innovativen strukturellen Reform
der Sozialhilfe, die die überfällige Einordnung des
Bundessozialhilfegesetzes in das Sozialgesetzbuch mit beinhalten
sollte, ist somit die Stärkung der aktiven, personenbezogenen
Leistungen und die Entwicklung eines einfachen Systems für die
gesamte Hilfe zum Lebensunterhalt (Geldleistungen) entsprechend
der Position der Konferenz der Obersten Landessozialbehörden
zum zukünftigen Bedarfsbemessungssystem in der Sozialhilfe.
15 : 1 (Abstimmungsergebnis)
Protokollnotiz: Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die
Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern, um nach neuen
Ideen und Wegen in der Sozialhilfe zu suchen, kommunale Angebote
zu stärken und sie besser zu verzahnen.
Alle Reformen, die geeignet sind, die
Arbeitslosenhilfe zu beseitigen, lehnt Mecklenburg-Vorpommern
ab.
Stattdessen muss alles unternommen werden,
damit für Erwerbsfähige Sozialhilfebedürftigkeit erst gar
nicht entsteht und Familien allein wegen ihrer Kinder nicht
sozialhilfebedürftig werden. Erforderlich ist auch, dass
Arbeitssuchende aus der Sozialhilfe in die Arbeitslosenhilfe zurückgeführt
werden und allen Arbeitsuchenden gleichermaßen ein Anspruch auf
die Instrumente der Arbeitsmarktförderung gewährt wird.
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