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77. ASMK am 25./26. Oktober 2000
im Kieler Schloss Beschluss Die Ministerinnen und Minister,
Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder
würdigen einvernehmlich die von den Sozialhilfeträgern und den
Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit entwickelten vielfältigen
und innovativen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung
langzeitarbeitsloser Menschen. Sie halten es aber darüber
hinaus für notwendig, dass Bund, Länder und Kommunen ihre
Aktivitäten und Angebote zur Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit
verstärken, gemeinsam handeln und damit ihren Beitrag zur
Weiterentwicklung der Sozialhilfe zu einer zeitgemäßen
sozialen Dienstleistung auch im Hinblick auf andere
Sozialleistungssysteme erbringen. Im Vordergrund muss verstärkt
das Bemühen stehen, Armutssituationen vorzubeugen und
eingetretene Sozialhilfebedürftigkeit zu überwinden. Sozialhilfe als soziale Dienstleistung darf
die effiziente Abwicklung von Zahlungsvorgängen nicht als
Kerngeschehen betrachten, sondern muss vorrangig Hilfeempfänger
vor allem befähigen, ein Leben ohne Sozialhilfe zu führen. Das
setzt voraus, dass diesem Hilfeanspruch rechtlich und tatsächlich
die Mitwirkungsverpflichtung der Hilfeempfänger gleichgewichtig
gegenüber steht. Sozialhilfe sollte in diesem Sinne so weit wie
möglich zu einer Leistungsbeziehung auf Gegenseitigkeit
ausgestaltet werden. Durch eine weitgehende Pauschalierung der
Hilfe zum Lebensunterhalt sollen eigenständiges
wirtschaftliches Haushalten gestärkt, Verwaltungskapazitäten
bei den Sozialhilfeträgern freigesetzt und dadurch andere
Prioritäten ermöglicht werden. Eine zentrale Bedeutung im
Hilfeprozess muss der persönlichen Hilfe zukommen. In Hilfeplänen
sind mit den Hilfeempfängern realistische Schritte zur Überwindung
der Hilfebedürftigkeit zu vereinbaren und umzusetzen. Innovationsbedarf besteht auch bei der
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und
Sozialhilfeverwaltung, die sich nicht in der Abgrenzung von Zuständigkeiten
und Verfahrensregelungen erschöpfen darf. Sie muss vielmehr auf
der Basis einer Zusammenführung der jeweiligen Kompetenzen und
Stärken eine gemeinsame und einheitliche Hilfe zur Überwindung
von Langzeitarbeitslosigkeit ermöglichen. Die Ministerinnen und
Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales
der Länder appellieren an den Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung, gemeinsam mit den Ländern die notwendigen
grundlegenden Reformen zur Zusammenführung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Angriff zu nehmen (siehe
Protokollnotiz, S. 4). Über eine sinnvolle Verbindung von
Arbeitsanreizen und Sanktionen soll die Bereitschaft, eigene
Anstrengungen zur beruflichen Eingliederung einzusetzen bestärkt
werden. In diesem Zusammenhang ist auch auszuloten, in welchem
Umfang das Subsidiaritätsprinzip der Sozialhilfe modifiziert
werden kann, um Arbeitsanreize zu erhöhen. Die
unterschiedlichen Formen von Subventionierung im Rahmen des §
18 Abs. 5 BSHG müssen insbesondere im Bereich einfacher Tätigkeiten
verstärkt erprobt werden. Ein solches Selbstverständnis der
Sozialhilfe lässt sich nur unter bestimmten Voraussetzungen
realisieren: Organisation, Arbeitsweise, Personalführung und
-qualifizierung, Steuerungs- und Evaluationsverfahren müssen
eine ziel- und erfolgsgerechten Dienstleistung ermöglichen und
unterstützen. Sich auf Zahlungsvorgänge zu beschränken, heißt
Armut zu verwalten und zu verfestigen. Deshalb sind die Kommunen bei der
Organisation eines systematischen Erfahrungsaustausches, der
Auswertung innovativer Praxisansätze, der Entwicklung von
Evaluationsinstrumenten, der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, dem Einsatz von EDV und der Realisierung eines
systematischen und interkommunalen Vergleichs der Träger der
Sozialhilfe zu unterstützen. Vor dem Hintergrund der aktuellen
Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung in den vorrangigen
sozialen Sicherungssystemen, die unmittelbare Auswirkungen auf
die Sozialhilfe haben, ist auch die Rolle der Sozialhilfe in
einem zukünftigen System der sozialen Sicherung zu definieren. Begründung: Die aktuelle Situation im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt ist im Wesentlichen dadurch geprägt, dass
Der Kreis der Empfänger von Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz hat sich in den
vergangenen Jahren stark verändert. Steigende
Arbeitslosenzahlen, Zuwanderung und geänderte
Familienstrukturen haben dazu geführt, dass für diesen
Personenkreis sich die Hilfe zum Lebensunterhalt teilweise zu
Existenzgrundlage bzw. einer ergänzenden Sicherung entwickelt
hat, was zeitweilig jährlich zu zweistelligen Zuwachsraten bei
den Hilfeempfängern führte. Vor dem Hintergrund der hohen Zahl der
Sozialhilfeempfänger und der zunehmenden Komplexität der
Problemlagen der einzelnen Hilfebedürftigen hat sich in der
Diskussion zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe in den letzten
Jahren ein Wandel vollzogen. Während früher die ausreichende
Bemessung der Hilfe im Hinblick auf die Sicherung des
soziokulturellen Existenzminimums und die effiziente Abwicklung
der monetären Leistungen im Mittelpunkt standen, ist in neuerer
Zeit der Charakter der Sozialhilfe als soziale Dienstleistung
mit dem Ziel, hilfebedürftigen Menschen zu einer von
Sozialhilfe unabhängigen, selbständigen Lebensführung zu
verhelfen, in den Vordergrund der Diskussion gerückt. Die Eingliederung in Arbeit muss in Zukunft
überall den Stellenwert erhalten, der ihr in dem gemeinsamen
Bemühen zur dauerhaften Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit
zukommt. Bund und Ländern fällt hier die Aufgabe zu, die
gesetzlichen Rahmenbedingungen für erfolgreiche berufliche
Eingliederungsmaßnahmen zu optimieren. 16 : 0 (Abstimmungsergebnis) Protokollnotiz: Bremen, Hamburg, Berlin Dabei gehen die Länder Bremen, Hamburg und Berlin davon aus, dass für die Gesamtheit der kommunalen Kassen keine zusätzlichen Leistungen/Kosten entstehen. |